04/10/2025 | Press release | Distributed by Public on 04/10/2025 01:23
10. April 2025
[Link] Das Feuern im Wald ist im Kanton Glarus verboten, mit Ausnahme von offiziellen, befestigten Feuerstellen • Foto: zvgDepartement Bau und Umwelt • Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die aktuelle Waldbrandgefahr als erheblich. Mit der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr an.
Feueraktivitäten im Freien bergen bei der aktuellen Trockenheit ein erhebliches Risiko für Wald- und Flurbrände. Die Abteilung Wald und Naturgefahren mahnt zur Vorsicht beim Umgang mit Feuer, Feuerwerk und Raucherwaren. Das Feuern im Wald ist gemäss Waldgesetz des Kantons Glarus nur in offiziellen, befestigten Feuerstellen erlaubt.
Bei Feueraktivitäten im Freien bitte beachten:
Die Trockenheit hält voraussichtlich an. Die Waldbrandgefahr ist erheblich mit ansteigender Tendenz. Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die Lage im Verlauf der nächsten Woche neu.
Abteilung Wald und Naturgefahren, Regina Wollenmann: 055 646 64 54 I regina.wollenmannNULL@gl.ch