12/22/2025 | Press release | Distributed by Public on 12/22/2025 05:10
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Payone GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 95.000 Euro festgesetzt. Der Zahlungsdienstleister hatte kein angemessenes Datenverarbeitungssystem, um die Einhaltung des Geldwäschegesetzes zu gewährleisten. Außerdem hatte das Unternehmen den Umfang der erforderlichen Sorgfaltspflichten nicht angemessen an sein Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung angepasst.
Zahlungsdienstleister wie die Payone GmbH müssen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen - auch um Geldwäscherisiken zu steuern. Dazu gehören angemessene Maßnahmen, einschließlich Datenverarbeitungssysteme, aufgrund derer die Unternehmen die Anforderungen des Geldwäschegesetzes einhalten können.
Die Institute müssen Datenverarbeitungssysteme einsetzen, um ihre Geschäftsbeziehungen und Transaktionen kontinuierlich zu überwachen und so Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erkennen. Eine manuelle Überwachung reicht hierfür bei Zahlungsdienstleistern nicht aus. Zahlungsdienstleister müssen sicherstellen, dass alle Kunden und Produkte mit ihrem EDV-System überwacht werden. Die Überwachungsregeln müssen einheitlich über alle Kundenportfolien hinweg angewendet werden. Außerdem sind die Kundendaten regelmäßig zu aktualisieren.
Institute müssen sich vor EDV-Systemausfällen schützen. Sollten diese dennoch auftreten, müssen sie in der Lage sein, schnell Maßnahmen zu ergreifen, die den Schaden begrenzen.
In dieser Hinsicht wies das Datenverarbeitungssystem der Payone GmbH mindestens im Geschäftsjahr 2023 Mängel auf.
Nach dem Geldwäschegesetz müssen Zahlungsdienstleister zudem Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Geschäftsbeziehungen erfüllen. Diese sind nicht immer gleich. Denn die Vertragspartner, Geschäftsbeziehungen und Transaktionen bringen unterschiedliche Risiken hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für den Zahlungsdienstleister mit sich. Art und Umfang der Sorgfaltspflichten müssen Zahlungsdienstleister an diesen Risiken ausrichten.
Die Payone GmbH hatte dies mindestens in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 5. September 2023 versäumt.
Der Bescheid ist seit dem 28. November 2025 rechtskräftig.
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