08/07/2025 | Press release | Distributed by Public on 08/07/2025 07:08
Anwaltspraxis
Frist versäumt, Chance vertan: BGH konkretisiert die Fristenkontrolle bei Berufungsbegründungen
Ein Tag zu spät - Berufung gescheitert! Der BGH bestätigt die Ablehnung der Wiedereinsetzung und präzisiert die Überwachungspflicht des Anwalts. Die Botschaft: Eine eigenverantwortliche Fristenprüfung durch den Anwalt ist bei der Berufungsbegründung zwingend erforderlich. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
Veranstaltung
DSGVO und KI: Wie kann das funktionieren?
Der DAV lädt ein zu einem Fachforum am 9. September 2025 ab 18:00 Uhr und diskutiert mit hochkarätigen Fachleuten darüber, wie eine sinnvolle regulatorische Zusammenführung von DSGVO und AI Act gelingen kann. Sowohl die Wissenschaft als auch die Anwenderseite kommen an diesem Abend zu Wort. Sie sind herzlich eingeladen zu diesem Perspektivencheck! Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.
Veranstaltung
DAV Associate Summit - Talks & Drinks
am 19. August 2025, 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr in Frankfurt/Main - Nur noch wenige Plätze verfügbar!
Die Veranstaltung richtet sich speziell an angestellte Anwälte:innen und ist kostenfrei. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion zum Thema "Building a brand - how to succeed as an Associate" wird herausgearbeitet, welche (unterschiedlichen) Ansätze für Associates zur Steigerung des eigenen Markenwerts führen und damit zum langfristigen Erfolg in der Kanzlei beitragen können. Im Anschluss an die Paneldiskussion gibt es bei Drinks und Canapés noch genügend Zeit für Gespräche in entspannter Atmosphäre. Es sind nur noch einige wenige Plätze verfügbar. Um Anmeldung wird bis spätestens zum 11. August 2025 gebeten. Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Rechtspolitik
Krisenfestigkeit des Rechtsstaats und Resilienz der Anwaltschaft
Das dritte Heft des Anwaltsblatts erscheint Mitte August. Bis die Auslieferung Sie erreicht, können Sie den Beitrag aus dem Schwerpunkt des Heftes über Krisenfestigkeit und Resilienz bereits jetzt lesen. Kollege Dr. Thomas Troidl zeigt, wie schnell der Rechtsstaat während der NS-Zeit am Boden lag und wie resilient die Anwaltschaft heute ist. Er betont, dass Zusammenhalt noch nie so wichtig war wie heute.
Anwaltspraxis
Haftpflichtfragen: Exit aus dem Mandat - Checkliste für eine saubere Beendigung
Sollte das Vertrauensverhältnis zwischen Mandantschaft und Anwältin oder Anwalt gestört sein, kann es für die Vertragspartner sinnvoll sein, das Mandat vorzeitig zu beenden. Unter welchen Bedingungen sollte die Anwältin oder der Anwalt die Fortführung des Mandats überdenken? Was gibt es im Hinblick auf den Honoraranspruch zu beachten? Anja Rohrbach, Syndikusrechtsanwältin der Allianz Versicherungs-AG, beantwortet diese Fragen und stellt eine Checkliste im Anwaltsblatt bereit.
Rechtspolitik
Anti-SLAPP-RL: Referentenentwurf bleibt hinter Erwartungen zurück
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 44/25 die Ziele der Richtlinie (EU) 2024/1069 zum Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (sog. Anti-SLAPP-Richtlinie) und des Referentenentwurfs zu ihrer Umsetzung. Bei Letzterem sieht der DAV jedoch Nachbesserungsbedarf: Es mangelt an subsumtionsfähigen Tatbestandsvoraussetzungen, insbesondere bleibt unklar, ab wann eine Klage als "missbräuchlich" einzustufen ist. Die vorgesehenen Regelbeispiele tragen noch nicht hinreichend zur praktikablen Anwendung bei und das Fehlen trennscharfer Kriterien dürfte zu Mehrbelastungen der Gerichte führen.
Rechtspolitik
Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen
In seiner Stellungnahme 43/25 begrüßt der DAV den aktualisierten Gesetzesentwurf als wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Notariats. Von diesem ist eine Kosten- und Zeitersparnis zu erwarten, sowohl bei Notariaten und Behörden wie auch bei den Urkundsbeteiligten. Der DAV wünscht aber, dass der Zeitplan für die verpflichtende Einführung der digitalen Übermittlung von Dokumenten deutlich beschleunigt wird, da erheblicher Mehraufwand entsteht, solange nur ein Teil der Behörden bereits die digitale Übermittlung nutzt. Ein langer Zeitraum für die Umsetzung der Digitalisierung konterkariert die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Tagesschau.de berichtet über den mittlerweile mehrfach im Jahr stattfindenden bundesweiten Blitzer-Marathon. Der DAV steht diesen kurzfristigen Aktionen stets kritisch gegenüber: Einen Mehrwert für die Verkehrssicherheit bringe die Aktion nicht, so DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. Stattdessen spüle sie den Kommunen Geld in die Kassen.
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich heute mit der Rechtmäßigkeit der Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung ("Staatstrojaner") im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde, wie die dpa (hier aufgegriffen von ZEIT Online) berichtet. Der DAV hält die angegriffenen Regelungen in ihrer jetzigen Form in weiten Teilen für verfassungswidrig. Vor allem, wenn bei der Quellen-TKÜ auch das Surfverhalten und der Datentransfer zur Cloud erfasst werde, stelle das einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte Betroffener dar, betont Dr.Ricarda Schelzke, Mitglied des Ausschusses Verfassungsrecht. Auch die Online-Durchsuchung sei in ihrer jetzigen Form zu weit gefasst und die Auswertung der Daten nicht genug geregelt.
Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (Print/Abo) greift das Thema Google-Bewertungen auf - insbesondere solche, die potenziell geschäftsschädigend sein können. Prof. Niko Härting, Vorsitzender des Ausschusses Informationsrecht, erläutert: "Man kann für schlechte Bewertungen durchaus belangt werden, wenn man pöbelt. Dann kann der Restaurantbetreiber verlangen, dass man die Bewertung löscht. Und Google muss löschen, wenn sie Stellungnahmen eingeholt haben und zur Überzeugung gelangen, dass es tatsächlich eine Falschbehauptung oder Schmähkritik ist." Andererseits könne man niemandem verbieten, sich über zu fades Essen zu beschweren, weil dies eine legitime Wertung darstelle. Aber: "Für Google ist das alles Massengeschäft." Man dürfe nicht erwarten, dass die Plattformen sich viel Zeit nähmen, um die Bewertungen zu begutachten.