11/28/2025 | Press release | Distributed by Public on 11/28/2025 04:04
Wien (PK) - Dem Gesundheitsausschuss wurden neue Anträge der Grünen zugewiesen, die Forderungen nach einer transparenten Preisauszeichnung der Leistungen von Wahlärztinnen und Wahlärzten sowie nach einer Begrenzung der Honorare auf das 2,5-Fache des Kassentarifs enthalten.
Aufgrund von Versorgungslücken seien immer mehr Menschen auf Wahlärztinnen und Wahlärzte angewiesen, um rasch einen Termin zu bekommen oder eine spezialisierte Behandlung zu erhalten, zeigen die Grünen in einem Entschließungsantrag auf (586/A(E)).
Wer sich für einen Wahlarztbesuch entscheide, stehe aber oft vor dem Problem, dass die Kosten vorab kaum abschätzbar seien. Nur selten würden Honorare auf den Webseiten der Praxen angegeben, obwohl diese veröffentlicht werden müssten, gibt Ralph Schallmeiner zu bedenken. Er weist darauf hin, dass die Wahlarztrechnung zunächst von der Patientin bzw. dem Patienten aus eigener Tasche beglichen werden müsse. Die Rückerstattung seitens der Sozialversicherung liege bei 80 % des Kassentarifs.
Die Grünen fordern die Bundesregierung nun auf, Wahlärztinnen und Wahlärzte im Sinne der Transparenz, des Konsumentenschutzes und des fairen Wettbewerbs gesetzlich dazu zu verpflichten, bei standardisierten Leistungen für eine transparente Preisauszeichnung auf ihren Webseiten zu sorgen. Außerdem soll auf den Honorarnoten auch der Rückerstattungssatz durch die Sozialversicherung ausgewiesen werden. Dadurch könnten die Patientinnen und Patienten besser einschätzen, ob die Höhe des Wahlarzthonorars "angemessen" sei.
Daran anschließend setzen sich die Grünen in einem weiteren Entschließungsantrag für die Einführung einer Maximalhöhe bei Wahlarzthonoraren ein (588/A(E)). Dies wäre eine wichtige Begleitmaßnahme am Weg zu einem wieder vollständig
funktionsfähigen Kassensystem, zeigt sich Ralph Schallmeiner (Grüne) überzeugt. Die Möglichkeit, teils extrem hohe Honorare verlangen zu können, mache nämlich die Gründung von Wahlarztpraxen vergleichsweise attraktiv und verstärke somit den Trend zu einer Zwei-Klassen-Medizin. Die Höhe der Honorare sollte daher maximal auf das 2,5-Fache des Kassentarifs begrenzt werden, lautet seine konkrete Forderung. (Schluss) sue