08/12/2026 | Press release | Distributed by Public on 08/12/2026 02:10
Mit dem Krankenhaustransformationsfonds fördern Bund und Länder gezielt Projekte, die die Krankenhauslandschaft in Niedersachsen weiterentwickeln und an neue Anforderungen anpassen soll. Mit dem Transformationsfonds zur gezielten Umsetzung der Krankenhausreform stellt der Bund gemeinsam mit den Ländern in den Jahren 2026 bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Krankenhausversorgung in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten. Insgesamt stehen für Niedersachsen im Rahmen des Transformationsfonds über 10 Jahre ca. 4,445 Milliarden Euro zur Verfügung, die zwischen 2026 und 2029 zu einem Drittel aus Landesmitteln und von 2030 bis 2035 zur Hälfte aus Landesmitteln kofinanziert wird. Für die erforderliche Ko-Finanzierung sind ab 2026 landesseitig 585 Millionen Euro in Niedersachsen innerhalb des bestehenden Krankenhaussondervermögen eingeplant. Damit kann bis zum Ende des Jahrzehnts die Landes-Kofinanzierung sichergestellt und viele wichtige Transformationsmaßnahmen angegangen werden. Hinzu kommt das grundständige Investitionsprogramm des Landes in Höhe von 305 Millionen Euro.
Der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi, diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, sieht die Entwicklung der niedersächsischen Krankenhausreform auf einem sehr guten Weg:
"Wir brauchen eine Krankenhauslandschaft, die der heutigen Zeit gerecht wird: modern, bedarfsgerecht und im Sinne der Patientinnen und Patienten. Dafür investieren Land und Bund in den nächsten zehn Jahren große Summen und übernehmen Verantwortung für eine verlässliche sowie flächendeckende Gesundheitsversorgung. Mit den Mitteln aus dem Transformationsfonds können wir ganz konkret entscheidende Weichen für die Modernisierung der Krankenhauslandschaft in Niedersachsen stellen. Denn der Transformationsfonds ermöglicht es, notwendige Strukturveränderungen gezielt und nachhaltig umzusetzen.
Allein in diesem Jahr haben wir Bescheide mit einer Gesamtsumme von 386 Millionen Euro an niedersächsische Krankenhäuser übergeben können. Das ist einfach großartig und für die Krankenhäuser ein wichtiger Baustein für eine gelingende Reform ihrer Strukturen.
In den vergangenen Jahren wurden auf Bundesebene die Voraussetzungen für eine umfassende Reform der Krankenhauslandschaft geschaffen. Es ist der Verdienst der Länder, dass die Kosten nicht voll von den Krankenkassen finanziert werden müssen und der Bund in den ersten fünf Jahre 70 Prozent der Kosten trägt. Ziel der Krankenhausreform ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden und effizienten medizinischen Versorgung. Der Transformationsfonds stellt ein zentrales Element der Krankenhausreform und der damit verbundenen Modernisierung von Krankenhausstrukturen dar. Er zielt auf eine nachhaltige, bedarfsorientierte und strukturverändernde Krankenhauslandschaft ab. Priorisiert werden Projekte, die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen sichern, Fachkliniken und spezialisierte medizinische Zentren erhalten, digitale Infrastruktur und Telemedizin stärken, ökologische und soziale Nachhaltigkeit einbeziehen, und wirtschaftlich verantwortungsvoll und rechtlich abgesichert umgesetzt werden. Besonders erfreulich ist, dass die niedersächsischen Landkreise nichts zu den förderfähigen Kosten des Transformationsfonds zuzahlen müssen - dadurch werden die Kommunen nachhaltig in der Krankenhausplanung entlastet."
Hintergrund:
Im Zuge der Krankenhausreform wurde auch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) überarbeitet. § 12b KHG sieht die Einrichtung eines Transformationsfonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vor, über den die Umsetzung von Anpassungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Krankenhäusern unterstützt werden soll. Die in § 12b KHG festgelegten Voraussetzungen sowie die näheren Bestimmungen zur Förderung werden in der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) geregelt, die am 18. April 2025 in Kraft getreten ist, zuletzt in der Fassung vom 09.04.2026.
Die Bundesmittel aus dem Transformationsfonds werden ausschließlich über die Länder beantragt. Die Länder koordinieren und priorisieren die Vorhaben in ihrem Zuständigkeitsbereich und reichen die Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein. In Niedersachsen müssen die Plankrankenhäuser gemäß § 108 Ziffer 2 SGB V hierfür beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung einen sogenannten Förderantrag stellen.
Informationen des Landes Niedersachsen zum Transformationsfonds | Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung