01/29/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/29/2026 02:11
Der Bundesrat hat sich am 28. Januar 2026 entschieden, sich den EU-Sanktionen zur Eindämmung der Bandengewalt anzuschliessen. Die bereits bestehende Verordnung über Massnahmen betreffend Haiti wird dadurch erweitert. Die Finanz- und Reisesanktionen gelten damit für zehn zusätzliche Personen und Organisationen. Das SECO hat am 28. Januar 2026 die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und die Änderung auf seiner Internetseite publiziert. Die neuen Massnahmen treten am 28. Januar 2026 um 23 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten.