DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

07/18/2025 | Press release | Archived content

FamR 10/25: Adoption abgelehnt: Gericht erkennt kein Eltern-Kind-Verhältnis

Köln/Berlin (DAV). Die Adoption eines Volljährigen setzt eine Eltern-Kind-Beziehung voraus, mindestens aber muss diese im Entstehen sein. Ein herzliches verwandt­schaft­liches Verhältnis ist nicht ausreichend, berichtet die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Köln vom 30. Januar 2025 (AZ: 14 UF 6/25).

Der Mann wollte seinen volljährigen Neffen adoptieren. Der Vater des Neffen ist sein Zwillings­bruder. Der Onkel berät den Neffen in Ausbil­dungs­fragen und finanziert unter anderem sein Studium. Nach eigenen Angaben ist er Millionär.

Das Gericht lehnte die Adoption ab. Zwar hätten sich die Richter davon überzeugen können, dass das Verhältnis zwischen Onkel und Neffen sehr herzlich sei, doch bestünden Zweifel, dass der Adoption ein rein famili­en­be­zogenes Motiv zugrunde liege. Sie sahen unter anderem auch steuer­rechtliche Motive. Durch die Adoption würden dem Staat Steuer­ein­nahmen in beträcht­licher Höhe entgehen.

Darüber hinaus hatten die Richter Zweifel, dass zwischen den Beteiligten ein Eltern-Kind-Verhältnis bestehe oder sich entwickle. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass sich das Verhältnis zwischen Onkel und Neffen klar von einer engen Freund­schaft oder engen Verbun­denheit zwischen Verwandten unterscheide. Ebenso bleibe offen, inwiefern der Neffe aktuell für den Annehmenden die besondere Stellung eines Kinds habe, also einer Person, die aufgrund einer langen familiären Bindung jederzeit bereit sei, für den Elternteil "einzuspringen", ihn emotional zu unterstützen oder einfach zu lieben.

Information: www.dav-famili­enrecht.de

Presse­mit­tei­lungen Arbeits­ge­mein­schaften - Famili­enrecht vom 18.07.2025 08:25

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