German Federal Government

07/27/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/28/2026 03:37

Regierungspressekonferenz vom 27. Juli 2026

Sprecherinnen und Sprecher

  • Staatssekretär Kornelius

  • Dr. Hosemann (BMJV)

  • Singer (BMI)

  • Lenz (BMBFSFJ)

  • Deschauer (AA)

  • Swistek (BMVg)

  • Köppl (BMUKN)

  • Lorenzat (BMWE)

(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Kornelius sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

StS Kornelius

Einen schönen guten Tag auch von mir. Ich habe zwei Dinge, die ich Ihnen aktiv mitteile.

Die verheerenden Waldbrände in Frankreich und Spanien erfüllen die Bundesregierung mit großer Betroffenheit. Sie drückt ihren Respekt für die Feuerwehr- und Rettungskräfte in den betroffenen Orten und Gebieten aus, die unter extremen Bedingungen und mit unermüdlichem Einsatz gegen die Flammen kämpfen. Die Gedanken sind natürlich auch bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die um ihre Existenz bangen und die evakuiert werden müssen.

Der Bundeskanzler steht mit dem französischen Präsidenten Macron und dem spanischen Ministerpräsidenten Sánchez in Kontakt. Beiden hat er die Solidarität und die Anteilnahme der Bundesregierung und der Menschen in Deutschland übermittelt. Europa rückt enger zusammen. Wir lassen unsere Nachbarn und Freunde nicht allein. Deswegen leistet Deutschland konkret personelle und technisch-materielle Hilfe vor Ort. Zwei Hubschrauber CH-53 der Bundeswehr, ein Transportflugzeug und Soldaten sind auf dem Weg ins Katastrophengebiet und werden nach Auskunft der französischen Regierung umgehend eingesetzt.

Außerdem noch zwei Sätze zum Terroranschlag in Berlin: Der Bundeskanzler hat sich gestern wie sehr viele Mitglieder der Bundesregierung geäußert. Ich möchte hier im Namen der Bundesregierung noch einmal das Wort ergreifen. Die Tat vom Wochenende hat Deutschland erschüttert und fassungslos gemacht. Der Bundeskanzler ist ebenso wie wir alle über diese verachtenswerte Tat, den Anschlag am Rande des Christopher Street Days in Berlin bestürzt. Er hat gestern bereits ausgedrückt, dass die Gedanken bei den Betroffenen und ihren Angehörigen sind. Den Verletzten wünscht er eine schnelle und vollständige Genesung. Der Dank gilt natürlich auch den Rettungskräften der Polizei und allen, die in dieser sehr unübersichtlichen und für sehr viele Menschen auch irritierenden Situation unterstützend, helfend, sortierend und stabilisierend dabei waren.

Der Bundeskanzler möchte auch die Aussage noch einmal unterstreichen, die er gestern an die queere Gemeinschaft gerichtet hat:

"Wir werden die Freiheit, die Offenheit, die Liberalität unseres Lebens und unserer Gesellschaft mit allem, was wir tun können, verteidigen, und wir werden es gemeinsam machen."

Der Bundeskanzler hat gestern hervorgehoben, dass wir es nicht zulassen werden, dieses Gift des Terrorismus und das Gift gegen unsere Freiheit in unsere Gesellschaft weiter eindringen zu lassen. Extremisten haben in der Mitte dieser Gesellschaft keinen Platz.

Wir werden nun die Hintergründe der Tat sorgfältig aufklären. Das ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Behörden, die dafür zuständig sind, arbeiten mit Hochdruck. Sie werden von den einen oder anderen Stellen sicherlich fortlaufend dazu informiert werden.

Frage

Ich habe eine Frage ans Justizministerium. Sehen Sie mit Blick auf den Anschlag vom Wochenende Strafrechtsverschärfung als nötig an?

Es gibt auch Forderungen, sich das Jugendstrafrecht noch einmal anzugucken bzw. dessen Anwendung zu überprüfen. Wie stehen Sie dazu?

Dr. Hosemann (BMJV)

Zunächst möchte ich bekräftigen, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von dem gestrigen Anschlag ebenso erschüttert war wie die anderen Mitglieder der Bundesregierung. Sie hat gestern ihren Urlaub unterbrochen, um hier in Berlin an der Gedenkveranstaltung teilzunehmen.

Das Justizministerium wird selbstverständlich sehr sorgfältig prüfen, welche rechtspolitischen Schlussfolgerungen aus der Tat zu ziehen sind. Die Tat selbst liegt noch nicht einmal 48 Stunden zurück, und die Ermittlungen des Generalbundesanwalts laufen noch. Das heißt, für eine abschließende Bewertung gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im Bereich des Strafrechts wäre es an dieser Stelle sicherlich zu früh. Ich kann aber auf einzelne Aspekte, die Sie implizit angesprochen haben, etwas näher eingehen.

Was das materielle Strafrecht anbelangt, ist bereits im April eine Verschärfung des Terrorismusstrafrechts in Kraft getreten, mit dem Strafen im Bereich des Terrorismus verschärft und Straflücken geschlossen wurden. Dabei ging es zum Beispiel um die Vorbereitung von Anschlägen mit Alltagsgegenständen. Es ging auch um das Phänomen der "foreign terrorist fighters", also von Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, um terroristische Straftaten zu begehen.

Zu dem Konkreten der strafrechtlichen Vorgeschichte des Täters vom Wochenende kann ich mich für das Justizministerium nicht äußern. Allerdings ist aufgrund einer ausführlichen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin bekannt, dass der Täter bereits nach dem alten Terrorismusstrafrecht verurteilt wurde, dass er also nach § 89a StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Insofern zeigt seine Vorgeschichte keine Lücken im materiellen Strafrecht auf. Wir befinden uns bei diesen Taten, wenn es zum Beispiel um das Reisen ins Ausland geht, um sich dort einer terroristischen Vereinigung anzuschließen, weit im Vorfeld konkreter Straftaten. Trotzdem ist dafür schon heute nach dem Terrorismusstrafrecht ein erheblicher Strafrahmen möglich.

Es versteht sich von selbst, dass die vorsätzliche Tötung von Menschen im Rahmen von terroristischen Anschlägen schon heute mit den schwersten Strafen nach deutschem Strafrecht bestraft wird, die wir kennen. Insofern gibt es im materiellen Strafrecht keine konkreten Lücken. Aber auch insofern gilt natürlich, dass sich das Justizministerium sehr genau ansehen wird, welche weiteren Erkenntnisse sich im Zuge der Ermittlungen ergeben.

Die andere Debatte betrifft das Jugendstrafrecht. Es gibt jetzt schon verschiedene Forderungen im politischen Raum, die ich an dieser Stelle wie üblich nicht kommentieren werde. Ich kann aber darauf hinweisen, dass das Bundesjustizministerium, so wie es auch die Koalitionsparteien vereinbart haben, eine große Studie ausgeschrieben hat, die ganz grundlegend und systematisch Änderungsbedarf im Bereich des Strafrechts, das für Jugendliche und Heranwachsende gilt, prüfen wird. Ausdrücklich wird sich diese Studie auch mit der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende beschäftigen, also auf Personen wie den Täter vom Wochenende. Auch insofern werden wir also genau hinsehen.

Drittens und abschließend gibt es neben dem materiellen Strafrecht und dem Jugendstrafrecht auch immer die Frage der Erkenntnismöglichkeiten von Ermittlungsbehörden. Diesbezüglich hat die Bundesregierung schon Erhebliches auf den Weg gebracht. Mit der IP-Adressenspeicherung wurde ein jahrzehntelanger Konflikt im Bereich der Ermittlungsbefugnisse der Ermittlungsbehörden beigelegt. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Außerdem sei außerhalb unserer Zuständigkeit die geplante Reform des Rechts der Nachrichtendienste erwähnt. Auch im Bereich der Gefahrenabwehr ist viel unterwegs. Das möchte ich nur erwähnen, um zu unterstreichen, dass die Bundesregierung schon lange vor der schrecklichen Tat vom Wochenende umfassende Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, um die innere Sicherheit in Deutschland durch ganz verschiedene Maßnahmen zu stärken.

Frage

An das Innenministerium: Soll die Überwachung von Gefährdern jetzt verschärft werden?

Singer (BMI)

Ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Gefährderüberwachung Ländersache ist. Ich kann Ihnen, wenn Sie mögen, gern ein paar andere Maßnahmen zum Thema, was wir seitens des Bundesinnenministeriums bereits tun, nennen. Mit Blick auf den islamistischen Terrorismus kann ich Sie außerdem auf den Koalitionsvertrag verweisen. Darin steht ganz deutlich, dass Islamismusbekämpfung einen Fokus bekommen soll. Es gibt dazu den Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung. Ich kann Sie des Weiteren darauf hinweisen, dass unsere Sicherheitsbehörden in den letzten zehn Jahren fast 30 islamistische Anschläge erfolgreich verhindert haben. Das heißt, die Sicherheitsbehörden sind diesbezüglich durchaus aktiv.

Zusatzfrage

Wären überhaupt Mittel vorhanden, um die Überwachung dichter zu gestalten?

Singer (BMI)

Da sich die Frage auf die Gefährder bezieht, für die die Länder zuständig sind, muss ich da passen.

Frage

Herr Hosemann, ich habe eine Nachfrage zu der Studie, von der Sie gerade gesprochen haben. Aus welchem Anlass ist diese Studie in Auftrag gegeben worden, und für wann genau ist damit zu rechnen, dass die Ergebnisse vorliegen?

Dann habe ich noch eine Frage ans BMI: Der Minister hat vor ein paar Tagen die Gefahr sozusagen hochgestuft und von einer erhöhten Gefahr gesprochen. Rückblickend wirkt das nahezu prophetisch. Gab es vor diesem Hintergrund Hinweise oder Erkenntnisse, dass so etwas wie am Wochenende passieren könnte, oder ist das in dem Fall Zufall gewesen?

Dr. Hosemann (BMJV)

Noch einmal zum Verfahren: Die Studie ist jetzt ausgeschrieben. Ein Zuschlag ist noch nicht erteilt worden. Für wann der Abschluss der Studie zu erwarten ist, werden wir im weiteren Ausschreibungsverfahren, wenn wir den Zuschlag erteilt haben, mitteilen können.

Zum Hintergrund: Anlass des Vorhabens, sich das Jugendstrafrecht noch einmal systematisch und genau anzusehen, ist nicht ein erschütternder Einzelfall, sondern die generelle Beobachtung, dass es in Bezug auf Straftaten von Kindern und Jugendlichen beunruhigende Entwicklungen, eine Zunahme von Fallzahlen gibt. Darauf soll eine Antwort gefunden werden, aber eben auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage und nicht in Form von schnellen Pauschalmaßnahmen, die den Grundgedanken des Strafrechts in Bezug auf Jugendliche und Heranwachsende infrage stellen.

Singer (BMI)

Zu Ihrer zweiten Frage: Wir befinden uns aufgrund der hybriden Bedrohungen in einer Lage, die wir sehr ernst nehmen. Das war die Grundlage, auf der der Innenminister die Gefahr hochgestuft hat. Wir beobachten zunehmend Angriffe. Das hatte ich vergangene Woche schon ausgeführt. Daher kam es zu dieser Hochstufung.

Auf Ihre Anschlussfrage möchte ich sagen, dass wir noch auf das Ergebnis der laufenden Ermittlungen warten.

Dr. Hosemann (BMJV)

Darf ich noch kurz in einem Punkt ergänzen? Mir ist noch zugerufen worden, dass erste Zwischenergebnisse der Studie Ende nächsten Jahres vorliegen sollen, Ende 2027.

Frage

Ich probiere es erstmal bei Herrn Kornelius und brauche danach noch das Bildungsministerium.

Zum Thema der Solidarität mit der CSD-Gemeinde, queer Community: Herr Kornelius, es gab ja Hinweise aus der Community, dass die Bundesregierung bisher für eher queerfeindliche Politik steht und gestanden hat. Der Bundeskanzler hat das Nein zur Regenbogenbeflaggung der Bundestagspräsidentin Klöckner vergangenes Jahr unterstützt. Die Bundesregierung hat den Aktionsplan "Queer leben" beendet. Es gibt einen Kahlschlag bei "Demokratie leben!", was viele LGBTQ-Projekte betrifft. Die Bildungsministerin hat Queerpolitik aus dem Referatsnamen gestrichen und gegen die Queerbeauftragte geschossen. Wie ist die Solidarität damit vereinbar?

StS Kornelius

Ich kann Sie auf die Worte verweisen, die der Kanzler gestern in der Kirche gesagt hat. Ich kann sie Ihnen auch gern vorlesen:

"Ich möchte aber auch ein sehr persönliches Wort an die queere Community richten",

hat er gesagt.

"Meine Damen und Herren, nicht erst ein solcher Anschlag wie gestern Abend gefährdet unsere Freiheit. Intoleranz, Ausgrenzung, Diskriminierung, dumme Redensarten, schlechte Witze sind bereits Teil einer solchen Gewalt - nicht erst das, was wir gestern Abend erlebt haben, und das, was Sie erleben mussten."

Er rief dann den Menschen zu:

"Wir … werden alles tun, um die Freiheit … zu schützen".

Er hat sich mit diesen Worten und auch mit dem, was er vor der Kirche gesagt hat, selbstverständlich mit der Community solidarisch gezeigt, sie unterstützt und sie ermuntert, jetzt nicht zu verzagen und sich durch den Terror nicht einschüchtern zu lassen. Ich darf Sie daran erinnern, dass die Debatte um die Regenbogenbeflaggung des Bundestages etwas differenzierter war. Der Bundestag wird ja beflaggt, an einem Tag. Es ging nur um die Frage, ob es zum CSD eine zusätzliche Beflaggung geben würde. Auch ansonsten ist die Bundesregierung, denke ich, offen und tolerant.

Zusatzfrage

Ich habe ja die bisherigen tatsächlichen Handlungen dieser Bundesregierung zum Thema der Queerpolitik genannt. War das also aus Ihrer Sicht kein Fehler?

Ans Bildungsministerium: Wie steht denn die Bildungsministerin zu ihrer queerfeindlichen Politik? Ist das im Nachhinein ein Fehler gewesen?

Lenz (BMBFSFJ)

Die Unterstellung in Ihrer Frage möchte ich ganz deutlich zurückweisen.

Vorangestellt: Die Ministerin hat sich gestern zutiefst erschüttert gezeigt, ist umgehend nach Berlin gereist und hat gemeinsam mit der Beauftragten Sophie Koch am Nachmittag auch Blumen am Tatort niedergelegt. Ich denke, das war ein ganz deutliches gemeinsames Zeichen.

Grundsätzlich möchte ich sagen, dass die Förderung queerer Netzwerke, insbesondere auch von Jugendlichennetzwerken der queeren Community, der Bundesregierung und auch der Bundesministerin ein ganz wichtiges Anliegen ist. Wir wissen, dass gerade queere, auch insbesondere junge Menschen in vielen Bereichen gerade auch im ländlichen Raum zu einer besonders vulnerablen, auch gefährdeten Gruppe gehören. Deshalb werden ihre Bedarfe auch künftig und ausdrücklich berücksichtigt, beispielsweise in dem von Ihnen genannten Bundesprogramm "Demokratie leben!" und auch im Kinder- und Jugendplan.

Richtig ist, dass es in beiden Bereichen Umstrukturierungen gibt. Ich greife einmal den Kinder- und Jugendplan heraus. Darin gibt es strategische Neuausrichtungen. Wir priorisieren dabei genauso wie bei "Demokratie leben!" die besondere Zusammenarbeit mit den Regelstrukturen. Auch dabei sind die besonderen Bedarfe gerade queerer Menschen ein Schwerpunkt. Ich verweise auf die Strategie der Bundesregierung für die mentale Gesundheit oder die Allianz gegen Einsamkeit. Dabei werden gerade queere Jugendliche ausdrücklich als vulnerable Gruppe berücksichtigt. Ich habe es schon gesagt: Das gilt insbesondere für die ländlichen Räume.

Zusatzfrage

Das heißt, diese Bundesregierung sieht bisher die gemachten Taten zum Thema Queerpolitik, die ich jetzt genannt habe, nicht als Fehler?

StS Kornelius

Das Fachministerium hat ja bereits geantwortet. Die Bundesregierung betreibt keine Politik gegen die queere Community. Das ist eine falsche Unterstellung. Sie wissen, dass die Bundesregierung geschlossen für Vielfalt, für Toleranz und auch für die Rechte queerer Menschen eintritt. Ich glaube, dass die Tat insgesamt sich gegen unseren Gedanken von Freiheit und Toleranz richtet. Es ist selbstverständlich eine Tat, die die Bundesregierung empören muss und gegen die sie angehen muss.

Ich glaube auch nicht, dass es richtig ist, dass wir uns von solchen Taten einschüchtern lassen. Wir müssen Gruppen schützen, die sich in ihrer Identität suchen, finden, bestärken und das auch öffentlich darstellen. Wir müssen sie schützen, wir wollen sie schützen, und die Bundesregierung steht zu diesem Schutz, der weit über die queere Bewegung hinausgeht.

Wir haben es zu tun mit einer Radikalisierung, mit einem Extremismus, sowohl in politisch-ideologischen Milieus als auch in religiös-ideologischen Milieus, die sich gegen die Vielfalt und die Toleranz in diesem Land wenden, ob es nun um queere Vielfalt oder um andere Formen des Zusammenlebens geht. Deutschland steht für diese Vielfalt, Deutschland erträgt diese Vielfalt, und die Bundesregierung wird diese Vielfalt verteidigen.

Frage

Die Ermittlungen im Kontext dieses mutmaßlichen Terrorangriffs obliegen ja der Begrenzung, dass der mutmaßliche Täter getötet wurde. Da würde mich interessieren: Liegen denn dem BMI oder anderen Vertretern der Bundesregierung Informationen vor, wie unausweichlich es war, diesen mutmaßlichen Täter zu töten und ihn nicht nur sozusagen bewegungsunfähig zu machen?

Singer (BMI)

Ich weiß nicht, ob Sie die Äußerungen der Landespolizei gestern verfolgt haben. Die haben sich ja dazu auch geäußert. Das war ja ein Zugriff vom SEK, also der Landespolizei. Der SEK-Beamte hat dort in Notwehr gehandelt. Ich muss Sie zur Frage nach dem genauen Tathergang an die Landespolizei verweisen. Aber was Sie hier als Frage formuliert haben, kann ich so nicht bestätigen.

Zusatzfrage

Sie schließen sich sozusagen der Darlegung an, dass es sich um einen Notfall des SEK gehandelt hat?

Singer (BMI)

Ich kann hier nur das wiedergeben, was wir selbst von der Landespolizei wissen. Also ich bin hier eigentlich nicht die richtige Adresse. Aber das ist das, was wir wissen.

Frage

Im Prinzip hat Herr Kornelius ja vieles schon gesagt. Nur noch eine Nachfrage: Sie haben genannt, was auf dem Weg nach Frankreich ist. Gibt es auch entsprechende Hilfegesuche aus Spanien, oder wie hilft Deutschland mit Blick auf spanische Waldbrände?

StS Kornelius

Ich weiß nicht, ob Sie zu Spanien Kenntnis haben. Im Rahmen der europäischen Nothilfe wurden sicherlich die Hilfspläne aktiviert. Da befinden sich auch Rettungskräfte aus anderen europäischen Ländern im Einsatz. Deutschland ist ja auch im Rahmen dieses europäischen Hilfeverbundes beteiligt.

Konkret zu Spanien: Direkte deutsche Abordnungen sind mir momentan nicht bekannt. Das ist, wie gesagt, das Kontingent für Frankreich. Aber vielleicht bin ich da nur nicht ausreichend informiert.

Deschauer (AA)

Ich ergänze das gerne.

Das ist völlig richtig. Das läuft so ab, dass im Rahmen dieses europäischen Krisenmechanismus Bedarfe angemeldet werden und dann geguckt werden muss, ob man da sozusagen ein "matchmaking" machen kann, ob entsprechende Kapazitäten auf der Seite der europäischen Partner vorhanden sind. Das ist - mit Blick auf Frankreich kann sicher der Kollege des BMVg noch ergänzen - bereits abgerufen und meiner Kenntnis auf dem Wege. Bei Spanien wird weiter geschaut.

Ich kann nur noch mal unterstreichen, dass der Außenminister gestern mit allen drei betroffenen Amtskollegen - in geringerem Maße betrifft das natürlich auch Italien, aber an vorderster Front Frankreich und Spanien - in Kontakt war und angeboten hat, dass wir, sollte es Bedarfe geben und sollten wir als Bundesregierung an verschiedener Stelle Möglichkeiten haben, zur Unterstützung bereit sind. Das findet sich auch auf X entsprechend wieder.

Frage

Es ist ja auch eine A400M nach Frankreich geschickt worden. Habe ich das richtig verstanden? Ist das dann auch eine Maschine, aus der möglicherweise Löschmittel abgeworfen werden könnten, so wie das in Frankreich möglich ist? Oder geht es hier in erster Linie um Transportkapazitäten, um logistische Kapazitäten?

Swistek (BMVg)

Genau. Wie wir in unserer Pressemitteilung, die wir vor circa einer Stunde herausgegeben haben, ja bekanntgegeben haben, haben wir zwei Hubschrauber CH-53 und einen A400M auf den Weg geschickt. Der A400M dient vorrangig dem Personal- und Materialtransport. Für den Einsatz als Feuerlöschflugzeug bedürfte es weiterer technischer Ausstattung, die wir bisher nicht als Fähigkeiten in unseren Streitkräften vorhalten.

Frage

Herr Kornelius, die Waldbrände in Spanien sind ja mindestens so dramatisch wie in Frankreich. Da würde mich schon interessieren, wieso Sie sich in Ihrer Einführung ausschließlich auf Frankreich konzentriert haben. Könnten Sie das noch kurz darlegen?

StS Kornelius

Nein, ich habe in meiner Ausführung Frankreich und Spanien genannt, beides zusammen. Da gibt es keine Unterscheidung. Es wäre absurd, wenn wir eine Hierarchisierung der Betroffenheit machen oder so. Die Brände sind überall gravierend. Wenn Sie die Kommunikation des Bundeskanzlers auf X und auch auf anderen Kanälen betrachten, werden Sie feststellen: Er hat sich natürlich auch zu Spanien geäußert, längst bevor in Frankreich die Feuer in dieser Dimension zu erkennen waren.

Zusatzfrage

Gut, vielleicht haben dann die neuen Räumlichkeiten meine Aufmerksamkeitskapazität eingeschränkt.

Eine weitere Nachfrage hätte ich noch: Zumindest in Spanien wird ja innenpolitisch relativ heiß diskutiert, dass aufgrund der Russlandsanktionen eine spezielle Flotte von Löschhubschraubern Ka-32 nicht mehr zur Verfügung steht. Gibt es denn da Gespräche auf EU-Ebene, zumindest in diesem sehr spezifischen Fall, die Sanktionen zu lockern, um Wartung und auch Ersatzteile für diese Ka-32 zur Verfügung zu stellen?

StS Kornelius

Da ist mir kein Sachzusammenhang bekannt.

Frage

Wie groß ist denn, Stand heute, die Gefahr in Deutschland für Brände? Im Südwesten gab es ja auch schon einzelne Waldbrände.

Köppl (BMUKN)

Grundlegend muss ich sagen, dass die Gefahrenbeurteilung Ländersache ist. An der Stelle muss ich Sie also an die Länder verweisen.

Der Bundesumweltminister und unser Haus haben natürlich darauf hingewiesen, dass jetzt Extremwetterlagen aufgrund des fortschreitenden Klimawandels zunehmen können und wir deshalb Anpassungsmaßnahmen vornehmen müssen. Mehr Wasser in der Fläche zu halten oder der Waldumbau sind Maßnahmen, die wir natürlich auch vom Haus unterstützen, die dann dieses Risiko senken.

Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass sich der Bundesumweltminister zu den Waldbränden in Frankreich und in Spanien geäußert hat. Darin hat er sein Mitgefühl für die Betroffenen und für die Einsatzkräfte geäußert und noch einmal darauf hingewiesen, dass wir eben beide Sachen brauchen, einerseits den fortschreitenden Kampf, um den Klimawandel zu reduzieren, aber eben auch die Fortsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen.

Zusatzfrage

Die Forstkammer Baden-Württemberg fordert mehr Geld für den Schutz vor Waldbränden. Ist denn die Bundesregierung dazu bereit?

Köppl (BMUKN)

Dazu kann ich aktuell keine Aussagen treffen. Wie gesagt, für die Gefahrenabwehr sind die Themen beim BMI, soweit ich das sehe. Für Umbaumaßnahmen, also Waldumbauten usw., gibt es umfassende Förderung aus unserem Haus.

Frage

Nur eine Lernfrage ans BMVg: Auf wie vielen Truppenübungsplätzen brennt es gerade?

Swistek (BMVg)

Da habe ich jetzt aktuell keinen Sachstand. Ich bin mir auch nicht sicher, ob wir den Sachstand derzeit wirklich so zusammen haben. Mir ist jetzt kein größerer Brand auf einem aktiven Truppenübungsplatz bekannt. Wenn ich etwas dazu habe, reiche ich das noch im Verlauf dieser Regierungspressekonferenz nach.

Zusatzfrage

Grundlage war jetzt vor zwei Tagen gerade Jüterbog, wo es brennt. Es würde mich also interessieren, was Ihre Übersicht ist.

Zweitens. Finden gerade Übungen auf Truppenübungsplätzen statt? Hintergrund ist, dass es ja immer wieder auch Waldbrände durch Übungen gab.

Swistek (BMVg)

Sie wissen, dass wir als Streitkräfte das ganze Jahr unser Personal ausbilden und beüben müssen. Das hängt natürlich mit den Einstellungen zusammen, also wann Einstellungstermine sind. Dann finden Grundausbildungen statt; da werden Übungen durchgeführt. Es werden größere Übungen dann später auch mit technischem Gerät durchgeführt. Das findet also kontinuierlich statt. Solche Übungen werden natürlich - das liegt auch in der Verantwortung unserer Einheiten vor Ort - immer in Abwägung der äußeren Umstände angesetzt und werden unter Beachtung aller relevanten Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt, um so etwas zu vermeiden.

Frage

Herr Kornelius, vielleicht können Sie einmal sagen, warum der Kanzler den Posten des Verkehrsministers neu besetzen will.

StS Kornelius

Der Bundeskanzler wird nach den Gremiensitzungen der Partei noch einmal zu den Kabinettsumbildungen sprechen und die finalen Entscheidungen bekanntgeben. Dem kann ich jetzt hier nicht vorweggreifen. Ich glaube auch, dass die Gespräche zwischen dem Bundeskanzler und dem noch amtierenden Verkehrsminister so verlaufen sind, dass diese Situation intern geklärt ist.

Frage

Herr Kornelius, ist denn der Tausch weiterer Minister geplant oder bleibt es bei den bisher angekündigten?

StS Kornelius

Wir haben das ja kommuniziert. Der Bundeskanzler hat letzte Woche bereits Nina Warken als Chefin des Bundeskanzleramtes vorgeschlagen. Vorgeschlagen heißt, der Bundespräsident wird dann um die Ernennung gebeten. Stefan Bilger - das hatte ich gestern Abend kommuniziert - soll neuer Bundesminister für Verkehr werden, Carsten Linnemann Bundesminister für Gesundheit, und Philipp Amthor wird zum Staatsminister beim Bundeskanzler für die Bund-Länder-Koordination berufen. Sie wissen, dass der Bundespräsident Minister entlässt und ernennt. Die Entlassung und Ernennung ist für kommenden Mittwoch geplant, um die Mittagszeit. Die genaue Uhrzeit wird Ihnen noch kommuniziert. Die erforderliche Vereidigung wird dann zeitnah in der nächsten Sitzung des Bundestags erfolgen.

Zusatzfrage

Stimmt es, dass auch Christiane Schenderlein ihren Posten verlieren wird?

StS Kornelius

Ich verweise noch einmal auf die parallel stattfindende Pressekonferenz des Bundeskanzlers und kann Ihnen nur sagen, dass Sie hier in der falschen Show sind.

Frage

Herr Kornelius, könnten Sie noch einmal darstellen, was nach Ansicht des Bundeskanzlers die Hauptaufgaben und -themenbereiche sind, die der neue Verkehrsminister anzupacken hat?

StS Kornelius

Das Verkehrsministerium verfügt über große Mittel, die mit dem Sondervermögen, das diese Koalition aufgenommen hat, in Verbindung stehen. Die Mobilisierung zusätzlichen Kapitals ist notwendig, um die enormen Finanzierungsbedürfnisse für die Infrastrukturprojekte - nicht nur Schiene, sondern vor allem auch Straße, Schifffahrtswege, Luftverkehr usw. - zu finanzieren. Es geht um die Frage, ob sich innovative neue Finanzierungsmöglichkeiten ergeben; es geht um die Frage, ob mit Blick auf den wirklich zwingenden Infrastrukturbedarf nicht das Tempo erhöht werden muss bzw. der Umsetzung mehr Nachdruck verliehen werden muss. Der Bundeskanzler hat diese Forderungen in letzter Zeit häufig genannt. Er wird sie auch dem neuen Minister als Erwartung, die seine Arbeit begleitet, mit auf den Weg geben.

Zusatzfrage

Es gibt bei einigen Fachverbänden die Befürchtung - so kann man zwischen den Zeilen lesen -, dass durch diesen Wechsel jetzt Zeit verlorengeht. Ist das eine berechtigte Sorge?

StS Kornelius

Ich halte diese Sorge nicht für berechtigt. Der designierte Verkehrsminister Steffen Bilger ist ein anerkannter Verkehrsexperte, der auch keine große Einarbeitungszeit benötigen wird. Er ist facherfahren, wie Sie wissen, und wird die Lücke sehr schnell schließen.

Frage

Herr Kornelius, Sie haben schon angekündigt, dass wir hier ein bisschen auf der falschen Veranstaltung sind, um ausführlich über die Kabinettsumbildung zu sprechen. Warum macht man das jetzt nach dem Rücktritt von Herrn Spahn? Viele haben gemutmaßt, dass eine Kabinettsumbildung eigentlich erst nach den Landtagswahlen im Osten sinnvoll wäre. Warum hat der Kanzler diesen Zeitpunkt gewählt? Können Sie vielleicht auch ein bisschen auf die Metaebene gehen und erläutern, was der Grundgedanke des Kanzlers bei dieser Umbildung war?

StS Kornelius

Sehr gerne. - Der Auslöser der Kabinettsumbildung war, wie Sie hier zu Recht sagen, der Rücktritt von Herrn Spahn. Ich habe hin und wieder gelesen, dass es doch möglich gewesen wäre, Herrn Spahn einfach zu ersetzen und damit die Sache zu beschließen. Die Funktion des Fraktionschefs ist aber von so elementarer Bedeutung, dass es fast schon zwangsläufig war, dass eine Nachbesetzung weitere Folgeentscheidungen nach sich ziehen würde. Des Weiteren ist Thorsten Frei als nun designierter Fraktionsvorsitzender auch in der Bundesregierung in einer herausgehobenen Position gewesen. So entstand eine ganze Kette von Folgeentscheidungen, die der Bundeskanzler auf das kleinstmögliche Maß reduziert hat. Die Nachbesetzung im Bundeskanzleramt und die Nachbesetzung im Gesundheitsministerium sind Teil dieser Kette.

Die Überlegung, nach einem guten Jahr Regierungszeit Nachjustierungen im Kabinett vorzunehmen, war beim Bundeskanzler schon länger entstanden. Der Zeitpunkt dafür ist nicht festgelegt gewesen. Es ist aber geradezu ein logischer Schluss, dass man die durch den Rücktritt von Jens Spahn ausgelöste Besetzungskette jetzt nutzt, um diese Entscheidungen gleich mit voranzutreiben. Das ist innerhalb kürzester Zeit gelungen. Es gab, wie Sie wissen, einen Vorschlag für die Nachbesetzung im Verkehrsministerium, die aus Gründen, die der Bundeskanzler nicht steuern kann, kurz vor der Verkündung nicht zustande kam. Der Bundeskanzler hat gestern sein Bedauern über diese Situation ausgedrückt und hat dieses Bedauern auch noch einmal Patrick Schnieder mitgeteilt.

Der Abschluss der Umbesetzung erfolgt heute mit der Bekanntgabe weiterer Positionen, die infolge dieser Kabinettsumbildung auch auf Staatssekretärsebene notwendig sind. Die Fraktion wird dann am Mittwoch darüber entscheiden, ob sie dem Vorschlag des Bundeskanzlers und des Parteivorsitzenden der CSU folgt, Thorsten Frei als Fraktionsvorsitzenden zu wählen. Die Partei wird dann ebenfalls die Vorschläge des Bundeskanzlers für die Gremien zur Kenntnis nehmen und auf den entsprechenden Parteitagen oder in den jeweiligen Beschlussgremien darüber befinden.

Insofern ist diese Personalrochade jetzt nach einer guten Woche abgeschlossen. Sie ist in einem Umfang geschehen, der wegen der Kettenversetzungen notwendig war, aber gleichzeitig nicht ausufert. Sie ist außerdem logisch, sie ist schlüssig in der Begründung, die der Bundeskanzler geliefert hat, und bis auf das Ärgernis am letzten Donnerstag auch sehr zufriedenstellend abgelaufen.

Zusatzfrage

Wenn die Umbildung schon länger geplant war, wäre es dann nicht möglich gewesen, eventuelle Nachfolger - etwa Herrn Güntzler, der so kurzfristig zurückgezogen hat - länger vorab zu briefen?

StS Kornelius

Über die genauen Zeitfolgen, Gesprächsfolgen und Planungszeiträume werde ich jetzt keine Auskünfte geben. Es gibt auch einen internen Bereich der Bundesregierung, in dem der Bundeskanzler handeln und arbeiten muss. Die Dynamik der letzten Woche und Ihre innerhalb von 36 Stunden nicht nachlassende Sehnsucht nach Personalfragen gibt Anlass zu der Beobachtung, dass solche Dinge in der Regel sehr schnell entschieden werden müssen.

Frage

Herr Kornelius, ich habe eine Verständnisfrage zur Amtsübernahme und dem Amtseid. Ich gehe davon aus, dass der Bundeskanzler das Grundgesetz kennt, in dem ja eindeutig steht, dass die Bundesminister ihren Amtseid vor dem Bundestag bei der Amtsübernahme leisten und nicht sechs Wochen später. Was hat der Bundeskanzler daran nicht verstanden?

StS Kornelius

Sie unterstellen wieder ein Fehlverhalten, das nicht vorliegt. Es gibt eine Rechtslage, und da Sie das Grundgesetz auch kennen, will ich hier noch einmal das Rechtsverständnis teilen.

Der konstituierende Akt für die Ernennung eines Ministers oder einer Ministerin ist die Aushändigung der Ernennungsurkunde. Bundesministerinnen und Bundesminister sind mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde voll amtsfähig. Die Amtshandlungen, die ein Bundesminister nach dem Erhalt der Urkunde ausführt, sind rechtsgültig, selbst wenn sie vor der Eidesleistung stattfinden.

Das Grundgesetz sieht in Artikel 64 Absatz 2 - darauf nehmen Sie Bezug - vor, dass die Mitglieder der Bundesregierung bei der Übernahme ihres Amtes den vorgesehenen Eid leisten. Das bedeutet in der Interpretation: Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Amtsbezug und Eidesleistung ist zu wahren. Es bedeutet nicht, dass der Eid zwingend zum Zeitpunkt der Ernennung zu leisten ist. Es gibt einen politischen Ermessensspielraum der Bundesregierung, und der wurde in diesem Fall auch angewandt. Das heißt, die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung ist mit den Mitgliedern als Spitze der Exekutive sichergestellt, und der Amtseid wird dann in der nächstliegenden Sitzung des Deutschen Bundestages abgelegt.

Zusatz

In Artikel 64 Absatz 2 heißt es: "bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage".

StS Kornelius

Genau, bei der Übernahme Ihres Amtes. "Bei der Übernahme" heißt nicht "am Tag der Übernahme".

Zusatz

Ich wollte noch eine Frage hinterherschieben. - Man könnte da aber warten, bis der Bundestag Anfang September wieder zusammenkommt, um dann die Bundesminister zu vereidigen und ins Amt einzuführen, und bis dahin werden die Ministerien geschäftsführend vertreten. Das, was hier jetzt gemacht werden soll, gab es seit 1949, also seit Gründung dieser Bundesrepublik, nicht. Insofern scheint das ja nicht so normal zu sein, wie Sie es gerade verkaufen wollen.

StS Kornelius

Es gibt eine Amtspraxis und es gibt natürlich ein Rechtsverständnis. Das Rechtsverständnis und die Interpretation des Grundgesetzes lassen diesen Spielraum zu. Die Bundesregierung nutzt diesen Spielraum aus, auch aus Rücksicht auf die Umstände, die mit einer Sondersitzung des Parlaments einhergehen. Die Minister sind voll amtsfähig, sie sind geschäftsfähig; die Arbeit der Bundesregierung ist sichergestellt. Insofern ist die Aushändigung der Ernennungsurkunde der eigentliche konstituierende Akt, der die Amtsfähigkeit herstellt.

Frage

Herr Kornelius, was spricht denn gegen eine Sondersitzung des Bundestages?

StS Kornelius

Die Praxis, die jetzt gewählt wurde, ist ausreichend. Diese Praxis stellt die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung und der neuen Bundesminister sicher. Deswegen gibt es daran auch nichts zu beanstanden.

Zusatzfrage

Es gibt ja durchaus verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Verfahrensweise. Darum noch einmal: Was spricht gegen eine Sondersitzung?

StS Kornelius

Die Bundesregierung hat die verfassungsrechtliche Lage geprüft. Sie kam zu dem Entschluss, dass es so funktioniert. Ein Argument, das natürlich auch für dieses Verfahren spricht, ist, dass der Aufwand einer Sondersitzung zur Vereidigung von zwei neuen Bundesministern unverhältnismäßig ist, wenn die Amtsfähigkeit auch sonst gewährleistet ist.

Frage

Nur ganz kurz: Aus Ihrer Sicht liegt aber keine außergewöhnliche Notlage vor, die so ein Verhalten jetzt rechtfertigen würde?

StS Kornelius

Meiner Meinung nach ist keine außergewöhnliche Notlage zwingend.

Zusatzfrage

Ihrer Meinung nach oder der Meinung des Bundeskanzlers nach?

StS Kornelius

Ich weiß nicht, wo Sie jetzt den Begriff der außergewöhnlichen Notlage herzaubern.

Zusatzfrage

Ich zitiere hier die Grundgesetzkenner, und die sagen, nur in einer außergewöhnliche Notlage würde es Sinn ergeben, die Amtsübernahme und den Amtseid zeitlich zu trennen?

StS Kornelius

Ich glaube nicht, dass das eine grundgesetzliche Interpretation ist. Mir sind die ein, zwei Kritikpunkte auch von Verfassungsrechtsprofessoren bekannt, aber es gibt eine Rechtsmeinung, die die Bundesregierung erarbeitet hat. Auch dort sitzen Verfassungsfachleute. Wie Sie wissen, ist die Verfassung in diesem Punkt so ausgestaltet, dass die Aushändigung der Ernennungsurkunde der konstitutive Akt ist, der einen Minister ins Amt beruft und ihn amtsfähig macht. Der Eid wird dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt geleistet.

Frage

Herr Kornelius, leider geht meine Frage auch an Sie.

StS Kornelius

Wieso leider? Das ist mein Job.

Frage

Ich hätte Ihnen gerne eine Verschnaufpause gegönnt. - Das Kanzleramt verweigert aktuell Bundestagsabgeordneten jede Auskunft zu möglichen Vorwarnungen vor dem Nord-Stream-Anschlag, und zwar nicht nur öffentlich, sondern sogar auch in der Geheimschutzstelle des Bundestages. Da würde mich interessieren: Wie rechtfertigt der Kanzler, dass er Vertretern der Legislative mit grundgesetzlich verankertem Fragerecht selbst im höchsten Geheimschutzrahmen jede Form der Antwort in dieser Nord-Stream-Causa verwehrt?

StS Kornelius

Mir ist keine Anfrage zu Nord Stream bekannt; deswegen kann ich den Sachverhalt in dieser Pauschalität jetzt nicht beurteilen.

Zusatzfrage

Der inzwischen ehemalige Chef des Bundeskanzleramts, der in dieser Funktion auch für die Nachrichtendienste verantwortlich war, hat auf eine Anfrage der Opposition hin gesagt, dazu würde man in keiner Form Auskunft geben, auch nicht in der schon genannten Geheimschutzstelle. Das ist Hintergrund der Frage.

StS Kornelius

Wie Sie wissen, ist in dieser Sache ein Strafverfahren anhängig. Die Bundesregierung mischt sich nicht in die Arbeiten der Strafverfolgungsbehörden ein und wartet dieses Strafverfahren ab.

Frage

An das Wirtschaftsministerium: Eine Gruppe von US-Senatoren will Beschränkungen gegen Hersteller von vernetzten Autos, die chinesische Anteilseigner haben, auf den Weg bringen. Davon könnte auch Mercedes-Benz betroffen sein; denn die Mercedes-Benz AG gehört zu 20 Prozent chinesischen staatlichen bzw. staatsnahen Anteilseignern. Der entsprechende Gesetzentwurf hat im US-Senat eine erste Hürde genommen und könnte zu einem Verkaufsverbot für Mercedes-Autos in Amerika führen. Ist man sich in Ihrem Hause der Thematik bewusst?

Lorenzat (BMWE)

Dazu liegen mir derzeit keine Informationen vor. Das kann ich aber gegebenenfalls nachreichen.

Zusatzfrage

Ist man zu diesem Thema im Austausch mit der US-Politik?

Lorenzat (BMWE)

Wir sind mit den USA wir selbstverständlich ständig im Austausch, auch mit der Automobilbranche. In der konkreten Sache kann ich Ihnen gerade aber nichts mitteilen.

Zusatz

Wenn Sie es nachreichen könnten, wäre das super.

Frage

Frau Singer, der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Nachrichtendienste sieht vor, dass der Verfassungsschutz künftig auch Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute anwerben darf. Gleichzeitig hält die Bundesregierung dieselbe Altersgruppe für unmündig, eigenständig Social-Media-Plattformen zu nutzen, und geschäftsfähig ist man in diesem Alter auch nicht. Da würde mich interessieren, wie das Innenministerium diesen Wertungswiderspruch auflöst, dass man 16-Jährigen einerseits nicht den eigenen Instagram-Account ohne Einschränkungen zugesteht, sie aber gleichzeitig als bezahlte Spitzel in potenziell lebensbedrohlichen Milieus einsetzen will. Könnten Sie das für uns noch herunterbrechen?

Singer (BMI)

Den Zusammenhang mit den Social-Media-Regelungen sehe ich nicht.

StS Kornelius

Mir ist auch nicht bekannt, dass es in diesem Land eine Regelung gibt.

Singer (BMI)

Soviel ich weiß, gibt es kein Verbot, das unter 16-Jährige betreffen würde. Es ist tatsächlich so, dass in der Reform der Nachrichtendienste eine gewisse Öffnung ab dem Alter von 16 Jahren ermöglicht wird. Das heißt, dass bei gesetzlich definierten Bedrohungen von besonders hohem Gefährdungspotenzial wie zum Beispiel Terrorismus ausnahmsweise ein Einsatz ab dem Alter von 16 Jahren zulässig ist. Bei diesen Ausnahmen muss die Hausleitung zustimmen. Angesichts dieser hohen Voraussetzungen bleibt der gesetzliche Rahmen auch angemessen. Ob von der gesetzlichen Anwerbemöglichkeit im Einzelfall Gebrauch gemacht wird, bleibt in jedem Einzelfall zu prüfen. Ebenso unterliegt jeder Einsatz einer Vertrauensperson auch einer besonderen Fürsorgepflicht des BfV.

Zusatzfrage

Aus der jüngsten Vergangenheit, Stichwort NSU-Komplex, ist ja hinlänglich bekannt, dass der Verfassungsschutz selbst bei erwachsenen V-Leuten nicht immer seiner Aufsichts- und Fürsorgepflicht nachgekommen ist. Zu entsprechendem Kontrollversagen ist es ja auch gekommen. Dazu würde mich interessieren - das hatten Sie noch nicht ganz angeführt -, welche konkreten Schutzmechanismen vorgesehen sind, außer dass die Hausleitung dem Ganzen zustimmen muss. Ist irgendeine unabhängige Instanz geplant, die diese Einsetzung von minderjährigen V-Leuten überprüft?

Singer (BMI)

Die ganzen Prämissen in Ihrer Vorfrage würde ich zurückweisen. Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass das im Einzelfall ganz genau angeschaut wird und habe dem, was ich gerade ausgeführt habe, nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage

Frau Deschauer, Herr Wadephul hat gegenüber dem ZDF Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht wie die gewalttätige Entführung von Herrn Maduro mit über 100 Toten mit Verstößen gegen die deutsche Straßenverkehrsordnung, etwa die leichte Übertretung der innerorts geltenden 50 Kilometer pro Stunde, gleichgesetzt. Wortwörtlich hat er gesagt: Im Grunde ist das das Gleiche. - Dazu würde mich interessieren: Meint der Außenminister diese Gleichsetzung, diese Analogie in dieser Form tatsächlich ernst?

Deschauer (AA)

Sie sehen es mir, glaube ich, nach, dass ich jetzt nicht anfange, Satiresendungen zu kommentieren.

Zusatz

So satirisch war diese Sendung nicht. Aber gut. Das ist auch eine Aussage.

Frage

Waren es satirische Aussagen des Außenministers, Frau Deschauer?

Deschauer (AA)

Ich habe gesagt, dass es eine Satiresendung war. Aber ich kann Ihnen natürlich gern noch erläutern, wenn Sie bei dem Konzept der Satire Nachhilfe benötigen, dass es dabei im Ton durchaus auch locker zugehen kann und es entsprechend so zu betrachten ist, dass der Minister in der Sache ein Bild gewählt hat, das natürlich das Dilemma aufzeigt, das bei der Durchsetzung entsprechender Rechtsnormen bestehen kann. Dieses Dilemma kann auf verschiedenen Ebenen bestehen, bei nationalem Recht, aber auch bei internationalem Recht.

Zusatzfrage

Hintergrund ist - wir hatten ja vorhin über den Amtseid gesprochen -, dass der Bundesaußenminister dem Grundgesetz verpflichtet ist. Nach dem Grundgesetz ist man dem Völkerrecht verpflichtet. Davon gibt es gar keine Ausnahme, anders als beim Bundesverkehrsrecht oder der StVO. Waren es also satirische Aussagen? Ich wollte es jetzt nur einmal klar hören.

Deschauer (AA)

Ich kann Ihnen noch einmal sagen: Wir haben uns hier und auch der Minister hat sich an verschiedensten Stellen zum Thema des Völkerrechts außerhalb eines satirischen Kontextes mehrfach umfänglich geäußert. Natürlich steht die Bundesregierung in Gänze und auch das Außenministerium und der Außenminister zur Einhaltung des internationalen Rechts ein. Das haben sie mehrfach und immer wieder betont. - Satiresendungen müssen Sie, glaube ich, einfach selbst schauen und entsprechend betrachten, so wie ich das einleitend getan habe. Dazu kann ich Ihnen leider keine weitere Nachhilfe geben.

Frage

Stimmt es, dass der Kanzler ab Mittwoch im Urlaub ist? Wie lange wird er im Urlaub sein?

StS Kornelius

Der Bundeskanzler ist, wie Sie wissen, stets im Dienst.

Zusatzfrage

Werden die Kabinettssitzungen trotzdem stattfinden? Werden sie eventuell von Herrn Klingbeil geleitet?

StS Kornelius

Am Mittwoch wird noch die Kabinettssitzung stattfinden, am Mittwoch wird die außerplanmäßige Fraktionssitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stattfinden, und am Mittwoch werden die Ministerernennungen stattfinden. Das heißt, dass der Bundeskanzler am Mittwoch noch hier sein wird. Er wird anschließend ein paar freie Tage haben und von dort aus die Amtsgeschäfte führen. Es gibt einen Kabinettszeitplan für die Sommerpause, den Sie dann bitte den jeweiligen Ankündigungen der Vorwoche entnehmen. Diese Kabinettssitzungen wird der Bundeskanzler oder sein Stellvertreter leiten.

Swistek (BMVg)

(zu Waldbränden in Frankreich und Spanien) Ich hätte eine Nachreichung zu der Frage von dem Kollegen zu aktuellen Waldbränden auf Bundeswehrliegenschaften und insbesondere Truppenübungsplätzen. Ihre Frage hat natürlich noch einmal eine aktuelle Überprüfung stimuliert. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Bundeswehr nur dann Kenntnis über Brände hat, wenn es sich um bundeswehreigene Liegenschaften handelt. Aktuell haben wir keine Kenntnisse über bestehende Waldbrände auf Truppenübungsplätzen.

Köppl (BMUKN)

Ich habe eine Ergänzung für den Kollegen. Sie hatten ja nach der Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern gefragt, auch mit Blick auf Klimaanpassung. Es ist ja so, dass die Länder aktuell die Kosten dafür tragen. Aber ich wollte noch darauf hinweisen - es ist auch an dieser Stelle schon mehrfach zur Sprache gekommen -, dass wir die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe zur Klimaanpassung von Bund und Ländern anstreben, in der wir dann die weitere Zusammenarbeit finanziell und organisatorisch klären, und dass wir auch die Idee haben, dass wir das vonseiten des Bundes noch ausbauen wollen.

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