09/06/2025 | Press release | Distributed by Public on 09/06/2025 02:28
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) nimmt die Verlängerung der einstweiligen Verfügung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) betreffend einer geplanten Abschiebung nach Syrien zur Kenntnis.
Der EGMR hat mit einer sogenannten Interim Measure die Vollziehung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme (Abschiebung) vorläufig ausgesetzt. Diese Frist wurde nun bis 25. September 2025 verlängert. Dabei handelt es sich um ein übliches Vorgehen des EGMR: Der Gerichtshof erhält zum Zeitpunkt einer Beschwerde lediglich die Ausführungen und Behauptungen des Beschwerdeführers und muss sich im Rahmen seiner Prüfung ein umfassendes und objektives Bild verschaffen. Zu diesem Zweck können einstweilige Verfügungen ausgesprochen und bei Bedarf verlängert werden.
Das BFA wird alle weiteren Fragen des Gerichtshofs umfassend beantworten. Parallel dazu werden sämtliche Planungen für eine ehestmögliche Außerlandesbringung weiterhin aufrechterhalten.
Artikel Nr: 28444 vom Samstag, 6. September 2025, 10:11 Uhr
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