12/12/2025 | Press release | Distributed by Public on 12/12/2025 01:33
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert, dass das von der Bundesregierung beschlossene Anti-SLAPP-Gesetz den Schutz vor Einschüchterungsklagen nur auf grenzüberschreitende Fälle beschränkt. Damit bleibt ein Großteil der realen Bedrohungslagen für Journalist*innen in Deutschland unberücksichtigt.
"Einschüchterungsklagen in Deutschland sind ein nationales Problem. Ein Gesetz, das diese Fälle ausklammert, verfehlt bei weitem seinen Zweck", betont der dju-Co-Vorsitzende Peter Freitag.
Nach Einschätzung der dju stammen die meisten Einschüchterungsklagen gegen kritische Berichterstattung Deutscher Journalist*innen und Medien nicht aus dem Ausland, sondern aus dem Inland gegen kritische Berichterstattung - häufig durch lokal oder national agierende Akteur*innen, Wirtschaftsunternehmen, Parteien und finanzkräftigen Akteur*innen. Die 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben ohne Erweiterung auf innerstaatliche Verfahren lässt diese Schutzlücke bestehen.
Die dju fordert den Bundestag auf und wird in parlamentarischen Anhörungen gemeinsam im No-SLAPP-Bündnis vorbringen, den Entwurf so zu überarbeiten, dass Journalist*innen auch in innerdeutschen Verfahren wirksam vor missbräuchlichen Klagen, den damit verbundene Schadensersatzforderungen und außergerichtlichen Drohkulissen geschützt werden.
"Unsere Demokratie muss vor finanziell und juristisch bestens ausgerüsteten Angriffen gegen die freie Berichterstattung geschützt werden. Sonst werden Recherche und Veröffentlichung nötiger, aber unbequemer Inhalte verhindert. Viele Freie und kleinere Medien sich die Gegenwehr gegen SLAPPs meist nicht leisten können", erklärt Peter Freitag.
Danica Bensmail
dju-Bundesgeschäftsführerin
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