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Bundesland Niedersachsen

06/24/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/25/2026 06:12

Neben CDU, SPD, AfD Niedersachsen, GRÜNE und Die Linke wollen weitere 22 Parteien an den Kommunalwahlen in Niedersachsen teilnehmen


HANNOVER. Landeswahlleiter Markus Steinmetz teilt mit, dass der Niedersächsische Landeswahlausschuss am 3. Juli 2026 über die Anerkennung von 22 Vereinigungen als Parteien für die Kommunalwahlen 2026 entscheiden wird. Parteien, die im Niedersächsischen Landtag oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten vertreten waren, können als solche an den am 13. September 2026 stattfindenden Kommunalwahlen nur teilnehmen, wenn sie dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

Folgende Vereinigungen haben eine entsprechende Wahlbeteiligungsanzeige eingereicht (in alphabetischer Reihenfolge):

1 Basisdemokratische Partei Deutschland Landesverband Niedersachsen dieBasis
2 Bündnis C - Christen für Deutschland Bündnis C
3 BÜNDNIS DEUTSCHLAND Landesverband Niedersachsen BÜNDNIS DEUTSCHLAND
4 Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit BIG
5 Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit - Landesverband Niedersachsen BSW Niedersachsen
6 DAVA-Niedersachsen DAVA
7 Die Demokraten Die Demokraten
8 Die Haie-Partei mit Biss HAIE
9 DIE REPUBLIKANER REP
10 Die Urbane. Eine HipHop Partei - Landesverband Niedersachsen Die Urbane. Niedersachsen
11 Familien-Partei Deutschlands FAMILIE
12 Freie Demokratische Partei Landesverband Niedersachsen e.V. FDP
13 FREIE WÄHLER Niedersachsen FREIE WÄHLER
14 Liberale Demokraten - Die Sozialliberalen Niedersachsen LD NDS
15 Ökologisch-Demokratische Partei Landesverband Niedersachsen ÖDP
16 Partei der Humanisten Niedersachsen PdH Niedersachsen
17 Partei des Fortschritts Landesverband Niedersachsen PdF
18 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - Landesverband Niedersachsen Die PARTEI
19 Partei für Gerechtigkeit und Menschlichkeit PGM
20 PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZ Tierschutzpartei
21 Piratenpartei Niedersachsen PIRATEN
22 Volt Deutschland Landesverband Niedersachsen Volt

Für die Parteien CDU, SPD, AfD Niedersachsen, GRÜNE und Die Linke ist das Anerkennungsverfahren durch den Landeswahlausschuss nicht erforderlich, da sie bereits im Niedersächsischen Landtag bzw. im Deutschen Bundestag vertreten sind.

Der Landeswahlleiter weist darauf hin, dass es nicht Aufgabe des Landeswahlausschusses ist, den politischen Inhalt der Zielsetzung einer Partei zu bewerten oder gar wegen dieser politischen Zielsetzung die Anerkennung als Partei zu versagen. Auch die Feststellung der Verfassungswidrigkeit oder Verfassungsfeindlichkeit einer Partei steht dem Landeswahlausschuss nicht zu. Der Landeswahlausschuss ist darauf beschränkt, die rein formalen, parteirechtlichen und organisationsmäßigen Kriterien für den Parteibegriff zugrunde zu legen. Prüfungsmaßstab der Entscheidung des Landeswahlausschusses sind zum einen die formellen Voraussetzungen einer wirksamen Wahlbeteiligungsanzeige, zum anderen die materiellen Voraussetzungen des Parteibegriffs nach § 2 des Gesetzes über die politischen Parteien (PartG). Der Landeswahlausschuss prüft jeweils, ob die formalen Voraussetzungen des Kommunalwahlgesetzes erfüllt sind, etwa im Hinblick auf den fristgerechten Eingang der Wahlbeteiligungsanzeige, und ob die Vereinigung als Partei Einfluss auf die politische Willensbildung nimmt und an Wahlen teilnimmt. Kriterien sind "Umfang und Festigkeit" der Organisation, die Mitgliederzahl und das "Hervortreten in der Öffentlichkeit". Auch darf die Parteieigenschaft nicht dadurch verloren gegangen sein, dass sechs Jahre lang kein Rechenschaftsbericht bei der Bundestagspräsidentin eingereicht wurde.

Die öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses beginnt um 13:00 Uhr im Sitzungsraum 1105 (1. OG) des Niedersächsischen Landtages (Am Markte 8, 30159 Hannover). Der Zugang zum Sitzungsraum erfolgt über das Erweiterungsgebäude des Niedersächsischen Landtages (Leinstraße 30, 30159 Hannover).

Bundesland Niedersachsen published this content on June 24, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on June 25, 2026 at 12:12 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]