12/05/2025 | Press release | Distributed by Public on 12/05/2025 10:07
Der Vorschlag der Europäischen Kommission bietet Klarheit und Vorhersehbarkeit für das Inkrafttreten und die Anforderungen an die Wirtschaftsakteure. Die Datenbelastung des IT-Systems wird verringert, sodass es in der Lage ist, die Sorgfaltserklärungen und vereinfachten Erklärungen zu bearbeiten. Die Verordnung soll nun für große und mittlere Unternehmen mit 30. Dezember 2026 in Kraft treten, für kleinere Unternehmen erst am 30. Juni 2027 - mit Ausnahme jener, die bereits unter die EU-Holzverordnung fallen.