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12/15/2025 | Press release | Distributed by Public on 12/15/2025 08:23

Öffentliche Beratungen der UBI im Dezember 2025

MedienmitteilungVeröffentlicht am 15. Dezember 2025

Öffentliche Beratungen der UBI im Dezember 2025

Bern, 15.12.2025 - Die UBI wies zwei Popularbeschwerden gegen Sendungen von Radio SRF über den WHO-Pandemiepakt und über die Abstimmung zum Friedhofsreglement in Weinfelden ab. Gutgeheissen hat sie hingegen Beschwerden wegen vier nicht aufgeschalteter Kommentare in SRF-Diskussionsforen.

Am 16. April 2025 strahlte Radio Fernsehen die Sendung «Rendez-vous» aus, die sich unter anderem dem Entwurf des WHO-Pandemievertrags widmete. Ein Popularbeschwerdeführer rügte die nicht adäquate Information des Publikums, da die Sendung die Zusammenhänge zwischen dem WHO-Vertragswerk, den erweiterten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und dem Epidemiengesetz (EpG), das derzeit revidiert wird, nicht thematisiert habe. Die UBI hielt dem entgegen, dass die Redaktion den Fokus der Sendung auf den WHO-Pandemiepakt allein habe legen dürfen, selbst wenn weitergehende Ausführungen wünschbar gewesen seien. Mit Nationalrat Franz Grüter sei ausserdem ein Kritiker zu Wort gekommen, der die Bedenken gegenüber dem geplanten WHO-Pandemievertrag prägnant platzieren konnte. Die UBI wies die Beschwerde mit sechs zu zwei Stimmen ab (b.1058).

Um muslimische Grabfelder und ein Referendum gegen das Friedhofsreglement von Weinfelden ging es in einer weiteren Beschwerde. Betroffen waren die Sendungen «Echo der Zeit» vom 24. April 2025 sowie «Kultur kompakt» vom 26. Mai 2025. Ein Mitglied des Initiativkomitees monierte, dass die Beiträge schlecht recherchiert seien, zahlreiche Fehler enthielten und insgesamt die Propaganda der Befürworter kritiklos übernähmen. Dies beurteilte die UBI anders. Sie hielt jedoch fest, dass die Anmoderation des «Echo der Zeit», wonach es in der Abstimmung in Weinfelden auch um Fremdenfeindlichkeit gehe, unsachgerecht gewesen sei. Dabei handle es sich allerdings bloss um einen Fehler in einem Nebenpunkt. Bezüglich der Sendung «Kultur kompakt» rief die UBI in Erinnerung, dass sie die Einhaltung der rundfunkrechtlichen Bestimmungen überprüfe, aber nicht zu Fachkritik befugt sei. Die Beschwerde gegen die beiden Beiträge wurde mit jeweils sieben zu einer Stimme abgewiesen (b.1061).

Zuletzt hiess die UBI vier Beschwerden eines Bürgers wegen Beschränkung seiner Meinungsäusserungsfreiheit in zwei SRF-Diskussionsforen gut. Die Gutheissungen erfolgten einmal mit dem Stimmenverhältnis fünf zu drei und dreimal mit dem Stimmenverhältnis sechs zu zwei (b.1065/1066/1969).

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Hinweis: Die Medienmitteilung dient zur Information der Öffentlichkeit und der Medien über die an den öffentlichen Beratungen ergangenen Beschlüsse. Die verwendeten Formulierungen entsprechen nicht zwingend dem Wortlaut der noch zu redigierenden Begründungen. Massgebend für die Rechtsprechung sind einzig die schriftlichen Entscheidbegründungen, welche die UBI zu gegebener Zeit auf ihrer Website publizieren wird.

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