Council of Europe

12/10/2025 | Press release | Distributed by Public on 12/10/2025 09:09

Spanisches Transparenzgesetz entspricht Grundsätzen des Übereinkommens des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten

Das spanische Transparenzgesetz entspricht im Großen und Ganzen dem Übereinkommen des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten, so die Schlussfolgerung der Gruppe Zugang zu Informationen (AIG), einer Sachverständigengruppe, die für die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens zuständig ist, in einem heute veröffentlichten Bericht. Darin wird den spanischen Behörden empfohlen, die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Zugang zu verkürzen und den Zugang zu Hilfsdokumenten zu gewähren.

Die Gruppe Zugang zu Informationen stellt fest, dass das spanische Transparenzgesetz alle öffentlichen Behörden erfasst, die in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen, und dass die meisten Einschränkungen des Zugangsrechts mit den im Übereinkommen zulässigen Einschränkungen im Einklang stehen.

Im Bericht wird die Verpflichtung begrüßt, von Fall zu Fall zu prüfen, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse die Offenlegung der angeforderten Informationen rechtfertigt. Es wird außerdem festgestellt, dass es keine übermäßigen Formalitäten für die Beantragung des Zugangs zu öffentlichen Dokumenten gibt. (weiter)

Die Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten, auch bekannt als "Tromsø-Konvention", ist das erste verbindliche internationale Rechtsinstrument, das das Recht jeder Person anerkennt, auf Antrag Zugang zu amtlichen Dokumenten zu erhalten, die sich im Besitz von Behörden befinden. Bisher haben 17 Mitgliedsstaaten des Europarates den Vertrag ratifiziert und vier weitere haben ihn im Hinblick auf eine Ratifizierung unterzeichnet. In Bezug auf Spanien trat er im Januar 2024 in Kraft.

Die Konvention legt den Vertragsparteien Mindestverpflichtungen auf, um das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten zu gewährleisten und dabei den Schutz des öffentlichen Interesses an Transparenz mit dem Schutz anderer legitimer Interessen wie der nationalen Sicherheit, der Verteidigung und der internationalen Beziehungen in Einklang zu bringen. Der Vertrag legt auch Verpflichtungen in Bezug auf das Verfahren zur Bearbeitung von Informationsanträgen und die Überprüfung von ablehnenden Entscheidungen durch eine unabhängige Stelle oder ein Gericht fest.

Die Gruppe Zugang zu Informationen (AIG) ist ein gemäß der Konvention eingesetztes Organ, das die Umsetzung des Vertrags durch die Vertragsparteien in Recht und Praxis bewertet und Empfehlungen zur vollständigen Einhaltung seiner Bestimmungen ausspricht. Sie setzt sich aus zehn unabhängigen Fachleuten auf dem Gebiet des Zugangs zu amtlichen Dokumenten zusammen.

Gruppe Zugang zu Informationen [EN]

Vollständiger Bericht [EN/FR]

Spanien im Europarat

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