FDJP - Federal Department of Justice and Police of the Swiss Confederation

09/20/2024 | Press release | Distributed by Public on 09/20/2024 05:43

Schutzstatus S bewährt sich gemäss Evaluationsgruppe

Der Bundesrat

Bern, 20.09.2024 - Die Evaluationsgruppe unter der Leitung von Alt-Nationalrat Urs Hofmann beurteilt den Schutzstatus S weiterhin positiv. Die Evaluationsgruppe befürwortet hingegen verstärkte Anstrengungen im Bereich der Arbeitsmarktintegration. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2024 vom Bericht der Evaluationsgruppe Kenntnis genommen. Zusätzlich hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) weitere Aufträge erteilt. So sollen die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen beim Schutzstatus S und der vorläufigen Aufnahme vertieft geprüft werden. Ausserdem soll das EJPD eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten mit gesetzlichen Massnahmen, welche die Arbeitsintegration fördern.

Der Bundesrat aktivierte am 11. März 2022 erstmals den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine. Um die Erfahrungen zu analysieren, hat die damalige EJPD-Vorsteherin eine Evaluationsgruppe eingesetzt. Nach dem Bericht, der am 26. Juni 2023 veröffentlicht wurde, liegt nun der Abschlussbericht dieser Evaluation vor. Demnach bewährt sich der Schutzstatus S, auch wenn die Behandlung der Gesuche deutlich aufwändiger geworden ist. So muss das Staatssekretariat für Migration (SEM) vermehrt abklären, ob den Personen bereits in einem anderen europäischen Staat Schutz gewährt wurde.

Komplexere Verfahren und Arbeitsmarktintegration

Nach Ansicht der Evaluationsgruppe erfordert die immer komplexere Prüfung der Gesuche eine Optimierung der Ressourcenplanung, damit allfällige Missbräuche weiterhin konsequent verhindert werden können und die Pendenzen bei der Erledigung der Gesuche nicht ansteigen.

Im Spannungsverhältnis zwischen Rückkehrorientierung und Integration erweist sich der «Dual-Intent-Ansatz» als zweckmässig. Mit diesem wird die Integration der Schutzbedürftigen gefördert und gleichzeitig die Rückkehrfähigkeit aufrechterhalten. Die erworbenen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen sind sowohl während des Aufenthalts in der Schweiz als auch bei einer Rückkehr hilfreich. Die Arbeitsmarktintegration soll gemäss den Expertinnen und Experten deshalb weiter verstärkt werden.

Harmonisierungsmöglichkeiten von Schutzstatus S und vorläufiger Aufnahme

Grundsätzlich zu überprüfen sind laut der Evaluationsgruppe die bestehenden unterschiedlichen Regelungen beim Schutzstatus S und bei der vorläufigen Aufnahme. Der Bericht stellt in diesem Zusammenhang Varianten für eine Neugestaltung vor. Diese soll die Rechtsstellung angleichen und die Verfahren vereinfachen.

Der Bundesrat hat am 20. September 2024 Kenntnis vom Bericht der Evaluationsgruppe genommen und dem EJPD den Auftrag erteilt, vertieft abzuklären, welche Angleichungen in der Rechtsstellung der Schutzsuchenden vorgenommen werden sollen. Die beiden Status sollen grundsätzlich beibehalten werden. Die Überprüfung soll nicht zu zusätzlichen Anreizen für die Migration führen. Bis Ende Mai 2025 soll das EJPD dem Bundesrat einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten.

Planungssicherheit für Arbeitgebende und Personen mit Schutzstatus S

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September zudem entscheiden, dass erwerbstätigen Personen mit Schutzstatus S ab dem Zeitpunkt der Aufhebung des Schutzstatus eine Ausreisefrist von 12 Monaten gewährt wird. Damit schafft der Bundesrat zusätzliche Planungssicherheit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Weiter hat der Bundesrat dem EJPD den Auftrag erteilt, bis Februar 2025 eine Vernehmlassungsvorlage für gesetzliche Massnahmen vorzulegen. Umgesetzt wird damit die Motion 23.3968, die ein einfacheres Verfahren zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S verlangt (Umwandlung in Meldepflicht). Zusätzlich soll künftig für Personen mit Schutzstatus S eine Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung gelten, Erwerbstätige sollen einen Anspruch auf Kantonswechsel erhalten und sie sollen zur Teilnahme an Integrationsmassnahmen verpflichtet werden können. Diese Massnahmen fördern die Arbeitsintegration.

Adresse für Rückfragen

Information und Kommunikation SEM, [email protected]
Urs Hofmann, Alt-National- und -Regierungsrat, Leiter der Evaluationsgruppe Status S, T +41 79 293 70 85, [email protected]


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