09/17/2025 | Press release | Distributed by Public on 09/17/2025 05:56
Die Kläger sind Nachbarn des mit einem ehemaligen Schwesternwohnheim bebauten Vorhabengrundstückes auf der Rückseite des HCC.
Für das Vorhabengrundstück an der Kleefelder Straße erteilte die Landeshauptstadt Hannover im September 2022 eine Baugenehmigung für die "Nutzungsänderung und [den] Umbau des ehemaligen Schwesternwohnheimes zu Microapartments für Obdachlose (89 Personen)". Geplant sind 77 Microapartments und 6 Wohnungen (jeweils 3 für Vater/Kind sowie Mutter/Kind), hierunter ein Frauenhaus mit Zugangskontrolle. Die einzelnen Wohneinheiten sollen jeweils über ein Bad und eine Pantryküche verfügen. Es ist die Beschäftigung von ca. 6 Personen als Betreiber/Wachpersonal vorgesehen, wobei der Wachschutz von montags bis sonntags 24 Stunden anwesend sein soll.
Die Kläger wenden sich gegen diese Baugenehmigung im Wesentlichen mit der Begründung, eine solche Obdachlosenunterkunft sei in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig.
Die 4. Kammer verhandelt das Verfahren vor Ort.
Beginn: 9.00 Uhr
Treffpunkt: Kleefelder Straße 31 in Hannover.
Az.: 4 A 394/23