03/19/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/19/2026 03:02
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat jetzt die Zulassung für die sogenannte Wilhelmshaven-Küstenlinie (WKL) erteilt. Die Firma Open Grid Europe (OGE) hatte den Bau und Betrieb einer Gasversorgungsleitung (WKL CH4) und einer Wasserstoffleitung (WKL H2) beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss für diese Doppelleitung wird nun öffentlich ausgelegt.
Die Firma OGE mit Sitz in Essen will die Wasserstoffleitung mit der Leitungsnummer 501 auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven auf einer Länge von 11,18 Kilometer überwiegend entlang der Küste verlegen. Dabei verläuft sie gut zwei Kilometer parallel zur bereits bestehenden Erdgasleitung Wilhelmshaven-Anschluss-Leitung 2 (WAL 2). OGE beabsichtigt, diese WAL 2 unter der Leitungsnummer 110 um 9,16 Kilometer parallel zur Leitung Nr. 501 zu verlängern.
Die beiden Stränge der WKL sollen mit bis zu 100 bar Betriebsdruck betrieben werden und einen Nenndurchmesser von DN 1.000 (etwa 1.000 Millimeter) haben. Verlegt werden sollen die unterirdisch verlaufenden Leitungsstränge in überwiegend offener Bauweise. An einigen Stellen ist eine geschlossene Verlegung geplant, um eine Beanspruchung der Oberfläche zu vermeiden.
Gasversorgungsleitungen und Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern bedürfen gemäß § 43 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Plan-feststellung. Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 43b EnWG ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen können gut zwei Wochen lang von Montag, 23. März, bis Dienstag, 7. April, im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ sowie im Niedersächsischen UVP-Portal eingesehen werden. Näheres ist der Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen. Die Bekanntmachung kann auch unter den vorgenannten Internetadressen abgerufen werden.