German Federal Government

03/18/2026 | Press release | Archived content

Regierungspressekonferenz vom 18. März 2026

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretender Regierungssprecher Meyer

  • Kaminski (BMI)

  • Greve (BMWE)

  • Dr. Laiadhi (BMF)

  • Müller (BMVg)

  • Hinterseher (AA)

  • Scharf (BMUKN)

  • Haberlandt (BMG)

(Vorsitzende Küfner eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS Meyer

Es gab heute eine Reihe von Beschlüssen im Kabinett, über die ich Sie wie immer am Mittwoch gern kurz und kompakt informieren möchte.

Wichtig ist: Heute hat der französische Minister für Europa und auswärtige Angelegenheiten, Jean-Noël Barrot, an der Sitzung des Bundeskabinetts teilgenommen. Wir hatten darüber bereits im Vorfeld informiert. Es gab einen intensiven Austausch über den fortlaufenden Krieg in der Ukraine, über die Situation im Nahen Osten, die bevorstehende Tagung des Europäischen Rates und die vielfältige deutsch-französische Zusammenarbeit. Durch wechselseitige Kabinettsteilnahmen, wie sie im Vertrag von Aachen vereinbart wurden, bekräftigen Deutschland und Frankreich die besondere Qualität der Zusammenarbeit. Das ist ein klares Zeichen von Vertrauen und Freundschaft, das heute in der Debatte sehr deutlich geworden ist.

Das Bundeskabinett hat in Gegenwart des französischen Ministers den Gesetzentwurf zum Abkommen vom 29. Juli 2025 über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abiturbeschlossen. Ziel ist die Weiterentwicklung der rechtlichen, organisatorischen und pädagogischen Grundlagen der nunmehr fünf Gymnasien in Paris, Straßburg, Freiburg, Hamburg und Saarbrücken. Anlass der Reform sind die Gründung neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg sowie tiefgreifende Veränderungen des französischen Bakkalaureates, das dem deutschen Abitur entspricht. Zudem ist mehr institutionelle Flexibilität erforderlich, um auf außergewöhnliche Situationen wie etwa die COVID-19-Pandemie reagieren zu können.

Weiter geht es mit einer, wie ich denke guten Nachricht, insbesondere für viele Eltern und vor allem werdende oder angehende Eltern. Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldsbeschlossen. Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Geldleistungen an Familien und soll künftig ohne Antrag ausgezahlt werden. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Eltern durch konsequenten Bürokratieabbau gerade in Zeiten nach der Geburt zu entlasten. Ich denke, dann haben viele etwas anderes zu tun, als lange Anträge auszufüllen. Die Umstellung auf das neue antragslose Kindergeldverfahren soll nächstes Jahr in zwei Stufen erfolgen. Ab Frühjahr 2027 soll die Neuerung zunächst für Familien gelten, die bereits Kinder haben und Kindergeld beziehen. Die zweite Stufe, ab Ende 2027, sieht vor, dass auch für das erste Kind das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden soll.

Wir machen damit zwei Schritte. Wir bauen Bürokratie ab, setzen unsere Modernisierungsagenda fort und werden sicherlich dadurch auch im Bereich der Behörden Bürokratiekosten einsparen können und machen das Leben der Bürgerinnen und Bürger wieder ein Stück leichter. Das ist ein wichtiges Vorhaben.

Ein weiterer Beschluss heute: Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr. - Dabei geht es in der Regel um die durchaus bekannten E-Scooter. Im Jahr 2020 gab es weniger als 6000 Unfallbeteiligte mit E-Scootern. 2024 waren es bereits über 12 000. Für die Geschädigten soll es durch das Gesetz leichter möglich sein, Schadensersatz zu erhalten. Dafür wird eine Gefährdungshaftung für den Halter eingeführt. Dies sind in vielen Fällen Unternehmen, die E-Scooter in Großstädten vermieten. In diesen Fällen ist es oft schwierig, die Identität des Fahrers festzustellen. Ohne eine Halterhaftung wie etwa beim Auto würde der Geschädigte in diesen Fällen leer ausgehen. Auch hier kommen wir nun zu einer Veränderung.

Die Bundesregierung hat zudem den Entwurf der Nationalen Wirtschaftsschutzstrategiebeschlossen. Hintergrund ist, dass im Kontext geopolitischer Herausforderungen Bedrohungen sowie deren Komplexität auch gegenüber der Wirtschaft weltweit zunehmen. Widerstandsfähige und dauerhaft leistungsfähige Unternehmen sind aber die Voraussetzung für die wirtschaftliche Stärke Deutschlands und zugleich ein wichtiger Pfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des Wohlstands sowie der inneren und äußeren Sicherheit. Ziel der Bundesregierung ist es deshalb, im Sinne einer integrierten Sicherheit den Weg zu einem ganzheitlichen Wirtschaftsschutz zu ebnen und die Widerstandsfähigkeit deutscher Unternehmen insgesamt zu stärken. Für die Umsetzung der Strategie werden Angebote und Maßnahmen für Behörden und Unternehmen vorgestellt. Die Initiative Wirtschaftsschutz des Bundesinnenministeriums übernimmt die Steuerung und das Monitoring der Umsetzung.

Ein weiterer Beschluss: Das Kabinett hat heute die vom Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung vorgelegte Rechenzentrumsstrategiebeschlossen. Darin bündelt die Bundesregierung ihre Ziele und Maßnahmen, um Deutschland zu einem attraktiven und führenden Standort für Rechenzentren weiterzuentwickeln. Wir konzentrieren uns auf drei Handlungsfelder: Energie und Nachhaltigkeit, Standort und Fläche sowie Technologie und Souveränität.

Ich will einige konkrete Ziele aus den Handlungsfeldern nennen. Unter anderem geht es darum, für wettbewerbsfähige Strompreise und eine nachhaltige Stromversorgung für Rechenzentren zu sorgen. Wir müssen geeignete Flächen verfügbar machen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Außerdem wollen wir eine souveräne und hochleistungsfähige Recheninfrastruktur für KI und Cloud-Anwendungen ausbauen und auch deren Anwendung stärken.

Der heutige Kabinettbeschluss ist der Startschuss für die Umsetzung der bereits in der Strategie genannten Maßnahmen und die Entwicklung weiterer Maßnahmen während dieser Legislaturperiode. Deutschland ist bereits im europäischen Maßstab führend. Wir wollen das in den kommenden Jahren weiter ausbauen.

Ich möchte dann noch auf einen Beschluss hinweisen, der bereits gestern im Umlaufverfahren getroffen wurde. Es geht um eine Formulierungshilfefür ein aus der Mitte des Bundestags einzubringendes Kraftstoffmaßnahmenpaket. Indem wir die Frequenz der Kraftstoffpreiserhöhungen begrenzen - wir hatten an dieser Stelle mehrfach darüber berichtet -, begegnen wir der Preisvolatilität an Tankstellen. Wir wollen damit das Verbrauchervertrauen in die Verlässlichkeit der Preisangaben stärken. Die Bundeswirtschaftsministerin hat die Maßnahmen gestern erläutert. Ich nenne sie hier noch einmal kursorisch:

Erstens: Tankstellen dürfen nach Inkrafttreten des Gesetzes nur noch einmal am Tag ihre Preise erhöhen, und zwar um 12 Uhr mittags. Preissenkungen sind jederzeit zulässig. Mit der jetzigen Regelung orientieren wir uns am derzeit geltenden österreichischen Modell. Verstöße gegen das Verbot täglich mehrfacher Preiserhöhungen können mit Bußgeldern In Höhe von bis zu 100 000 Euro geahndet werden.

Zweitens: Die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffsektor wird verschärft, indem wir eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast im Zusammenhang von geforderten Kraftstoffpreisen, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten, einführen. Dadurch soll das Bundeskartellamt einfacher und schneller gegen marktbeherrschende oder marktmächtige Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorgehen können.

Drittens soll das Bundeskartellamt erhebliche und fortwährende Wettbewerbsstörungen künftig leichter und schneller beheben können.

Die Koalitionsfraktionen bringen das Gesetzpaket direkt in die parlamentarischen Beratungen ein. Die erste Lesung wird nach unseren Informationen bereits diesen Donnerstag stattfinden.

Frage

Wie lange könnte es wohl dauern, sich einen ganzheitlichen Wirtschaftsschutzauszudenken? Ich nehme an, dass das beim entsprechenden Ministerium liegt. Oder können Sie das auch beantworten, Herr Meyer?

SRS Meyer

Das beantwortet das BMI.

Kaminski (BMI)

Ich kann Ihnen von der Stelle aus jetzt keinen konkreten Zeitraum angeben. Wichtig ist natürlich - das hat der Regierungssprecher schon angedeutet -, dass die Wirtschaftsschutzstrategie natürlich Teil eines Gesamtpakets ist, das dafür sorgen soll, dass unsere Wirtschaft, beispielsweise unsere Unternehmen der kritischen Infrastruktur, insgesamt sicherer wird. Dazu zählt auch die EU-Richtlinie NIS-2, die Unternehmen zu höheren Cybersicherheitsstandards verpflichtet und strengere Meldepflichten vorsieht, und das gerade schon erwähnte KRITIS-Dachgesetz. Bei diesen beiden Vorhaben ist man gerade dabei, in die Umsetzung zu gehen. Das bedeutet, es gibt einen Gesamtansatz, zu dem auch die Wirtschaftsschutzstrategie gehört. Es ist besonders wichtig - damit beziehe ich mich noch einmal auf den Regierungssprecher -, dass wir hierfür einen Gesamtansatz haben.

Frage

(zur Formulierungshilfe für ein Kraftstoffmaßnahmenpaket) Können Sie erläutern, was die Bürger und Bürgerinnen davon haben? Das hat ja laut Experten und laut dem österreichischen Modell auch keine klaren Effekte auf niedrige Durchschnittspreise. Das adressiert ja auch nicht die Preisfaktoren wie Rohöl, Steuern, Marktstrukturen.

SRS Meyer

Ohne dass ich mir jetzt die Prämissen zu eigen machen kann, die Sie in Ihrer Frage geäußert haben, - - -

Zusatz

Das ist der Stand der Wissenschaft!

SRS Meyer

Wollen Sie eine Antwort?

Zusatz

Das ist der Stand der Wissenschaft!

SRS Meyer

Ich habe gerade versucht, es ein bisschen zu erläutern. Das sind ja mehrere Maßnahmen, die wir jetzt wenige Wochen nach dem Beginn des Kriegs im Nahen Osten, dem Krieg rund um den Iran, ergreifen. Ich will zusätzlich auch noch die Freigabe der Ölreserven nennen. Sie war nicht Teil des Umlaufbeschlusses, aber das hat natürlich auch eine Auswirkung auf den Markt.

Die Preisgestaltung und die Preiserhöhung nur noch einmal am Tag, um zwölf Uhr mittags, das sorgt natürlich für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Bisher war es so, dass im Verlauf eines Tages Preisanpassungen regelmäßig auch nach oben erfolgt sind. Es ist schwer, am Ende da durchzublicken. Wenn man sich darauf verlassen kann, dass der Preis nur einmal am Tag erhöht und danach und davor nur verringert werden kann, dann sorgt das vor allen Dingen für mehr Klarheit und für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Zusatzfrage

Ich glaube, der Kanzler hat in Norwegen auch gesagt, dass es in Sachen von Öl, Benzin und Diesel usw. kein Mengenproblem gebe, sondern ein Preisproblem. Ist weiterhin ausgeschlossen, dass Preiskontrollen eine Lösung sein können?

SRS Meyer

Vielleicht will das zuständige Wirtschaftsministerium gleich noch etwas zu der Debatte ergänzen. Ich will aber schon noch einmal darauf hinweisen, dass wir es mit einem hochkomplexen Markt zu tun haben, auf dem am Ende unterschiedliche Dinge auf die Preisgestaltung einwirken. Wir haben uns jetzt für diesen Schritt entschieden, und wir halten ihn für richtig.

Greve (BMWE)

Gern kann ich noch kurz ergänzen. Die Häufigkeit von Preisanpassungen hat 2025 mit durchschnittlich 22 täglichen Preisänderungen einen neuen Höchstwert erreicht. Dies erschwert es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihr Tankverhalten an günstige Preise anzupassen. Verlässlichkeit und Preisinformation sind aber ein grundlegendes Kriterium für das Funktionieren von Märkten. Insofern sehen wir das als marktstärkendes Instrument.

Grundsätzlich gilt aber natürlich weiterhin: Wir beobachten die Lage sehr intensiv. Die Energieversorgung ist gesichert. Die Märkte sind liquide. Es gibt keine Versorgungsengpässe, weder bei Öl noch bei Gas oder bei verarbeiteten Produkten. Die Preise steigen nicht deswegen, weil zu wenig Energie da wäre, sondern deswegen, weil die Märkte auf die geopolitische Unsicherheit reagieren.

Frage

Ich weiß nicht, ob meine Frage an Herrn Meyer oder an das Wirtschaftsministerium geht. Was bedeutet die Umkehrung der Beweislast bei unangemessen hohen Preissteigerungen konkret? Wie haben wir uns das vorzustellen? Welche Beweise müssen beigebracht werden, und wo liegt die Grenze für unangemessen hohe Preissteigerungen?

Greve (BMWE)

Darauf gehe ich gern ein. Sie sprechen das Thema der verschärften Missbrauchsaussicht und der Stärkung des Kartellamts an. Im Kraftstoffsektor wird mit diesem Schritt das kartellbehördliche Vorgehen gegen missbräuchlich überhöhte Preise erleichtert. Es geht um § 29a GWB, mit dem genau die von Ihnen genannte Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der Kartellbehörden eingeführt wird. Dies ermöglicht eine effiziente Prüfung bei etwaigem missbräuchlichem Verhalten. Das heißt konkret, dass die Kartellbehörde die unangemessene Überschreitung der Kosten durch die Preissetzung beweisen muss, während das Unternehmen die der Preisfestsetzung zugrunde liegenden Kosten zu beweisen hat. Dies ist sinnvoll, weil die Aufklärung unternehmerischer Sachverhalte, wie sie bisher erfolgte, für die Kartellbehörde naturgemäß sehr schwierig ist.

Die Regelung zielt darauf ab, den Großhandel mit Otto- und Dieselkraftstoffen besser zu regeln. Nicht adressiert wird die Ebene, auf der Kraftstoffe unmittelbar an den Letztverbraucher an der Tankstelle gegeben werden. Die mittlere Ebene kann dadurch also effizienter, dementsprechend auch bürokratisch einfacher und ohne weitere Verzögerungen aufgeklärt werden.

Zusatzfrage

Das Wording "Umkehrung der Beweislast" habe ich dem Vortrag von Herrn Meyer entnommen. Noch einmal: Wie haben wir uns das konkret vorzustellen? Was haben die Mineralölkonzerne - diese werden es ja sein - nachzuweisen, um zu sagen: "Das ist angemessen", und wo liegt die Grenze? Wer stellt fest, was unangemessen hoch ist? Beides sind bisher ja abstrakte Begriffe.

Greve (BMWE)

Ich kann gerne noch etwas ergänzen. Es geht um die Kosten, die durch die Preissetzung entstehen, und die müssen plausibel dargelegt werden, nicht durch Verdachtsmomente vom Bundeskartellamt, sondern eben umgelegt. Die Unternehmen müssen eine entsprechende Preissetzung plausibel darlegen.

Frage

Deutschland hat im Vergleich mit anderen Ländern eine der höchsten Treibstoffbesteuerungen. Ich glaube, bei Benzin sind es allein 55 Prozent des Preises, die in die Staatskasse fließen, bei Diesel 48 Prozent. Wenn das hohe Preisniveau anhält und sich die kartellrechtlichen Instrumente, die man jetzt auf den Weg bringt, nicht bewähren, wäre dann auch eine Steuererleichterung oder eine Steuerermäßigung möglich? Nimmt die Bundesregierung auch das in den Blick?

SRS Meyer

Wir haben jetzt zunächst ein erstes großes Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem wir auf die aktuelle Situation reagieren. Das halten wir auch für angemessen. Gleichzeitig hat das BMWE ja auch gerade noch einmal darauf hingewiesen, dass wir die Lage natürlich weiterhin beobachten. Jetzt geht es aber darum, dass dieses Maßnahmenpaket diese Woche auch wirklich zügig umgesetzt wird, und das muss dann auch zunächst erst einmal wirken.

Frage

Ich habe noch einmal eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Ist man denn jetzt in der Erforschung der Ursache dafür, warum in Deutschland die Preiserhöhungen bei Diesel und bei Benzin so hoch ausgefallen sind, schon ein Stück weiter, auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern? In denen gab es zwar auch Preiserhöhungen aufgrund des gestiegenen Rohölpreises, aber die sind ja bekanntlich längst nicht so extrem gewesen, übrigens auch in Ländern ohne eine Benzinpreiskontrolle.

Greve (BMWE)

Einer Prüfung des Bundeskartellamts kann ich natürlich an dieser Stelle nicht vorgreifen. Sie wissen auch: Das Bundeskartellamt als Hüterin des Wettbewerbs ist unabhängig in seiner Prüfung, und das auch aus gutem Grund. Deshalb kann ich an dieser Stelle nicht spekulieren.

Ein Hinweis: Natürlich waren die Kraftstoffpreise auch vor den Preisanstiegen in den europäischen Ländern unterschiedlich hoch. Aber zu weiteren Spekulationen kann ich hier nichts beitragen.

Zusatzfrage

Ich hätte gerne noch einmal eine Einschätzung zur Frage der Preisänderungen. Es waren 22 Stück, sagten Sie, in der Spitze mehr als 50. Welche Gründe gab es dafür aus Sicht des Wirtschaftsministeriums seitens der Mineralölkonzerne? Waren die Gründe ökonomisch bedingt, also in der Wirtschaftlichkeit, oder waren die Gründe eher in einer Verschleierung der Kraftstoffpreise bedingt, um sie weniger vergleichbar zu machen, insbesondere für Apps und Ähnliches?

Greve (BMWE)

Hier würde ich noch einmal auf die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes verweisen. In dieser Sektoruntersuchung wurde auf den Rakete- und Federeffekt bei Kraftstoffpreisen verwiesen. Kraftstoffpreise steigen bei höheren Rohölkosten extrem schnell an und Steigerungen werden eben sofort weitergegeben - die sogenannte Rakete -, sinken aber bei fallenden Kosten langsamer. Genau diesen nervösen Marktreaktionen, die sofort unmittelbar zu erhöhten Kosten führen, gebietet dieses Modell Einhalt und schafft eben eine Beruhigung, eine gewisse Normalisierung, natürlich gleichwohl einmal am Tag. Wir wollen nicht stärker in die Preisbildung, in die Märkte eingreifen, aber natürlich wird genau diesen Schwankungen, die Sie auch genannt haben, damit ein Stück weit entgegengetreten.

Frage

Warum nicht einmal die Woche, wenn das jetzt schon die Losung ist? Können Sie einmal die Logik erklären?

An das BMF: Der Vizekanzler sagte letzte Woche, es sei unanständig, wenn Mineralölkonzerne die aktuelle geopolitische Lage ausnutzen, um ihre Gewinne nach oben zu schrauben. - An dieser Unanständigkeit hat sich doch jetzt mit dieser Regelung nichts geändert. Warum steht der Vizekanzler dahinter?

Greve (BMWE)

Zur ersten Frage: Wir haben vor einer Woche dieses Paket im Kabinett angekündigt und beschlossen und sechs Tage später als Umlaufbeschluss verabschiedet. Wir haben hier also sehr, sehr schnell diese Maßnahmen für mehr Wettbewerb geschaffen. Diese werden nun, wie von Herrn Meyer erwähnt, im Bundestag umzusetzen sein, und dann werden wir uns die Wirkung erst einmal anschauen. Ich will auch darauf hinweisen, dass natürlich, je mehr Zeitraum es zwischen etwaigen Zeiträumen gibt, auch desto mehr Risiko von Märkten eingepreist werden kann, und genau das will man ja verhindern, also dass nicht ein etwaiges Risiko im Rahmen einer Marktspekulation dazu führt, dass die Tankstelle den Preis entsprechend höher ansetzen würde, um dieses Risiko schon mit einzupreisen. Insofern haben wir uns aus guten Gründen für dieses Modell entschieden, und das wird nun innerhalb einer sehr, sehr kurzen Zeit auf den Weg gebracht. Wir hoffen, dass es entsprechend schnell weiter umgesetzt wird.

Dr. Laiadhi (BMF)

Ich kann mich dem Kollegen auf jeden Fall anschließen. Es wurden jetzt erst einmal erste Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die zielen ja gerade darauf ab, eine Transparenz bei der Preisbildung zu haben. Minister Klingbeil hat letzte Woche ja auch noch einmal gesagt, dass es ganz klar ist, dass wir dahin schauen müssen, wo die Gewinne gemacht werden. Das ist jetzt ein erster Schritt. Es wurde ja jetzt hier auch schon gesagt, dass wir uns natürlich auch weiterhin auf alle Szenarien vorbereiten.

Zusatzfrage

Aber die Gewinne der Mineralölkonzerne steigen doch jetzt trotzdem, egal ob sie an den Tankstellen 20 Mal am Tag die Preise senken oder steigen lassen können oder einmal am Tag oder einmal die Woche. An der Logik, die der Vizekanzler kritisiert, ändert sich doch also nichts, oder habe ich jetzt irgendetwas falsch verstanden?

Dr. Laiadhi (BMF)

Vielleicht kann das BMWE noch einmal etwas ergänzen.

Das sind jetzt erste Maßnahmen, die man getroffen hat, um das in den Blick zu nehmen. Die Maßnahmen greifen - das hat Herr Greve gerade auch beschrieben - ineinander, um genau das anzugehen. Dann muss man weiter schauen, wie sich das verhält, und, wie gesagt, alle Szenarien dann auch im Blick behalten.

SRS Meyer

Ich will vielleicht auch noch einmal auf das gesamte Paket hinweisen, weil Sie jetzt noch einmal auf die Regelung zu den Preisanpassungen oder den Preiserhöhungen, die nur um 12 Uhr möglich sind, Bezug genommen haben. Das ist ja jetzt nur ein Teil dieses Pakets. Wir haben ja gerade sehr ausführlich darauf hingewiesen, dass wir auch genauer hinschauen, dass wir auch die Missbrauchsaufsicht in diesem Bereich verschärfen. Insofern, wie gesagt, schauen wir hier genauer hin. Das Paket ist größer als nur die Frage der Preiserhöhung um 12 Uhr.

Frage

Noch einmal an das Wirtschaftsministerium: Man muss ja kein Ökonom sein, um zu erkennen, was die Triebkraft dahinter ist, Preissteigerung schnell und Preisreduzierung nur langsam weiterzugeben. Es ist einfach die Möglichkeit, höhere Gewinne zu machen. Besteht im Wirtschaftsministerium die Absicht, sozusagen einen Zeitkoeffizienten einzuführen, das heißt, der Mineralölwirtschaft vorzugeben, innerhalb welches Zeitraums, gemessen am Tempo der Preisweitergabe, dann auch Preisreduzierungen erfolgen müssen? Das würde ja ein Stück weit diesem Mechanismus entgegenwirken und Fairness schaffen.

Greve (BMWE)

Ich habe die drei Maßnahmen, die im Rahmen des Kraftstoffmaßnahmenpakets entschieden wurden, beschrieben, und mit denen glauben wir einen ersten wichtigen Schritt gegangen zu sein, der sich auswirken wird und der mehr Vertrauen, mehr Transparenz, mehr Verlässlichkeit schafft. Ich habe heute dazu keine weiteren Schritte anzukündigen.

Zusatzfrage

Ist im Korb der weiteren Überlegungen die Wiedereinführung - die gab es ja schon einmal - einer Übergewinnsteuer enthalten? Das würde ja auch in der Logik liegen, wenn schon gesagt wird, dass man verhindern will, dass übermäßig hohe Gewinne gemacht werden. Das ergibt ja nur Sinn, wenn man davon ausgeht, dass das passiert. Die könnte man durch Abschöpfung ja auch angehen. Ist das eine Absicht oder ein Plan?

Greve (BMWE)

Für Steuerfrage würde ich an das BMF verweisen.

Dr. Laiadhi (BMF)

Ich muss mich jetzt leider noch einmal wiederholen. Wir haben jetzt gerade schon mehrfach gesagt, dass wir diese ersten drei Maßnahmen auf den Weg gebracht haben und dass wir uns natürlich alle Instrumente anschauen, um insbesondere die Sorgen der Pendlerinnen und Pendler aufzugreifen. Aber auch ich habe zum jetzigen Zeitpunkt darüber hinaus gerade nichts anzukündigen.

Frage

In dem Zusammenhang fordert CSU-Chef Markus Söder eine Erhöhung der Pendlerpauschale. Es klang bei Ihnen schon an, dass das möglicherweise auch im Instrumentenkasten enthalten sein könnte. Ist das die Absicht?

Vielleicht auch an Herrn Meyer: Würde der Kanzler das befürworten?

Dr. Laiadhi (BMF)

Ich kann jetzt wirklich nur noch einmal das sagen, was wir gerade schon gesagt haben: Wir haben jetzt erste Maßnahmen auf den Weg gebracht, deren Wirkung sich gerade bei der Preisgestaltung zeigen soll. Natürlich gibt es mehrere Instrumente, die in Betracht kommen. Wir behalten das weiter im Blick und werden, sobald es dazu etwas zu sagen gibt, das natürlich auch tun.

SRS Meyer

Ich kann auch noch einmal ergänzen, dass wir die die Sorgen der Pendlerinnen und Pendler absolut sehen, gerade dort, wo Menschen nach wie vor auf das Auto angewiesen sind, wo sie keine Möglichkeit haben, umzusteigen, wo sie auch zur Arbeit fahren müssen. Das ist uns völlig bewusst. Genau deshalb haben wir dann jetzt auch so schnell - innerhalb weniger Tage - dieses erste Maßnahmenpaket, dieses Sofortpaket beschlossen. Wir setzen darauf, dass es am Ende auch einen positiven Einfluss auf die Situation haben wird. Nichtsdestotrotz bewerten und beobachten wir die Lage weiter fortlaufend und sind natürlich auch zu jeder Zeit handlungsfähig.

Frage

Nur noch einmal zur Sicherheit an das Finanzministerium: Es ist doch tatsächlich so, dass die gegenwärtige Erhöhung der Kraftstoffpreise allein auf die Erhöhung des Rohölpreises zurückgeht und dass sich die steuerlichen Anteile am Benzinpreis in den vergangenen Monaten nicht geändert haben; als da wären 64,4 Cent für die Energiesteuer, die CO2-Abgabe ist gleich geblieben, und auch die Mehrwertsteuer ist gleich geblieben. Das sind ja die drei Elemente beim Benzin- und beim Dieselpreis, die eine Rolle spielen.

Dr. Laiadhi (BMF)

Ist das die Frage?

Zusatzfrage

Ja. Hat sich daran irgendetwas geändert, das ich nicht mitbekommen habe oder das irgendjemand nicht mitbekommen hat?

Dr. Laiadhi (BMF)

Nein. Genau, ganz grundsätzlich werden auf Kraftstoffe drei Steuern bzw. Abgaben fällig. Das sind die Energiesteuer, die CO2-Steuer und die Umsatzsteuer.

Zusatzfrage

Und die sind gleich geblieben?

Dr. Laiadhi (BMF)

Die Energiesteuer ist eine Mengensteuer. Auch die CO2-Steuer ist mengenabhängig, und die Umsatzsteuer ist dann eben vom Umsatz abhängig. Die Zahlen, die Sie eben genannt haben, kann ich jetzt hinsichtlich der Centbeträge ad hoc nicht verifizieren, aber dass bei Kraftstoffen diese drei Steuern bzw. Abgaben fällig werden, ist korrekt.

Zusatzfrage

Das heißt also, der Staat verdient am Ende nur bei der Mehrwertsteuer durch die hohen Benzinpreise mehr?

Dr. Laiadhi (BMF)

Wir hatten dieses Thema Anfang der Woche und auch vergangene Woche schon einmal. Dadurch, dass sich die Mengen ja voraussichtlich nicht ändern, gäbe es eine Änderung, wenn überhaupt, dann beim Umsatz.

Frage

Ich habe nur eine Verständnisfrage an Herrn Meyer. Sie sind ja schon länger Sprecher von Herrn Klingbeil. Der hatte noch vor vier Jahren, Mitte 2022, vehement eine Einführung einer Übergewinnsteuer gefordert, um die exzessiven Profite von Mineralölkonzernen abzuschöpfen. Warum tut der Vizekanzler das jetzt nicht mehr?

SRS Meyer

Ich bin Sprecher des Bundeskanzlers. Für den Vizekanzler müssten ich Sie an Frau Laiadhi verweisen.

Dr. Laiadhi (BMF)

Wir hatten das Thema der Übergewinnsteuer ja gerade schon. Wir haben jetzt als Bundesregierung erste Maßnahmen getroffen. Wir haben die Situation im Blick. Es gibt unterschiedliche Instrumente, die diskutiert werden. Herr Meyer hat noch einmal angesprochen, dass es eben genau darum geht, jetzt auch auf die Pendlerinnen und Pendler zu schauen und diese Situation immer im Blick zu halten. Sollten da weitere Dinge erforderlich sein, sind wir natürlich handlungsfähig.

Zusatzfrage

Aber Herr Klingbeil hatte damals gesagt, das sei eine Frage der Gerechtigkeit, und ohne Übergewinne zu besteuern, könne man nicht auf diese Krise antworten. Das tut er ja aktuell nicht. Ist das Thema der Gerechtigkeit aktuell also kein Thema für die Bundesregierung?

Dr. Laiadhi (BMF)

Das Thema der Gerechtigkeit ist für die Bundesregierung immer wichtig. Sie selbst hatten in einem jüngeren Zitat vorhin ja gerade darauf Bezug genommen, dass es uns sehr wohl darum geht, auch zu schauen, wie die Preise bei den Mineralölkonzernen sind. Das haben wir in einem ersten Schritt mit den drei genannten Maßnahmen jetzt gemacht. Alles Weitere ist abzuwarten.

Müller (BMVg)

Ich möchte eine Reise von Bundesminister Pistorius in die Indopazifikregionvom 20. bis 28. März ankündigen, speziell nach Japan, Singapur und Australien. Sie wissen, dass die Sicherheit in Europa und die Sicherheit im Indopazifik untrennbar miteinander verbunden sind. Hierbei geht es um Fragen der regelbasierten internationalen Ordnung, die Sicherung der Seewege, die Wahrung des Völkerrechts und die Bedeutung der Region für die globalen Wertschöpfungsketten und Lieferketten. Vor dem Hintergrund hat die Bundeswehr in den letzten Jahren viele Anstrengungen unternommen, um Kooperationen und Partnerschaften vor Ort zu stärken, zum Beispiel durch Übungen, persönlichen Austausch oder weiterführende Kooperationen. Sie wissen vom Indo-Pacific Deployment, das wir seit 2021 jedes Jahr durchführen. Jetzt reist der Bundesminister in die Region, um sich mit den Partnern vor Ort auszutauschen. Die Themen werden die sicherheitspolitische Lage in der Region, der Ausbau des strategischen Dialogs, aktuelle und mögliche Streitkräftekooperationen, Industriekooperationen und gemeinsame Übungen wie weitere Indo-Pacific Deployments sein.

Frage

Wird der Minister denn auch von Wirtschaftsvertretern begleitet werden?

Müller (BMVg)

Bei uns in der Delegation nicht, nein. [Nachlieferung weiter unten im Protokoll]

Frage

Es geht um Iran. Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Mit Ali Laridschani - so heißt er - hat Israel jetzt das nächste hochrangige Mitglied des iranischen Regimes getötet. Wie steht die Bundesregierung mittlerweile zu diesen gezielten Tötungen?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, auch dazu hatten wir in der Vergangenheit öfter etwas ausgeführt. Die Frage einer völkerrechtlichen Zulässigkeit des Vorgehens gegen Iran haben wir mehrfach besprochen. Dazu hat sich unsere Haltung auch nicht grundsätzlich geändert.

Ich kann es noch einmal grundsätzlich ausführen. Zur Frage des Vorgehens im Einzelnen: Im bewaffneten Konflikt gilt das humanitäre Völkerrecht. Demnach dürfen Kombattanten Ziel bewaffneter Schädigungshandlungen, also von Angriffen, sein oder werden. Dazu gehören zum Beispiel Angehörige bewaffneter Kräfte einer Konfliktpartei. Das ist die grundsätzliche Einordnung.

Zum speziellen Fall, zu Ali Laridschani, den Sie gerade angesprochen hatten: Er hatte als Vorsitzender des obersten Nationalen Sicherheitsrats eine zentrale Rolle im iranischen Regime inne. Wir beobachten natürlich die Lage genau, um zu sehen, welche Folge auch diese Tötung von Herrn Laridschani für die Stabilität, für die zukünftige Ausrichtung des iranischen Regimes haben wird. Zu diesen, sage ich einmal, sonstigen weiteren Spekulationen kann ich mich auch mangels eigener Erkenntnisse nicht äußern.

Zusatzfrage

Der Minister wird jetzt damit zitiert, dass er nicht mehr an einen Regimewechsel im Iran glaubt. Ist das jetzt ganz offiziell die Haltung der Bundesregierung?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, der Minister hat sich gerade - ich würde Sie gern darauf verweisen - bei der Pressekonferenz mit dem französischen Außenminister - sie ist vor ungefähr einer halben Stunde zu Ende gegangen - noch einmal ausführlich dazu geäußert. Ich glaube, dort ist das alles am besten zu finden.

Frage

Gegebenenfalls an Herrn Meyer oder Herrn Hinterseher: Die EU-Außenbeauftragte Kallas hatte gestern Israel und die USA dazu aufgefordert, den Krieg zu beenden. Spricht sie damit auch im Namen der Bundesregierung?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, auch dazu, wie wir dazu stehen, gibt es genug Aussagen aus den letzten Tagen. Wir haben gesagt, dass wir sehr klar möchten, dass uns, sage ich einmal, eine Zeitleiste der Kriegshandlungen und das, was Israel und die USA erreichen möchten, klarer wird, und dass - das hat der Außenminister auch gestern noch einmal deutlich gesagt - langfristig allein eine Lösung auf dem diplomatischem Weg zu erzielen ist. Auch das wurde gestern, glaube ich, und auch heute in der Pressekonferenz noch einmal deutlich.

Zusatzfrage

Das ist ja bekannt: Es ist nicht unser Krieg. Wir werden uns nicht daran beteiligen usw. usf. - Aber das, was Frau Kallas gesagt hat, quasi die Verbündeten aufzufordern, diesen Krieg zu beenden, ist ja quasi eine neue Stufe. Das habe ich von der Bundesregierung bisher noch nicht gehört. Darum wiederhole ich die Frage: Ist es mittlerweile auch die Haltung der Bundesregierung, ihre Partner aufzufordern, diesen Krieg zu beenden, Herr Meyer?

SRS Meyer

Ich würde mich jetzt gern unabhängig von Frau Kallas, weil ich auch das Zitat nicht kenne - - -

Zusatz

Das hat sie gestern in Brüssel gesagt.

SRS Meyer

Trotzdem noch einmal: Da ich es nicht kenne, kann ich mir jetzt nicht Ihre Interpretation zu eigen machen. Deshalb kann ich nur für die Bundesregierung sprechen: Wir haben deutlich gemacht - der Außenminister und auch wir haben das getan, unter anderem auch hier -, dass wir uns natürlich dafür einsetzen, dass dieser Krieg schnellstmöglich und mit einem klaren Plan zu Ende gebracht wird. Das ist am Ende entscheidend. Darauf haben wir immer wieder hingewiesen. Wir müssen eine Rückkehr zur Stabilität und auch zu einer langfristigen Friedensordnung finden. Dafür setzen wir uns auf politischem und diplomatischem Wege unvermindert ein.

Frage

Meine Frage richtet sich wahrscheinlich an das Finanzministerium. Die Berechnung zweier Forschungsinstitute und auch der Bundesrechnungshof stellen eine mehrheitliche Zweckentfremdung des schuldenfinanzierten Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralitätim letzten Jahr für Konsumausgaben fest. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen? Wie begründet sie ihre Ausgabenpolitik?

Dr. Laiadhi (BMF)

Bei dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz handelt es sich um das größte Investitionsprogramm der Bundesrepublik der letzten Jahrzehnte. Der Minister hat sich gerade auch noch einmal in einem Statement dazu geäußert und betont, dass es eine große Chance ist, jetzt zu investieren, und zwar insbesondere dort, wo seit Jahren nicht investiert wurde.

Zur Einordnung sind dies noch die Zahlen aus dem Jahr 2025: In dem Jahr wurden 87 Milliarden Euro investiert. Das ist im Vergleich zu 2024 eine Steigerung um 17 Prozent. Die Investitionen, die aus dem Sondervermögen getätigt wurden, sind zusätzlich. Das ist der Fall, weil sie sich nach der Regelung richten. Sie wissen, dass es eine breite parlamentarische Mehrheit gab, die eine entsprechende Änderung im Grundgesetz und auch einfachgesetzlich entschieden hat. Wenn diese Quote von zehn Prozent im Kernhaushalt erfüllt ist, dann ist alles Weitere, was dann im Sondervermögen ist, entsprechend zusätzlich.

Der letzte Punkt, den ich jetzt gern noch ansprechen würde, ist, dass man noch einmal genau auf die Zeitschiene schaut, darauf, dass es im Prinzip jetzt erst richtig losgeht. Sie wissen, dass das Sondervermögen erst seit Oktober 2025 fließen kann. Im ganzen Jahr 2025 galt die vorläufige Haushaltsführung. Das heißt, die Mittel konnten gar nicht in dem entsprechenden Maße fließen. Das Sondervermögen ist zudem auf eine Gesamtlaufzeit von zwölf Jahren angelegt. Das heißt, dass der Teil, auf den jetzt insbesondere geschaut wird, auch nur ein kleiner Ausschnitt ist. Wichtig ist jetzt eben -das hat der Minister eben auch noch einmal betont -, dass sowohl die Fachressorts als auch die Länder diese Mittel investieren, damit genau dieses Investitionsprogramm dann eben auch auf Straße und Schiene etc. kommen kann.

SRS Meyer

Ich würde das noch gern für die gesamte Bundesregierung einmal unterstreichen. Wir haben ja als Bundesregierung auch ein Stück weit einen Investitionsstau in diesem Land geerbt, der wirklich enorm ist. Deshalb haben wir uns sehr bewusst am Anfang der Legislaturperiode auf den Weg gemacht, diesen Investitionsstau abzubauen und dieses Land jetzt wirklich Stück für Stück zu modernisieren. Dafür ist das Sondervermögen da. Es ist auf lange Zeit angelegt. Es ist ein Projekt, das jetzt sicherlich nicht innerhalb von zwei oder drei Monaten, sondern innerhalb vieler Jahre umgesetzt wird.

Wir gehen Stück für Stück die Modernisierung unseres Landes an. Das betrifft den Bereich der Bildung. Das betrifft den Bereich der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur. Das betrifft den Bereich der Digitalisierung. Überall dort haben wir Rückstände. Überall dort muss investiert werden. Deshalb sage ich auch noch einmal ganz klar für die gesamte Bundesregierung, dass wir dieses Sondervermögen für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land zu einem Erfolg führen werden.

Zusatzfrage

Sehen Sie denn Fehler bei den Berechnungen? Ich habe jetzt auch andere Zahlen gehört. Sie als Bundesregierung haben ja Rekordinvestitionen angekündigt. Die Zahlen der Forschungsinstitute zeigen allerdings nur einen minimalen Anstieg der Investitionsausgaben im Vergleich zu 2024.

SRS Meyer

Ich glaube, Frau Laiadhi hat gerade schon auf ein paar Zahlen hingewiesen. Ich kann das gern noch ergänzen. Wir haben bereits 2025 eine Steigerung der Investitionen von knapp 17 Prozent gesehen. Im Jahr 2026 haben wir im Ansatz Investitionen - allein beim Bund; es gibt natürlich auch noch Mittel, die für die Länder entsprechend hinzukommen - von mehr als 120 Milliarden Euro vorgesehen. Das heißt, wir werden massiv investieren. Das wird in den kommenden Jahren auch massiv weiter aufwachsen. Insofern würde ich jetzt nicht in einen wissenschaftlichen Streit um die Frage, welche Zahlen jetzt hier zur Grundlage genommen werden, einsteigen. Noch einmal: Die Investitionen steigen sukzessive an.

Was die Zusätzlichkeit angeht, haben wir uns politisch - - - Das ist ein Auftrag des Gesetzgebers, des Deutschen Bundestags, in dem die Zusätzlichkeit auch klar definiert ist. Zusätzlich ist alles, was oberhalb von zehn Prozent Investitionsquote im Haushalt ist. Das hält diese Bundesregierung ein. Wir setzen um, was der Gesetzgeber hierbei beschlossen hat. Wie gesagt, ist unser größtes Anliegen, dieses Sondervermögen am Ende zum Erfolg zu führen und dafür zu sorgen, dass diese zusätzlichen Mittel, die wir jetzt einsetzen, wirklich bei den Bürgerinnen und Bürgern, bei den Unternehmen und insbesondere in der Modernisierung unseres Landes ankommen.

Frage

Herr Meyer, weil Sie gerade vom Erfolg für die Bürger gesprochen haben: Trotz des Sondervermögens stehen jetzt zum Beispiel für den Klimaschutz im Jahr 2026 weniger Mittel zur Verfügung. Wie kann weniger Geld für Klimaschutz zu Erfolg für die Bürger und Bürgerinnen führen?

SRS Meyer

Vielleicht kann das BMF noch einmal bei der Grundlage helfen, wenn Sie "weniger" sagen. Sie wissen, dass wir, glaube ich, insgesamt 100 Milliarden Euro für den Klimaschutz im KTF, im Rahmen dieser Mittel, vorgesehen haben. Insofern investieren wir massiv in den Klimaschutz. Auch das ist übrigens eine Einigung, die mit breiter Mehrheit im Parlament getroffen wurde.

Dr. Laiadhi (BMF)

Das kann ich nur unterstützen. Es ist vorgesehen, in den nächsten zehn Jahren jeweils zehn Milliarden Euro an den KTF zuzuführen. Das ist genau eine Stärkung der Investitionen in Klimaschutz und Transformation. Vielleicht kann sozusagen zu dem einzelnen Bereich des Klimaschutzes noch einmal das BMUKN Weiteres ausführen.

Zusatzfrage

Dann verschärfe ich noch einmal die Frage: Ist es falsch, dass im Jahr 2026 laut dieser Studie insgesamt weniger Geld für Klima und Klimaschutz zur Verfügung steht?

Scharf (BMUKN)

Zu der Studie an sich würde ich es gerne bei dem belassen, was die Kollegin vom BMF schon gesagt hat; denn das BMF ist bei der Finanzierung federführend.

Richtig ist natürlich, dass auch Investitionen aus diesem Sonderprogramm für den Klimaschutz eine wichtige Rolle spielen. Die Details dazu werden wir in der kommenden Woche vorstellen, wenn es um das Klimaschutzprogramm gehen soll.

Vorsitzende Küfner

Es gibt noch eine Nachreichung aus dem Verteidigungsministerium.

Müller (BMVg)

Ich muss mich korrigieren, und mich entschuldigen; denn ich habe die Delegationsliste nicht vollständig im Kopf gehabt. An der Reise des Ministers in den Indopazifik nehmen sechs Industrievertreter teil, und zwar jeweils ein Vertreter von Airbus, TKMS, MBDA, Quantum, Diehl und Rohde & Schwarz. Wir haben vor Ort aktive Rüstungskooperationen, zum Beispiel in Australien - Sie wissen, dass der Schwere Waffenträger Infanterie, den wir bestellt haben, daherkommt -, und diese Vertreter nehmen im Grunde an den Industrieterminen und Projekten vor Ort teil.

Frage

Eine Frage zum Kulturstaatsministeran Herrn Meyer: Herr Weimer ist heute bei der Eröffnung der Leipziger Buchmesse. Ist es richtig, dass er ursprünglich weitere Terminehatte und die abgesagt hatte? Wenn ja, warum?

SRS Meyer

Ich würde dazu gerne auf die Aussagen des BKM verweisen. Der Staatsminister wird aufgrund der morgigen Debatte im Bundestag zum Tag der Demokratiegeschichte den geplanten Rundgang über die Buchmesse nicht durchführen können. Er ist aber vor Ort, so wie Sie das gerade gesagt haben.

Zusatzfrage

Es soll in Leipzig auch Proteste gegen den Kulturstaatsminister geben. Wird er sich denen stellen?

SRS Meyer

Wie gesagt, er wird vor Ort sein. Ansonsten würde ich gerne auf das verweisen, was er und auch die Behörde selbst dazu kommuniziert haben. Da kann ich von hier leider nichts ergänzen.

Frage

Er hat ja auch die Teilnahme an einer Podiumsdiskussion zum Thema Kunst und Meinungsfreiheit abgesagt. Man darf das wohl auch als schadensbegrenzende Maßnahme sehen. Hat er diese Absage mit dem Kanzler besprochen oder sozusagen aus eigener Amtsentscheidung getätigt?

SRS Meyer

Darüber ist mir nichts bekannt. Über interne Gespräche innerhalb der Bundesregierung würden wir hier in der Regel aber auch nicht berichten.

Frage

An das Gesundheitsministerium: Psychische Erkrankungen werden in der Gesellschaft immer relevanter und verursachen auch immer mehr Ausfalltage. Gleichzeitig wird aber jetzt bei der Psychotherapie gespart. Der Bewertungsausschuss hat die Vergütung für ambulante Therapie gekürzt. Das bedeutet wahrscheinlich auch, dass die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte noch weiter verlängert werden. Meine Frage: Ist das nicht genau der falsche Weg? Zementiert die Bundesregierung damit nicht auch bewusst die Zweiklassenmedizin, in der Privatpatienten einen Psychotherapie-Termin bekommen, während gesetzlich Versicherte länger warten müssen?

Haberlandt (BMG)

Zunächst einmal würde ich die sehr hypothetische Prämisse Ihrer Frage - sie basiert ja auf einer Grundannahme, und daraus wird dann eine Hypothese - jetzt nicht mitgehen. Deswegen würde ich jetzt darauf eingehen, was der Bewertungsausschuss beschlossen hat.

Vielleicht muss man noch einmal klar sagen, dass Beschlussfassungen zur Anpassung der Bewertungen von Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewerbungsmaßstab im Ermessen der Selbstverwaltung liegen; dort wird es entschieden. Dem BMG obliegt dann die sogenannte Legalitätsprüfung - das ist die Rechtsaufsicht. Eine Prüfung der Zweckmäßigkeit - was dann die Fachaufsicht ist - liegt wiederum nicht in der Zuständigkeit des BMG. Das heißt, diese Entscheidungen, die durch den Bewertungsausschuss getroffen wurden, sind jetzt nicht Sache des BMG.

Trotzdem: Uns wurde die Entscheidung bzw. der Beschluss zur rechtsaufsichtlichen Prüfung übergeben. Diese Prüfung wird jetzt durchgeführt, und dann wird entschieden.

Zusatzfrage

Das heißt, das ist jetzt noch nicht abgeschlossen? - Die Hypothese in meiner Frage, wie Sie gesagt haben, entsteht ja dadurch, dass sich Psychotherapeuten dann eher dafür entscheiden, Privatpatienten einen Termin zu geben, weil das bei den privat Versicherten eben höher vergütet wird als bei den gesetzlich Versicherten. Können Sie den Leuten da draußen diese Angst nehmen, oder wird es Gegenmaßnahmen geben, um auch die Versorgung für gesetzlich Versicherte sicherzustellen?

Haberlandt (BMG)

Das ist weiter eine hypothetische Frage, wie ich gesagt habe, eben weil sie auf einer Grundannahme beruht.

Wie gesagt, die Prüfung wird durch das BMG durchgeführt; dafür ist es zuständig. Das normale Vorgehen ist: Der Bewertungsausschuss fasst einen Beschluss, das BMG prüft diesen Beschluss im Sinne der Rechtsaufsicht, und das Ergebnis dieser Prüfung wird dann bekannt gegeben.

Gleichzeitig kann ich Ihnen sagen, dass die Zahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland von 27 125 im Jahr 2014 auf 41 937 zum 31. Dezember 2025 gestiegen ist. Das ist der derzeitige Istzustand. Aber wie gesagt, alles andere kann ich nicht kommentieren.

Frage

Herr Haberlandt, bei der Orientierung dieser Honorarsteigerung geht es laut GKV um einen bestimmten Zeitraum. Die Vergütungen sind seit 2013/2014 um rund 25 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum sind aber die Löhne und die Preise um 35 bzw. 40 Prozent gestiegen. Können Sie angesichts dessen nachvollziehen, dass der GKV-Spitzenverband von überproportionalen Honorarsteigerungen spricht, mit denen das alles jetzt ja begründet wird?

Haberlandt (BMG)

Wie gesagt, wir werden hier jetzt keine Bewertungen oder Kommentierungen der Entscheidung des Bewertungsausschusses respektive der Steigerungen vornehmen. Das liegt nicht in der Zuständigkeit des BMG. Das BMG hat die Rechtsaufsicht und wird auf dieser Grundlage die Prüfung vornehmen und dann eine Entscheidung treffen und bekannt geben.

Zusatzfrage

Aber logisch betrachtet haben die Therapeuten ja weniger Geld, weil die Inflation viel stärker gestiegen ist. Dementsprechend müsste es doch eigentlich im Sinne der GKV sein, die Honorare zu erhöhen, oder nicht?

Haberlandt (BMG)

Wie gesagt, ich werde jetzt nicht darüber urteilen, wie die beteiligten Akteure des Bewertungsausschusses die Entscheidung fällen und wie sie diese Entscheidung begründen. Das BMG hat die Rechtsaufsicht, prüft also die Legalität dieser Entscheidung. Alles andere in diesem Kontext ist nicht die Sache des BMG; daher nehmen wir auch keine Kommentierung oder Bewertung vor.

Frage

Zum Rücktritt der Bundesdatenschutzbeauftragten: Gibt es einen Zeitplan, bis wann ein Nachfolger gefunden ist?

Kaminski (BMI)

Dazu kann ich Ihnen jetzt nichts sagen.

Zusatzfrage

Dann können Sie wahrscheinlich meine zweite Frage auch nicht beantworten: Ich würde gerne wissen, wer eigentlich in der Koalition das Vorschlagsrecht für diese Position hat.

Kaminski (BMI)

Da haben Sie richtig geschätzt, dazu kann ich Ihnen auch nichts sagen.

Frage

An das Auswärtige Amt zum Genozid-Verfahren gegen Israel vor dem IGH. Deutschland hatte angekündigt, Israel mit einer juristischen Stellungnahme zu unterstützen - der Fachbegriff ist, glaube ich, Nebenintervention. Die Frist für die Abgabe einer solchen Nebenintervention läuft in etwa zwei Wochen ab. Wird es eine solche inhaltlich qualifizierte Nebenintervention geben oder lassen Sie die Frist verstreichen?

Hinterseher (AA)

Nein, eine solche Nebenintervention wird es nicht geben.

Zusatzfrage

Das heißt, das, was die deutsche Bundesregierung vor zwei Jahren angekündigt hat, nämlich dass es eine Nebenintervention geben werde, weil man die Vorwürfe für absurd hält, wird nicht weiterverfolgt? Gilt die damalige Stellungnahme nicht mehr, oder was ist der Grund dafür, dass es keine Nebenintervention gibt?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, Sie heben jetzt auf eine Aussage ab, die die Vorgängerregierung im Januar 2024 unmittelbar nach der Klageeinreichung Südafrikas im Dezember 2023 getroffen hatte. Sie wissen auch, dass es seitdem neue Entwicklungen gab, unter anderem die Entwicklung, dass Nicaragua kurz darauf, im Frühjahr 2024, eine Klage vor dem IGH gegen Deutschland eingereicht hat. Wir sind jetzt eben selbst Teil eines streitigen Verfahrens vor dem IGH und haben uns infolgedessen entschieden, von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch zu machen und uns stattdessen auf dieses Verfahren, in dem wir eben selbst Teil sind, zu konzentrieren.

Frage

Die Vorgängerregierung sprach hier davon, dass der Genozidvorwurf jeder Grundlage entbehre. Ist auch das nicht mehr Haltung dieser Bundesregierung?

Hinterseher (AA)

Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt: Wir konzentrieren uns auf ein Verfahren vor dem IGH, in dem Deutschland eben selbst eine Partei ist. Alles Weitere wird vor einem Gericht geklärt. Das heißt, der Vorwurf, den Sie gerade in den Raum stellen, wird vor dem IGH geklärt, und das möchten wir natürlich abwarten.

Zusatzfrage

Ja, genau, aber die Vorgängerregierung hat ja gesagt, weil es jeder Grundlage entbehre, dass dort Völkermord passiert, werde man sich in einer Nebenintervention Israel quasi unterstützend anhängen. Weil das jetzt nicht mehr passiert, wie Sie gerade bestätigt haben, ist doch zumindest die Frage berechtigt, ob da doch nicht mehr jegliche Grundlage fehlt.

Hinterseher (AA)

Zunächst einmal: Wir weisen die Vorwürfe, die Nicaragua Deutschland in diesem Verfahren vor dem IGH macht, entschieden zurück. Deswegen möchten wir uns aber auch auf dieses Verfahren konzentrieren. Alles Weitere ist Gegenstand einer Klärung vor einem internationalen Gericht, und insofern möchte ich das von dieser Stelle einfach nicht weiter kommentieren.

Frage

Herr Müller, zur Zunahme derBewerbungen bei der Bundeswehr: Für wie signifikant halten Sie diese Zahlen? Können Sie Gründe für diese Zunahme aufschlüsseln? Liegt das schon am neuen Wehrdienst, an den Briefen, die verschickt wurden, oder welche Gründe können Sie dafür festmachen?

Müller (BMVg)

Die Gründe sind natürlich vielfältig.

Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Korrelation zwischen einzelnen Personalgewinnungsmaßnahmen, einzelnen Kampagnen, und der Zunahme der Zahlen nur ganz schwer bzw. nicht darstellbar ist.

Die Bundeswehr war in den letzten Jahren aufgrund der Sicherheitslage vermehrt im öffentlichen Interesse, in der öffentlichen Diskussion. Das führt natürlich auch dazu, dass sich mehr Menschen mit der Bundeswehr beschäftigen.

Darüber hinaus haben wir natürlich Personalgewinnungsprozesse und Kampagnen, die auf diversen Kanälen in der Breite, in der Öffentlichkeit laufen - Sie haben zum Beispiel die großen Plakate in Berlin gesehen. Sicherlich ist auch das ein Punkt, der dazu beiträgt.

Des Weiteren kann ich sagen: Ja, auch aus dem Prozess der bereits seit dem 15. Januar verschickten Anschreiben und Fragebögen sind schon erste Einplanungen erfolgt. Das ist natürlich sehr positiv.

Hinzu kommt, dass wir unglaublich viel gemacht haben, um das Angebot attraktiver zu machen, aber auch die Sinnstiftung des Angebotes herauszustellen - attraktiver nicht nur im Sinne von besserer Besoldung - das haben Sie mitbekommen -, sondern auch in dem Sinne, dass wir die Tätigkeiten anpassen und moderner gestalten und dass wir die Grundausbildung anpassen und es nicht ein reiner Drillprozess ist, der überall unterschiedlich ist. Vielmehr wird die Grundausbildung ab dem 1. Mai überall gleich verlaufen. Das ermöglicht auch, dass man nach der Grundausbildung noch den Standort wechseln kann oder zwischen Teilstreitkräften wechseln kann. Auch die Ausbildungsinhalte - Drohnenausbildung, modernste Technik usw. - haben wir angepasst. Außerdem gibt es im Rahmen des neuen Wehrdienstes zum Beispiel das Angebot des Führerscheinzuschusses und Berufsförderungsmöglichkeiten. Auch das greift natürlich. Auf der anderen Seite stellen wir natürlich auch immer heraus, dass es eine sinnstiftende Tätigkeit ist, sich für das Land und für die Sicherheit einzusetzen.

Ich glaube, diese Gemengelage muss man in Gänze betrachten. Die führt dann zu den aktuellen Zahlen, die im Vergleich zum Vorjahresmonat sehr, sehr positiv sind.

Zusatzfrage

Lässt sich unter den aktuellen Voraussetzungen die Zielmarke von 260 000 Soldaten bis Mitte der 30er-Jahre erreichen oder nicht?

Müller (BMVg)

Die Zielmarke ist ja 460 000 - 260 000 aktive Truppe und 200 000 Reserve Minimum. Das ist das Ziel, und wir gehen davon aus, dass wir dieses Ziel erreichen.

Zusatzfrage

Ohne nachschärfen zu müssen?

Müller (BMVg)

Ja, wir gehen davon aus, dieses Ziel zu erreichen und dass unsere Maßnahmen greifen. Aktuell gehen alle Indizien in diese Richtung. Der Prozess, zum Beispiel die Auswertung der Fragebögen, (ist im Gange). Wir werden uns aufgrund der Fristen, aufgrund des Nachlaufs, noch ein paar Wochen Zeit nehmen. Dann werden wir auch öffentlich darüber kommunizieren, wie diese Prozesse und diese Auswertung laufen, einfach nur, um eine valide Datenbasis zu haben. Aktuell haben wir aber ein sehr positives Bild, und wir gehen davon aus, dass wir unseren personellen Aufwuchs erreichen.

Frage

Herr Müller, Sie sprachen jetzt von Werbekampagnen und ähnlichen Sachen. Haben Sie eine Zahl dazu? Wieviel hat das BMVg 2025 für Werbemaßnahmen ausgegeben?

Müller (BMVg)

Das ist nicht trennscharf zu betrachten. Wir haben natürlich einen Haushaltstitel für Personalgewinnung. Da können Sie wirklich noch einmal titelscharf reingucken. Der ist übrigens, soweit ich weiß, auch bei bundeshaushalt.detitelscharf ersichtlich. Das betrifft natürlich auch den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, die Kommunikation über die Social-Media-Kanäle usw. Es sind also nicht alle Mittel und eingesetzten Ressourcen trennscharf.

Zu den reinen Kampagnen haben wir, soweit ich weiß, entsprechende Titel. Sie können, wie gesagt, bei bundeshaushalt.dereinschauen oder uns eine Anfrage stellen. Was wir da titelscharf haben, geben wir natürlich auch gern weiter.

Zusatzfrage

Können Sie noch sagen, wie hoch die Abbrecherquote zuletzt gewesen ist?

Müller (BMVg)

Soweit ich weiß, bewegt sie sich weiter in dem Bereich zwischen 20 und 24 Prozent. Da muss man natürlich unterscheiden: Die Soldatinnen und Soldaten, die sich für einen längerfristigen Dienst bei der Bundeswehr, gegebenenfalls mit Studium oder einer weiterführenden Ausbildung, entscheiden, haben in der Regel eine geringere Abbrecherquote als diejenigen, die die Bundeswehr auch einmal ausprobieren wollen. Das sind dann die Abbrecher, die im Bereich von 20 bis 24 Prozent liegen.

Wir reagieren darauf. Wir schulen die Vorgesetzten speziell, dass nach einem schweren Tag kein Affekt entsteht, sondern man noch einmal mit den Soldatinnen und Soldaten redet und denen die Chance gibt, die Bundeswehr in Gänze kennenzulernen. Wichtig ist einfach, dass es zum Dialog kommt.

Ich denke, dass wir mit den genannten Möglichkeiten, mit der Anpassung der Ausbildung, davon wegkommen, wie Ausbildungen früher einmal waren, als Ziele der Ausbildung und Inhalte gar nicht erklärt wurden. Wir müssen zu Ausbildungen auf Augenhöhe kommen. Das würde auch dazu beitragen, dass wir die Abbrecherquote weiter senken können.

Vorsitzende Küfner

Gut, dann haben wir eine Nachreichung, der ich jetzt kurz Raum geben möchte.

SRS Meyer

Entschuldigung für meinen Blackout gerade. Ich habe auch völlig zu Unrecht in Richtung BMI geschaut.

Zum Thema Bundesdatenschutzbeauftragtedie Nachreichung: Entschieden wird es am Ende vom Parlament. Deshalb sahen Sie hier auch die kurze Sprachlosigkeit. Wir haben die Nachricht gestern natürlich zur Kenntnis genommen. Wir danken der Amtsinhaberin, dass sie trotz der Situation weiter zur Verfügung steht, bis eine Nachfolge gewählt ist. Ich gehe davon aus, dass jetzt auch innerhalb der Koalition darüber Gespräche geführt werden und zu gegebener Zeit eine starke Nachfolge präsentiert wird.

Zusatzfrage

Vorschlagerecht?

SRS Meyer

Noch einmal: Entschieden wird es am Ende vom Parlament. Gehen Sie davon aus, dass es in Reihen der Koalition dann auch besprochen wird.

Kaminski (BMI)

Ich möchte kurz hinzufügen: Die Datenschutzbeauftragte ist eine absolut unabhängige Behörde. Sie ist also keinem Ministerium, keinem Ressort unterstellt, auch nicht dem BMI.

Frage

Gestern hat Donald Trumpgesagt, er könne mit Kubamachen, was er wolle. Wie bewertet die Bundesregierung diesen öffentlichen Druck gegen Kuba?

Hinterseher (AA)

Ich kann das vielleicht beantworten.

Wir haben die Aussagen des US-Präsidenten natürlich zur Kenntnis genommen. Wenn es um unsere Haltung geht, dann möchte ich sagen, dass für uns der richtige Weg Gespräche zwischen den USA und Kuba sind, um diese aktuell entstandenen Spannungen beizulegen. Ganz grundsätzlich gilt für uns: Wir achten Kuba als souveränen Staat.

Zusatzfrage

Gibt es auch Gespräche der deutschen Seite mit der kubanischen Seite?

Hinterseher (AA)

Wir haben, wie Sie wissen, eine Botschaft in Havanna, und diese pflegt unsere diplomatischen Beziehungen zur kubanischen Seite. Insofern sind wir in einem ständigen Austausch mit Kuba.

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