06/29/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/29/2026 02:02
29. Juni 2026
Eltern sollen ihre Kinder ohne Anwendung von Gewalt erziehen • Foto: iStockHauptabteilung Soziales • Am 1. Juli 2026 tritt die Verankerung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch in Kraft. Damit wird das Recht von Kindern auf eine respektvolle Erziehung ohne körperliche oder psychische Gewalt ausdrücklich bestätigt.
Untersuchungen zeigen, dass Gewalt gegen Kinder in der Schweiz nach wie vor ein ernstes Problem darstellt. Ob körperlich oder psychisch: Gewalt hat kurz- und langfristig schwerwiegende Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder. Sie kann Angstzustände, den Verlust des Selbstwertgefühls, gewalttätiges Verhalten oder Beziehungsprobleme zur Folge haben. Gewalt hat keinen erzieherischen Nutzen, kann aber den Lebensweg von Kindern nachhaltig beeinträchtigen.
Mit dem Inkrafttreten des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch am 1. Juli 2026 wird eine Forderung, die im Schweizer Strafrecht und in der Kinderrechtskonvention der UNO bereits anerkannt ist, ausdrücklich im Zivilrecht verankert. Dank dieser Revision verfügt das Schweizer Recht künftig über eine Rahmennorm, die eine klare Richtung zugunsten einer Erziehung im Einklang mit den Kinderrechten vorgibt. Die neue gesetzliche Bestimmung verändert den Handlungsspielraum der Behörden nicht, aber sie gibt Fachpersonen im Kinderschutz ein zusätzliches Instrument für die Begleitung von Familien an die Hand.
Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung schliesst nicht aus, dass Eltern ihren Kindern Regeln vorgeben, Grenzen setzen und Konsequenzen bei Regelverstössen angemessen sowie nachvollziehbar umsetzen. Vielmehr fördert er eine wohlwollende und konstruktive Erziehungspraxis, die auf Respekt, Dialog und Orientierung basiert.
Um nachhaltige Veränderungen in den Einstellungen und im Verhalten der Erziehungsberechtigten zu erreichen, muss die Gesetzesänderung von Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen begleitet werden. Der Kanton Glarus engagiert sich deshalb für die Förderung einer gewaltfreien Erziehung und macht auf bestehende Unterstützungs- und Beratungsangebote aufmerksam.
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen führt der Kanton Glarus eine Social-Media-Kampagne durch. Ziel ist es, die Bevölkerung über den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung zu informieren, für die Auswirkungen von körperlicher und psychischer Gewalt zu sensibilisieren und auf bestehende Unterstützungsangebote für Familien hinzuweisen. Die Kampagne richtet sich insbesondere an Eltern, Erziehungsberechtigte und Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen.
Viele Eltern fühlen sich heute angesichts der Herausforderungen, die mit der Erziehung verbunden sind, zeitweise überfordert - sei es aufgrund von Zeitmangel, Stress oder der Schwierigkeit, passende Hilfsangebote zu finden. Alltägliche Situationen wie Konflikte zwischen Kindern, Schlafstörungen, der Umgang mit starken Emotionen oder Fragen rund um die Schule können Familien belasten und Unsicherheiten auslösen.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sehen unter anderem vor, dass die Kantone sicherstellen müssen, dass Eltern und Kinder bei Erziehungsschwierigkeiten gemeinsam oder einzeln ausreichend Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten haben. Im Kanton Glarus stehen dafür verschiedene Fachstellen und Beratungsangebote zur Verfügung (siehe Box). Eltern sollen ermutigt werden, diese Angebote frühzeitig in Anspruch zu nehmen.
Eltern und Familien finden im Kanton Glarus bei Erziehungsfragen und familiären Herausforderungen Unterstützung bei verschiedenen Fachstellen:
Beratung Frühe Kindheit Glarnerland - liebevolle, fachkundige und kostenlose Beratung und Begleitung von Erziehungs-, Bezugs- und Fachpersonen von Kindern ab Geburt bis zum Kindergarteneintritt zu Themen wie Erziehung, Entwicklung, psychosoziale Fragen, Ernährung und weiteren Alltagsthemen.
Kontakt: www.bfk-gl.ch, officeNULL@bfk-gl.ch, 055 525 50 68
Schulsozialarbeit - Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen bei sozialen, schulischen oder familiären Fragestellungen.
Kontakt: schulsozialarbeitNULL@gl.ch, Schulsozialarbeit SSA - Kanton Glarus
Jugend- und Familienberatung der Psychiatrischen Dienste Glarus (PDGL) - Die Jugend- und Familienberatung unterstützt Familien und deren Umfeld, wenn die Schwierigkeiten in der Erziehung zu einer grossen Belastung werden. Das Ziel ist die Familien zu stärken und Ressourcen zu aktivieren, damit sie ihre Zukunft bald wieder unabhängig gestalten können. Wir bieten Telefonberatungen, Kurzberatungen und persönliche Beratungen an und unterliegen der Schweigepflicht. Das Angebot ist kostenlos und freiwillig.
Kontakt: (WhatsApp oder Telefon) oder pdgl.ch/beratungsangebot
Frühzeitige Unterstützung kann dazu beitragen, Belastungen zu reduzieren und gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden.
Medienkontakt
Audrey Hauri, Hauptabteilungsleiterin Soziales Kanton Glarus: 055 646 67 22 I [email protected]