Kanton Thurgau

06/25/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/25/2026 01:02

Tourismusförderungsgesetz geht in die Vernehmlassung

Tourismusförderungsgesetz geht in die Vernehmlassung

25. Juni 2026

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf eines Tourismusförderungsgesetzes in eine externe Vernehmlassung gegeben. Damit soll die gesetzliche Grundlage für die Erhebung einer Kurtaxe geschaffen werden, die in einer erheblich erklärten Motion vom Grossen Rat gefordert worden ist.

Mittels Motion wurde der Regierungsrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung einer Lenkungsabgabe, einer Kurtaxe (Übernachtungstaxe), im Rahmen eines Tourismusförderungsgesetzes zu schaffen. Als Begründung gaben die Motionärinnen und Motionäre an, dass mit der Einführung einer Kurtaxe einerseits die jetzige Unterstützung durch Kanton und Politische Gemeinden reduziert und andererseits die Finanzierung der Tourismusförderung sicherer werde. Zudem werde mit der Einführung einer Kurtaxe eine Lücke mit den angrenzenden Kantonen geschlossen, die eine solche Steuer erheben. Der Regierungsrat hatte beantragt, die Motion nicht erheblich erklären zu lassen, da die Einführung einer kantonalen Kurtaxe aus seiner Sicht für die Hotellerie und die Parahotellerie mit zusätzlichen administrativen Kosten verbunden wäre. Der Grosse Rat ist dem Antrag nicht gefolgt und hat die Motion erheblich erklärt.

Gemäss dem Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung kann der Kanton Massnahmen zur Tourismusförderung unterstützen, insbesondere durch Beiträge an touristische Organisationen von kantonaler oder regionaler Bedeutung. Auf dieser Basis unterstützt der Kanton schon heute die touristischen Entwicklungen insbesondere mit Beiträgen an touristische Organisationen von kantonaler Bedeutung. Dabei ist der Verein Thurgau Tourismus die zentrale Thurgauer Destinationsmanagementorganisation. Diese Organisation wird vom Kanton über eine Leistungsvereinbarung mitfinanziert. Für die Einführung einer Kurtaxe muss im Kanton Thurgau jedoch ein neues Gesetz geschaffen werden. Dieses Tourismusförderungsgesetz hat der Regierungsrat nun in eine externe Vernehmlassung gegeben.

Beim Kanton werden für den Bezug und die Veranlagung der Kurtaxe zusätzliche administrative Aufwände entstehen. Diese Bezugsaufwendungen sollen laut vorliegendem Vernehmlassungsentwurf jedoch von den Kurtaxen vorab bezahlt werden, weshalb keine zusätzlichen Kosten für den Kanton entstehen. Auch bei den Politischen Gemeinden wird das Tourismusförderungsgesetz voraussichtlich keine zusätzlichen Kosten verursachen.

Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes würde ein Systemwechsel bei der Finanzierung der Tourismusförderung erfolgen. Dieser Systemwechsel hätte im Jahr der Inkraftsetzung des Gesetzes negative Auswirkungen auf die Liquidität von Thurgau Tourismus, da der Einzug der Kurtaxe erstmals ein Jahr nach Inkraftsetzung des Gesetzes erfolgt. Um einen Liquiditätsengpass zu vermeiden, ist vorgesehen, dass der Kanton und die Mitgliedsgemeinden im Jahr der Inkraftsetzung des Gesetzes ein letztes Mal die bisherigen Beiträge (Kanton: Fr. 930'000, Politische Gemeinden Fr. 40'000) an Thurgau Tourismus bezahlen. Thurgau Tourismus seinerseits soll im Jahr der Inkraftsetzung Projektbeiträge im bisherigen Rahmen von Fr. 1'000'000 generieren. Diese Kombination von Massnahmen stellt aus der Sicht des Regierungsrates eine faire und praktikable Lösung zur Vermeidung der Unterdeckung im Jahr der Inkraftsetzung des Tourismusfördergesetzes dar.

Die Vernehmlassung zum Tourismusförderungsgesetz dauert bis am 16. Oktober 2026. Sämtliche Unterlagen finden sich unter https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/entwurf-fur-ein-tourismusforderungsgesetz-tfg/participant.

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