Kanton Thurgau

03/27/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/27/2026 01:55

Plakatierung vor Wahlen und Abstimmungen soll einheitlich geregelt werden

Plakatierung vor Wahlen und Abstimmungen soll einheitlich geregelt werden

27. März 2026

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf der Änderung des Gesetzes über Strassen und Wege in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die Gesetzesänderung erfolgt aufgrund der vom Grossen Rat erheblich erklärten Motion «Wahlen und Abstimmungen im öffentlichen Raum sichtbar machen».

Gemäss der Signalisationsverordnung des Bundes sind Strassenreklamen ausserhalb zugelassener Anschlagstellen bewilligungspflichtig. Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Bewilligung für Strassenreklamen liegt im Kanton Thurgau bei den Gemeindebehörden. In den vergangenen Jahren hat die Plakatierung vor Wahlen und Abstimmungen immer wieder zu Diskussionen geführt. Wahl- und Abstimmungsplakate entlang von Strassen gehören aus der Sicht des Regierungsrates zur politischen Kultur und sollten im Rahmen der Chancengleichheit allen offenstehen. Mit Blick auf den begrenzten Zeitraum der Plakatierung vor Wahlen und Abstimmungen erscheint ihm die Durchführung von Baubewilligungsverfahren zu aufwendig. Jedoch birgt das unkontrollierte Aufstellen von Plakaten eine Gefahr für die Verkehrssicherheit und kann auch optisch störend wirken. Bereits im Jahr 2012 wurde daher die Richtlinie «Vorschriften der Gemeinden im Kanton Thurgau betreffend Anbringen von Reklamen für Wahlen und Abstimmungen» erarbeitet. Diese Richtlinie wurde vom Departement für Bau und Umwelt, dem Verband Thurgauer Gemeinden sowie den im Grossen Rat vertretenen Parteien erneuert und im Jahr 2024 in eine Vereinbarung überführt.

Mit der vom Grossen Rat erheblich erklärten Motion «Wahlen und Abstimmungen im öffentlichen Raum sichtbar machen» wurde jedoch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage verlangt, um in allen Politischen Gemeinden politische Werbung in Form von Reklamen im öffentlichen Raum entlang von Kantonsstrassen zu ermöglichen. Für eine einheitliche Lösung der Thematik muss eine gesetzliche Ausnahme von der Bewilligungspflicht mit verbindlichen Vorgaben geschaffen werden, die die Politischen Gemeinden einhalten müssen und nicht weiter einschränken dürfen.

Deshalb hat der Regierungsrat nun den Entwurf für die Änderung des Gesetzes über Strassen und Wege in eine externe Vernehmlassung gegeben. Mit einem zusätzlichen Absatz soll geregelt werden, dass das Anbringen von Strassenreklamen für Abstimmungen und Wahlen an Kandelabern und anderen Flächen entlang von Kantonsstrassen sowie von Nationalstrassen dritter Klasse innerorts zulässig ist und keiner Bewilligung bedarf, wenn die Interessen der Verkehrssicherheit eingehalten sind.

Einige Politische Gemeinden haben bereits heute ein bewährtes System für die Zuteilung der verschiedenen Anschlagplätze an die politisch Werbenden. Der Regierungsrat möchte nicht so weit gehen, jeder Politischen Gemeinde ein und dasselbe System aufzuerlegen. Vielmehr sollen die einzelnen Politischen Gemeinden in diesem Punkt mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten die Zuteilung selbst vornehmen. Bewährte Systeme anderer Gemeinden können dabei als Vorlage dienen. Als Vorgabe möchte der Regierungsrat jedoch die Wahrung des Gleichbehandlungsprinzips verankern.

Die Vernehmlassung dauert bis am 3. Juli 2026. Sämtliche Unterlagen sind unter https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/aenderung-strwg-2026/participant zu finden.

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