DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

06/12/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/12/2026 02:12

PM 21/26: Inkrafttreten der Europäischen Asylreform (GEAS): Effizienz zu welchem Preis

Berlin/Brüssel (DAV). Mit dem Inkrafttreten der umfassenden Europäischen Asyl- und Migrationsreform am heutigen 12. Juni 2026 soll die europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik effektiver gestaltet werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) blickt kritisch auf das komplexe Regelwerk.

Die nach jahrelangen Verhandlungen im Mai 2024 beschlossenen Regelungen - zehn neue Verordnungen und eine Richtlinie - schaffen ein hochgradig verdichtetes und für Betroffene nur schwer überschaubares System. Asylverfahren sollen an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden, wo Schutzsuchende erstmals ankommen. Personen mit geringen Aussichten auf Schutz sollen dort festgehalten und bei einem negativen Bescheid abgeschoben werden.

Aus Sicht des DAV werden etwa die beschleunigten Grenzverfahren mit verkürzten Fristen sowie die zahlreichen Abweichungsmöglichkeiten für die Mitgliedsstaaten dazu führen, dass effektiver Rechtsschutz und anwaltliche Beratung in der Praxis kaum noch zu realisieren sind.

"Ein rechtsstaatliches Asylsystem darf nicht primär auf Beschleunigung und Abschreckung ausgerichtet sein", so Rechtsanwältin Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses Migrationsrecht im DAV.

Hoher Zeit- und Effizienzdruck erschweren anwaltliche Arbeit

"Besonders kritisch zu bewerten ist, dass zentrale Verfahrensgarantien unter erheblichen Zeit- und Effizienzdruck gestellt werden", unterstreicht Seidler. "Die Gefahr steigt, dass individuelle Fluchtgründe nicht ausreichend geprüft und Grundrechte nicht wirksam geschützt werden. Rechtsstaatlich unabdingbar ist es, dass der Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung und gerichtlicher Kontrolle umfassend gewährleistet bleibt."

Zudem bestehen aufgrund im Wesentlichen unangetasteter Dublin-Zuständigkeitsregelungen schon jetzt Zweifel, ob die mit der Reform angestrebten und an sich begrüßenswerten Ziele der Solidarität und der gerechten Verteilung von Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten erreicht werden.

Der DAV wird die Umsetzung der Reform weiter begleiten und sich für die Wahrung rechtsstaatlicher Standards sowie einen effektiven Grundrechtsschutz und die Prüfung des Einzelfalls einsetzen.

Weiterführende Informationen:

DAV-Stellungnahme Nr. 08/2021 zu den Vorschlägen zur GEAS-Reform

DAV-Stellungnahme Nr. 31/2025: GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz

CCBE Guide for lawyers on the New Pact on Migration and Asylum

PM DAT 03/26: DAV verleiht Ehrenzeichen der Anwaltschaft an ELIL-Direktor Phil Worthington

Einzelne Gesetzgebungsakte der GEAS-Reform

DAV - Deutscher Anwaltverein e.V. published this content on June 12, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on June 12, 2026 at 08:12 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]