06/23/2026 | News release | Distributed by Public on 06/24/2026 06:53
Insbesondere dürfen keine neuen Geschäftsbeziehungen aufgenommen werden und die erbrachten Dienstleistungen haben sich auf für die Abwicklung der bestehenden Geschäftsbeziehungen notwendige Tätigkeiten zu beschränken. Im Abwicklungsprozess sind sämtliche Vorgaben aus dem Bereich der Sorgfaltspflichten (SPG/SPV) und der internationalen Sanktionen (ISG) zu berücksichtigen.
Ob ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen über eine Zulassung nach der MiCAR verfügt, kann im ESMA-Register verifiziert werden.