06/26/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/26/2026 01:54
Im Rahmen der nationalen Plattform für Katastrophenvorsorge, die von der Generaldirektion für zivile Sicherheit des Ministeriums für innere Angelegenheiten geleitet wird, möchte die Arbeitsgruppe "Vegetations- und Waldbrände", die sich aus Expert*innen der zuständigen Behörden zusammensetzt, an die Verhaltensregeln erinnern, die während der Vegetations- und Waldbrandsaison befolgt werden sollen.
Angesichts der Wetterbedingungen der letzten Wochen, die von anhaltendem Niederschlagsmangel und hohen Temperaturen geprägt waren und zu einer ausgetrockneten Vegetationsdecke in Wiesen und in Wäldern geführt haben, kann eine einfache Unachtsamkeit, wie eine auf den Boden geworfene, nicht richtig ausgedrückte Zigarettenkippe oder ein von einem Auto verursachter Funke, ausreichen, um einen Brand auszulösen.
Aus diesem Grund wird an Ihre Wachsamkeit und Ihr Verantwortungsbewusstsein appelliert, folgende Verhaltensregeln zu befolgen:
Blockieren Sie den Zugang zu Waldwegen oder Feldern nicht, damit der Zugang für die Feuerwehr im Falle eines Vegetations- oder Waldbrandes gewährleistet bleibt.
Im Rahmen der operativen Vorbereitung auf einen möglichen großflächigen Vegetationsbrand werden die kommunalen Einrichtungen, die über Tanks mit Nichttrinkwasser auf Anhängern oder Lastwagen verfügen, gebeten, dafür zu sorgen, dass diese gefüllt und einsatzbereit gehalten werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Landwirte gebeten, nicht genutzte Tanks mit Wasser aus zugelassenen oder bereits verfügbaren Wasserquellen zu befüllen und diese im Bedarfsfall der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.
Verständigen Sie im Brandfall schnell die Rettungskräfte über die Telefonnummer 112, geben Sie den genauen Standort an (Waldrettungspunkt, falls vorhanden) und zeigen Sie den Feuerwehrleuten bei deren Ankunft am Einsatzort die Zugangswege.
Pressemitteilung des Ministeriums für innere Angelegenheiten, des Ministeriums für Wirtschaft, der Wasserwirtschaftsverwaltung, der Natur- und Forstverwaltung, der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft, des Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps und der meteorologischen Abteilung der Flugsicherungsverwaltung