Council of Europe

01/21/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/21/2026 08:18

Europäischer Ausschuss für soziale Rechte weist auf die wichtigsten Mängel beim Schutz der Arbeitsrechte in Europa hin

Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte hat seine Schlussfolgerungen für 2025 veröffentlicht. Diese rechtliche Bewertung der Praxis der Unterzeichnerstaaten in Bezug auf arbeitsbezogene Grundrechte, die die Europäische Sozialcharta schützt, lassen in vielen europäischen Ländern Lücken bei der Gewährleistung der Arbeitsrechte erkennen.

"Ungeachtet einiger Anzeichen von Fortschritt ist der Ausschuss sehr besorgt über den langen Weg, der in vielen Vertragsstaaten noch zu gehen ist, um die durch die Europäische Sozialcharta geschützten arbeitsbezogenen Grundrechte zu gewährleisten. Die Schlussfolgerungen des Ausschusses für 2025 zeigen, dass die größten Probleme derzeit zu lange Arbeitszeiten, unzureichende Garantien für bestimmte Arten von Arbeit (Plattformwirtschaft oder "Gig Economy", Telearbeit, Tätigkeiten, die anhaltende Aufmerksamkeit oder erhöhte Leistung erfordern) und die andauernde Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen sind", betonte die Vorsitzende des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte, Aoife Nolan.

Der Ausschuss stellte fest, dass in den Mitgliedsstaaten keine Maßnahmen ergriffen wurden, um in den genannten Sektoren, die bisher nur eine geringe gewerkschaftliche Organisierung aufweisen, die positive Gewerkschaftsfreiheit zu fördern oder zu stärken.

Vielzahl von Ländern untersucht

In den Schlussfolgerungen wird die Anwendung der Sozialcharta in Ländern untersucht, die das kollektive Beschwerdeverfahren nicht akzeptiert haben, das es den Sozialpartnern, internationalen Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren ermöglicht, den Ausschuss im Falle eines Verstoßes gegen ein Recht anzurufen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Bestimmungen, die das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, ein gerechtes Arbeitsentgelt, Vereinigung und Kollektivverhandlungen sowie Chancengleichheit in Beschäftigung und Beruf ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts regeln.

Die untersuchten Länder sind: Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Deutschland, Estland, Georgien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Republik Moldau, Montenegro, Niederlande in Bezug auf Curaçao, Nordmazedonien, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn und Vereinigtes Königreich.

Wichtige Probleme, die zu beobachten waren

Der Ausschuss identifizierte erhebliche Probleme, die einer Nichtkonformität gleichkommen, darunter:

  • zu lange Arbeitszeiten - in mehreren Ländern sind in einigen Berufssektoren immer noch wöchentliche Arbeitszeiten von mehr als 60 Stunden zulässig, was die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden beeinträchtigt;
  • unzureichenden Schutz gefährdeter Gruppen von Arbeitnehmenden - zahlreiche Länder haben angemessene Gesundheits- und Sicherheitsschutzbestimmungen noch nicht auf gefährdete Gruppen von Arbeitnehmenden ausgeweitet (etwa Arbeitnehmende auf digitalen Plattformen, entsandte Arbeitnehmende und Selbstständige);
  • geschlechtsspezifisches Lohngefälle und mangelnde Gleichstellung - in den meisten untersuchten Ländern wurden anhaltende geschlechtsspezifische Ungleichheiten in Bezug auf Bezahlung und Entscheidungsfindung beobachtet, und es wurden nur geringe messbare Fortschritte bei der Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles oder der Erhöhung der Vertretung von Frauen in Unternehmensvorständen erzielt;
  • Hindernisse für die Wirksamkeit von Kollektivverhandlungen -strukturelle und rechtliche Hindernisse schränken in vielen Ländern weiterhin den kollektivvertraglichen Deckungsgrad und die Ausübung des Streikrechts ein. Zu den erheblichen Hindernissen zählen allgemeine Streikverbote für Beamte, insbesondere für Polizei- und Gefängnispersonal, Fluglotsen und Gesundheitspersonal;
  • mangelnde Reaktion auf neue und aufkommende Risiken - in zahlreichen Ländern wurde keine umfassende Reaktion auf psychosoziale und klimawandelbedingte Risiken am Arbeitsplatz beobachtet, insbesondere in Bezug auf schutzbedürftige Arbeitnehmer mit unzureichendem rechtlichen Schutz, etwa hinsichtlich des Rechts auf Nichterreichbarkeit.

Der Ausschluss fordert die Unterzeichnerstaaten auf, die Empfehlungen rasch umzusetzen, den Schutz aller Arbeitnehmenden zu stärken und die Gleichstellung und die kollektiven Rechte als Grundlage für soziale Gerechtigkeit und Inklusion in ganz Europa zu fördern.

Die rechtliche Bewertung unterstreicht die entscheidende Rolle der Europäischen Sozialcharta für den Schutz der sozialen Rechte in Europa und die Rolle des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte als Garant dieser Rechte.

Europäischer Ausschuss für soziale Rechte [EN]

Europäische Sozialcharta [EN]

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