DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

08/06/2025 | Press release | Distributed by Public on 08/06/2025 05:08

PM 35/25: Sicher­heitspaket: Überbordende Befugnisse stellen Bürger unter...

Berlin (DAV). Im Rahmen eines neuen "Sicher­heits­pakets" will Bundes­in­nen­mi­nister Dobrindt Software für biometrische Gesichts­er­kennung und das umstrittene Datenana­ly­se­programm "Gotham" von Palantir für die Polizei verfügbar machen. Das Bundes­ka­binett soll den Entwurf heute auf den Weg bringen. Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) warnt eindringlich.

"Biometrische Gesichts­er­kennung ist ein schwerer Eingriff in das Recht auf informa­tionelle Selbst­be­stimmung", erklärt Rechts­an­wältin Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Die Kameras würden nicht nur gesuchte Personen erfassen, sondern alle, die den Aufnah­me­bereich betreten. "Wir haben schon in der Vergan­genheit vor solchen Maßnahmen gewarnt. Mit ihnen wird die Möglichkeit, sich anonym im öffent­lichen Raum zu bewegen, in Frage gestellt. Und zwar für alle Bürgerinnen und Bürger", erinnert Voigt. Gesichts­er­kennung werde bereits in einigen Bundes­ländern wie Sachsen verwendet. Mangels Statistiken zum Erfolg der Technik sei der tatsächliche Nutzen jedoch kaum zu beurteilen.

Bedenken hat die Rechts­an­wältin auch beim geplanten Einsatz der Analyse­software "Gotham" des Anbieters Palantir: "Mit den Daten, die Palantir erfasst, könnten 'auf Knopfdruck' Persön­lich­keits­profile von Bürgerinnen und Bürger erstellt werden." Das berge erhebliche grundrechtliche Proble­matiken. "Noch dazu ist die Funkti­onsweise der Algorithmen völlig intrans­parent", bemängelt Lea Voigt. Es sei kaum nachvoll­ziehbar, auf welchen Wegen die gigantischen Datenmengen miteinander verknüpft würden.

"Immer neue Überwa­chungs­maß­nahmen unter dem Label der 'Sicherheit' zu bewerben, macht sie nicht zu sinnvollen und verhält­nis­mäßigen Instru­menten im Rechtsstaat", so Anwältin Voigt. Sie gibt außerdem zu bedenken, dass viele Maßnahmen sich kaum rückgängig machen lassen. Es bedürfe daher einer sorgfältigen Abwägung, bevor Befugnisse immer weiter ausgeweitet werden.

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