12/11/2025 | Press release | Distributed by Public on 12/11/2025 02:50
Aktuell kann es bei kurzem Halten oder Wenden auf Privatparkplätzen zu hohen Strafen kommen. Die Koalition möchte gegen die sogenannte "Parkplatz-Abzocke" und "Abmahnmissbrauch" vorgehen.
So soll durch die Begrenzung von Gerichtsgebühren und Anwaltstarifen das Androhen von Besitzstörungsklagen unattraktiver werden. Wer einmal unbefugt auf einem Privatgrund wendet oder kurz anhält, soll sich nicht mehr vor einem teuren Gerichtsverfahren fürchten müssen.
Im Justizausschuss unterstrichen ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ in einer Feststellung, dass geringfügige Eingriffe, wie etwa das einmalige kurzfristige Anhalten, Befahren oder Umdrehen auf einer befestigten Fläche, ohne dass dadurch jemand behindert worden oder ein Schaden entstanden ist, keine Störungshandlung darstellen sollen.