12/12/2025 | Press release | Archived content
12.12.2025 - Die Betriebskrankenkassen halten das Ziel des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG), die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) angelegten Struktur- und Qualitätsreformen zu präzisieren und den Transformationsprozess zu unterstützen, grundsätzlich für richtig und notwendig. Ein besonders begrüßenswerter Schritt ist die zukünftige Finanzierung des Transformationsfonds durch Bundesmittel. Damit übernimmt der Bund seine Verantwortung für eine leistungsfähige Krankenhausinfrastruktur und beendet den zuvor rechtswidrigen Zugriff auf die Gelder der Solidargemeinschaft. Dies stellt eine wichtige Korrektur dar, die zu einer verfassungsrechtlich einwandfreien Finanzierung führt.
Die Betriebskrankenkassen befürchten jedoch, dass der vorliegende Gesetzentwurf die ursprünglichen Reformziele verwässert und wichtige Fortschritte in den Bereichen Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz wieder rückgängig gemacht werden könnten. Die geplante Ausweitung der Ausnahmeregelungen bei der Zuweisung von Leistungs-gruppen sowie der Verzicht auf verbindliche Fristen zur Erfüllung von Qualitätskriterien stellen erhebliche Rückschritte dar. Diese Maßnahmen schwächen die Patientensicherheit und erhöhen das Risiko einer qualitativ uneinheitlichen Versorgung zwischen den Bundesländern. Diese Lockerung der Qualitätsvorgaben erhöht nicht nur das Risiko medizinischer Fehlentwicklungen, sondern führt langfristig auch zu steigenden Kosten für die Beitragszahlenden in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem sieht der Ent-wurf keine ausreichenden Maßnahmen vor, um die fachliche und medizinische Kontrolle über die Mittelverwendung sicherzustellen. Entscheidungen über Förderungen aus dem Transformationsfonds oder Ausnahmen von Qualitätsstandards müssen unbedingt im Einvernehmen mit den Krankenkassen getroffen werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass medizinische, wirtschaftliche und versorgungsstrategische Kriterien den Ausschlag geben und nicht landespolitische Erwägungen.
Vor diesem Hintergrund fordern die Betriebskrankenkassen eine Nachbesserung der Reform im parlamentarischen Verfahren. Ausnahmeregelungen sollen auf das absolut notwendige Maß beschränkt, Fristen für die Umsetzung von Qualitätsstandards verbindlich festgelegt und die Beteiligung der Krankenkassen auf allen Ebenen gestärkt werden. Nur durch klare Standards, transparente Verantwortlichkeiten und eine solide Finanzierung kann das Krankenhausstrukturgesetz (KHAG) dazu beitragen, die Krankenhausversorgung zukunftsfähig, bezahlbar und patientensicher zu gestalten.
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Stephanie Bosch
Abteilungsleiterin Politik und Kommunikation
Stephanie Bosch leitet seit dem 01.02.2023 die Abteilung
Politik und Kommunikation. Im Gesundheitswesen ist sie
bestens vernetzt und kennt als langjährige wissenschaftliche
Mitarbeiterin und persönliche Referentin eines Mitglieds im
Bundestag die Prozesse der Gesundheitspolitik sehr genau.
Dort beschäftigte sie sich in Gesetzgebungsverfahren
schwerpunktmäßig mit der digitalen Transformation des
Gesundheitswesens, der psychotherapeutischen und
psychiatrischen Versorgung, den Rettungs- und Notfall-
diensten, der Schnittstelle zum Bundesteilhabegesetz sowie
der europäischen Gesundheitspolitik.
Vor ihrer Tätigkeit im Bundestag leitete die Diplom Heil-
pädagogin ein Projekt zur Integrierten Versorgung für
Menschen mit psychischen Erkrankungen und war haupt-
amtliche Geschäftsführerin sowie ehrenamtliche Vorständin
mehrerer gemeinnütziger Vereine, u. a. bei der Perspektive e.V. in Essen.
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