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DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

05/08/2026 | Press release | Distributed by Public on 05/08/2026 05:26

O-Ton: Drohne zur Dachvermessung verletzt keine Anwohnerrechte

Mieter oder Eigentümer einer Dachgeschosswohnung können einen angekündigten Drohnenflug zur energetischen Dachsanierung nicht per Eilverfahren untersagen lassen. Das Amtsgericht

München hat dies zurückgewiesen. Damit würden keine Rechte verletzt, so das Gericht - das sei kein rechtswidriger Eingriff in die Privatsphäre.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Etwas anderes ist, wenn beispielsweise eine Baufirma nur um ein Dachvermessung vorzunehmen, dies angekündigt. Also ich weiß Bescheid, wann die Drohne fliegt, dies kurzfristig ist und natürlich dann kein Gerüst gebaut werden muss. Es muss keine Dachbegehung durchgeführt werden. Dann ist das zulässig und ich muss das hinnehmen. - Länge 23 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

DAV - Deutscher Anwaltverein e.V. published this content on May 08, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on May 08, 2026 at 11:26 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]