09/25/2026 | Press release | Distributed by Public on 09/25/2026 04:59
Zoll deckt Schwarzarbeit auf
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Franziska Weber
Herausgeber
Hauptzollamt Erfurt
Wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung hat das Amtsgericht Gera im Juni 2026 einen 56-jährigen Bauunternehmer aus Gera zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera und des Hauptzollamts Erfurt konnte dem rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass er in den Jahren 2019 bis 2020 Arbeitnehmer schwarz beschäftigte, indem er diese nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldete und zu geringe Sozialabgaben und Steuern abführte. Hierdurch ist ein Schaden von über 300.000 Euro entstanden.
Den Ermittlungen des Hauptzollamts Erfurt gingen Analysen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) voraus, welche durch eine ihr übermittelte Geldwäscheverdachtsmeldung ausgelöst wurden. Bei den sich anschließenden Ermittlungen stieß der Zoll auf Unregelmäßigkeiten in der Buchführung der Baufirma. Um die Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren, verwendete der Verurteilte sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen.
Der Verurteilte hat sich in der Hauptverhandlung vollumfänglich geständig eingelassen.
Zusatzinformation
Ziel des An- und Verkaufs von Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufes, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Neben der Schädigung der Sozialversicherung und des Fiskus sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht oder nur unzureichend über die Sozialversicherung abgesichert.
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) ist die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Verdachtsmeldungen über verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten.
Neben weiteren Aufgaben nimmt die FIU als administrativ ausgerichtete Verwaltungsbehörde in diesem Zusammenhang alle von den geldwäscherechtlich Verpflichteten übermittelten Verdachtsmeldungen im Sinne der §§ 43, 44 Geldwäschegesetz entgegen und analysiert die hieraus relevanten Sachverhalte unter Anwendung eines risikobasierten Ansatzes.
In ihre Bewertung fließen alle verfügbaren relevanten Daten von Verwaltungs-, Finanz- und Strafverfolgungsbehörden ein. Ergeben sich im Rahmen der operativen Analyse der FIU sodann Anhaltspunkte für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder während dieser Analyse festgestellte mögliche sonstige Straftaten, werden die erzielten Analyseergebnisse - nebst sachdienlicher Informationen - unverzüglich an die zuständigen Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden sowie sonstige zuständige Stellen übermittelt.