12/03/2025 | Press release | Distributed by Public on 12/04/2025 02:15
Im Rahmen einer historischen Initiative zum Schutz der globalen Umwelt ist heute das Übereinkommen über den Schutz der Umwelt durch das Strafrechtzur Zeichnung aufgelegt worden. Es bildet die Grundlage für eine kohärente strafrechtliche Reaktion der Staaten auf Umweltkriminalität, auch grenzüberschreitend.
Zwei Mitgliedsstaaten des Europarates - die Republik Moldau und Portugal - sowie die Europäische Union haben den Vertrag heute unterzeichnet.
Der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, forderte alle anderen Mitgliedsstaaten nachdrücklich auf, dieses Übereinkommen zu unterzeichnen und zu ratifizieren. "Wir müssen unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung von Umweltdelikten, die unsere Zukunft gefährden, verstärken", unterstrich er.
Eine dreifache globale Umweltkrise
Das Übereinkommen ist Teil der umfassenden Maßnahmen des Europarates im Umweltbereich, die insbesondere in seiner Umweltstrategiedargelegt sind, und versteht sich als kollektive Antwort auf die "globale Dreifachkrise", die durch den Klimawandel, die Umweltverschmutzung und den Verlust der biologischen Vielfalt verursacht wird. Dieser neue Vertrag befasst sich mit den strafrechtlichen Aspekten von Umweltschäden und bietet einen soliden Rechtsrahmen für die Bekämpfung schwerer Umweltverstöße, die bisher oft straffrei blieben oder nur unzureichend strafrechtlich verfolgt wurden.
Der neue Vertrag, der von den Mitgliedsstaaten des Europarates unter Mitwirkung des Heiligen Stuhls, der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, von INTERPOL und der Zivilgesellschaft ausgearbeitet wurde, sendet eine starke Botschaft: Die Zerstörung der Umwelt ist nicht nur ein politisches Versagen, sondern kann auch eine Straftat darstellen, die solide Rechtsinstrumente und internationale Zusammenarbeit erfordert. Mit der Unterzeichnung des Vertrags bekräftigt die Europäische Union ihre Unterstützung für die Ziele des Übereinkommens.
Das Übereinkommen definiert ein breites Spektrum an Straftatbeständen im Zusammenhang mit der Umwelt und ermöglicht es den Staaten, gegen Personen vorzugehen, die vorsätzlich Umweltkatastrophen verursachen, welche mit Ökoziden gleichgesetzt werden können. Die Bestimmungen zur Unternehmenshaftung, zu Sanktionen und zur organisierten Kriminalität spiegeln die sich wandelnde Natur von Umweltdelikten und ihre Verbindungen zu transnationalen kriminellen Netzwerken wider. Das Übereinkommen sieht einen Überwachungsmechanismus vor, um seine wirksame Umsetzung und die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.
Die unmittelbare Priorität besteht darin, zehn Ratifizierungen zu erreichen, von denen mindestens acht von Mitgliedsstaaten des Europarates erfolgen müssen, was die Mindestvoraussetzung für das Inkrafttreten des Vertrags ist. Dieser entscheidende Schritt wird es ermöglichen, die erforderlichen rechtlichen Instrumente einzusetzen, um die strafrechtliche Verantwortung der Urheber von Umweltstraftaten geltend zu machen. Die Bekämpfung der Umweltkriminalität sollte keine Grenzen kennen, und das Übereinkommen wird zu gegebener Zeit auch Nichtmitgliedsstaaten des Europarates zum Beitritt offenstehen.
"Wir fordern die Regierungen nachdrücklich auf, rasch zu handeln, damit wir so bald wie möglich mit der Durchsetzung dieser wichtigen Schutzmaßnahmen beginnen können", betonte Generalsekretär Berset.
Häufig gestellte Fragen zum Übereinkommen über den Schutz der Umwelt [EN]