10/30/2025 | Press release | Distributed by Public on 10/30/2025 09:43
Ordnungsamt
Im Zusammenhang mit der aktuellen Geflügelpest-Allgemeinverfügung weist das Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree auf das richtige Verhalten beim Fund toter oder auffälliger Vögel hin.
Hier erfahren Sie, was im Ernstfall zu tun ist - und welche Kontakte Sie informieren sollten.
Nach dem verstärkten Auftreten der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) ruft das Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree alle Bürgerinnen und Bürger zur Mithilfe auf.
Sollten Sie einen verendeten oder auffälligen Vogel entdecken - ganz gleich, ob Wildvogel oder Geflügel - gehen Sie bitte wie folgt vor:
Zur Sicherung eines schnellen Eingreifens und der Bergung der Kadaver auf dem Gebiet der Stadt Beeskow und ihrer Ortsteile hat die Ordnungsbehörde einen Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen eingerichtet. Dieser ist unter 03366 422-44 erreichbar.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree zur Feststellung und Bekämpfung der Geflügelpest sowie die Merkblätter für Geflügelhalter finden Sie hier in der Mitteilung vom 28. Oktober 2025.