Kanton St. Gallen

11/11/2025 | Press release | Distributed by Public on 11/11/2025 01:47

Überbrückungsbewilligung ermöglicht schnellere Berufsausübung

Personen mit einem ausländischen Ausbildungsabschluss müssen oft lange warten, bis sie in der Schweiz ihren Gesundheitsberuf ausüben dürfen. Das Gesundheitsdepartement kann ihnen neu eine Überbrückungsbewilligung erteilen. Mit der Überbrückungsbewilligung sollen die langen Verfahrensdauern bei der Berufsanerkennung abgemildert werden.

Wer in der Schweiz einen Beruf im Gesundheitswesen ausüben will, braucht eine Berufsausübungsbewilligung. Diese setzt einen entsprechenden eidgenössischen Bildungsabschluss oder Weiterbildungstitel voraus. Bei Personen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, muss der ausländische Bildungsabschluss oder Weiterbildungstitel vorgängig als gleichwertig anerkannt werden. Für die Anerkennung ist je nach Beruf die eidgenössische Medizinalberufekommission oder das Schweizerische Rote Kreuz zuständig.

Aufgrund der langen Dauer der Anerkennungsverfahren müssen die betroffenen Personen mehrere Monate bis zu einem Jahr warten, bis sie ihre berufliche Tätigkeit in der Schweiz beginnen dürfen. Das Gesundheitsdepartement ist an den Anerkennungsverfahren nicht beteiligt und kann deren Dauer nicht beeinflussen. Die Regierung hat nun die massgebenden kantonalen Verordnungen auf den 1. November 2025 angepasst, damit den betroffenen Personen wenigstens eine Überbrückungsbewilligung erteilt werden kann. Diese erlaubt für die Dauer des Anerkennungsverfahrens die Berufsausübung unter fachlicher Aufsicht.

Die Überbrückungsbewilligung dient nicht nur den Interessen der Personen im Anerkennungsverfahren. Sie soll auch die Situation der st.gallischen Gesundheitsbetriebe im Wettbewerb um Fachkräfte verbessern, da andere Kantone ähnliche Bewilligungen ausstellen oder die Tätigkeit unter Aufsicht bewilligungsfrei zulassen.

Die Überbrückungsbewilligung verbessert die Lage hauptsächlich für die Gesundheitsberufe, insbesondere für die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Bei den universitären Medizinalberufen, insbesondere bei Ärztinnen und Ärzten, verlangt das Bundesrecht für jede Berufsausübung zwingend eine Registrierung im Medizinalberuferegister.

Die Überbrückungsbewilligung kann ab sofort auf der Webseite des Kantonsneues Fensterbeantragt werden.

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