07/18/2025 | Press release | Archived content
Köln/Berlin (DAV). Die Adoption eines Volljährigen setzt eine Eltern-Kind-Beziehung voraus, mindestens aber muss diese im Entstehen sein. Ein herzliches verwandtschaftliches Verhältnis ist nicht ausreichend, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 30. Januar 2025 (AZ: 14 UF 6/25).
Der Mann wollte seinen volljährigen Neffen adoptieren. Der Vater des Neffen ist sein Zwillingsbruder. Der Onkel berät den Neffen in Ausbildungsfragen und finanziert unter anderem sein Studium. Nach eigenen Angaben ist er Millionär.
Das Gericht lehnte die Adoption ab. Zwar hätten sich die Richter davon überzeugen können, dass das Verhältnis zwischen Onkel und Neffen sehr herzlich sei, doch bestünden Zweifel, dass der Adoption ein rein familienbezogenes Motiv zugrunde liege. Sie sahen unter anderem auch steuerrechtliche Motive. Durch die Adoption würden dem Staat Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe entgehen.
Darüber hinaus hatten die Richter Zweifel, dass zwischen den Beteiligten ein Eltern-Kind-Verhältnis bestehe oder sich entwickle. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass sich das Verhältnis zwischen Onkel und Neffen klar von einer engen Freundschaft oder engen Verbundenheit zwischen Verwandten unterscheide. Ebenso bleibe offen, inwiefern der Neffe aktuell für den Annehmenden die besondere Stellung eines Kinds habe, also einer Person, die aufgrund einer langen familiären Bindung jederzeit bereit sei, für den Elternteil "einzuspringen", ihn emotional zu unterstützen oder einfach zu lieben.
Information: www.dav-familienrecht.de
Pressemitteilungen Arbeitsgemeinschaften - Familienrecht vom 18.07.2025 08:25