Alb-Donau-Kreis

04/04/2025 | Press release | Distributed by Public on 04/04/2025 03:39

Ausgedruckt war gestern: Passbilder in der Ausländerbehörde ab 1. Mai 2025 nur noch digital Meldung vom 04. April 2025

Zum 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen für Passfotos in Kraft. Ab diesem Datum dürfen Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden für die Beantragung von Identitätsdokumenten, wie zum Beispiel Aufenthaltstitel, nur noch digitale Lichtbilder entgegennehmen. Darauf weist die Ausländerbehörde des Alb-Donau-Kreises hin.



Mit dieser Neuregelung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu verbessern und Manipulationen, etwa durch sogenanntes "Morphing", zu verhindern. Beim Morphing werden mehrere Gesichtsbilder digital zu einem Bild verschmolzen, das die Merkmale mehrerer Personen gleichzeitig zeigt - eine Methode, die insbesondere in Sicherheitsfragen problematisch ist.

So funktioniert das neue Verfahren
Künftig übermitteln Fotostudios Passbilder über eine gesicherte Cloud-Plattform direkt an die zuständigen Behörden. Bürgerinnen und Bürger erhalten vom Fotografen einen individuellen Code, mit dem das Lichtbild von der Behörde digital abgerufen werden kann.

Ein großer Vorteil: Die Bilder müssen nicht mehr ausgedruckt und anschließend eingescannt werden - das Foto gelangt medienbruchfrei und ohne Qualitätsverluste in die jeweilige Anwendung.

Zusätzliche Services in der Ausländerbehörde geplant
Darüber hinaus wird es zukünftig möglich sein, Passbilder direkt bei der Antragstellung in der Ausländerbehörde des Alb-Donau-Kreises erstellen zu lassen - sowohl am Hauptstandort in Ulm als auch in der Außenstelle in Ehingen. Die Aufnahmegeräte der Bundesdruckerei GmbH erfassen nicht nur das Lichtbild, sondern gleichzeitig auch die erforderlichen Fingerabdrücke und Unterschriften.

Wann dieser neue Service vor Ort verfügbar ist, steht noch nicht abschließend fest. Die Bundesdruckerei geht davon aus, dass sich der bundesweite Rollout der Geräte bis in den Sommer 2025 hinziehen wird. Die Gebühr für das digitale Foto in der Behörde beträgt 6,00 Euro und wird zusätzlich zur jeweiligen Grundgebühr des Ausweisdokuments erhoben.

Hinweis: Die Neuregelung umfasst nicht die Ausstellung der Dokumente für Gestattete und Geduldete. Auch bei der Führerscheinstelle ist weiterhin ein biometrisches Passbild in gedruckter Form notwendig.