Ministry of Labour and Social Affairs of the Federal Republic of Germany

10/23/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/23/2024 03:31

Entschlossen gegen Kinderhandel und Kinderprostitution

23. Oktober 2024

International

Entschlossen gegen Kinderhandel und Kinderprostitution

Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen, Mama Fatima Singhateh, im Austausch mit Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg.

BMAS/D. Baller

Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg im Austausch mit der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu Kinderhandel und Kinderprostitution, Mama Fatima Singhateh.

Das Treffen zwischen der VN-Sonderberichterstatterin zu Kinderhandel und Kinderprostitution, Mama Fatima Singhateh, und Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg fand am 18. Oktober 2024im Rahmen ihres offiziellen Länderbesuchs statt. Neben thematischen Berichten gehören solche Länderbesuche zu den gängigen Kontrollmechanismen, um die Menschenrechtslage vor Ort zu prüfen und zu überwachen. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen mandatiert die VN-Sonderberichterstatterinnen mit diesen Aufgaben.

Ziel von Mama Fatima Singhatehs Besuch war, einen umfassenden Überblick über die Situation in Deutschland hinsichtlich des Kampfes gegen Kinderhandel und Kinderprostitution zu gewinnen. Im Zentrum steht dabei der Schutz der Menschenrechte der Kinder. Die Erkenntnisse Ihres Besuchs in Deutschland wird die VN-Sonderberichterstatterin voraussichtlich Anfang 2025 im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen präsentieren.

In Ihrem Gespräch mit Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg galt Mama Fatima Singhatehs besonderes Interesse der Neugestaltung und Umsetzung des Sozialen Entschädigungsrechts in Deutschland.

Das neue Gesetz ist konzeptionell sehr beeindruckend. Ich werde in meinem Bericht gerne als gutes Beispiel darauf verweisen.

Vor der Reform des Opferentschädigungsrechts, die am 1. Januar 2024in Kraft trat, war die Versorgung stark davon geprägt, dass die Leistungen ursprünglich Anfang der 1950er Jahre für die Opfer des Zweiten Weltkriegs konzipiert worden waren. Um die staatlichen Hilfesysteme an heutige Gegebenheiten und stärker an die Bedürfnisse der Opfer von Gewalttaten anzupassen, wurde das überarbeitete Recht der Sozialen Entschädigung im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch neu kodifiziert. Durch die Reform erhalten unter anderem auch Opfer von Menschenhandel und psychischer Gewalt mehr und besser für sie zugeschnittene Leistungen.

Die VN-Sonderbeauftragte würdigte die Besonderheit, dass zugleich auch die Lebenslage von Kindern damit stärker berücksichtigt wird. Das gilt beispielsweise für die Traumaambulanzen und das Fallmanagement.

Das neue Gesetz sieht vor, dass nunmehr auch Menschen, die Opfer psychischer Gewalt geworden sind, Hilfe in Anspruch nehmen können. Durch die Leistungen der Schnellen Hilfen können Betroffene rasch und unbürokratisch Beistand erhalten. Das gilt beispielsweise für die Traumaambulanzen und orientiert sich damit stärker an den Bedürfnissen der Berechtigten.

Die Arbeit der VN-Sonderberichterstatterin liefert wichtige Impulse für die weitere Verbesserung des Schutzes von Kindern, sowohl in Deutschland als auch weltweit. Frau Mama Fatima Singhateh ist sehr gespannt, "wie diese sehr guten Regelungen in der Praxis umgesetzt und ausgeführt werden können".

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