03/05/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/05/2026 05:21
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr zur Hand hat, kann trotzdem in seinem Wahllokal wählen. Voraussetzung dabei ist die Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments.
Unklar, wo das zuständige Wahllokal liegt? In der Wahlbenachrichtigung ist der Standort angegeben. Auch der Wahllokalfinder unter https://www.reutlingen.de/wahllokalfinder zeigt schnell und unkompliziert, wo sich das zuständige Wahllokal befindet. Wichtig: Im Vergleich zur Bundestagswahl 2025 hat sich der Standort dreier Wahllokale geändert.
Weitere Informationen zur anstehenden Landtagswahl gibt es auf www.reutlingen.de/wahlen. Bei Fragen steht das Wahlamt der Stadt Reutlingen zur Verfügung: telefonisch unter 07121 303-5500 oder per E-Mail an wahlen(at)reutlingen.de.