04/23/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/23/2026 09:48
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat eine Entschließung verabschiedet, in der sie fordert, dass die Verantwortlichen für den Tod von Sergej Magnitski sowie die Nutznießenden des von ihm aufgedeckten Betrugs für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden.
Magnitski, ein russischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, deckte einen Betrug in Höhe von 230 Millionen US-Dollar auf, an dem korrupte Beamtinnen und Beamte und kriminelle Netze mit Verbindungen zum russischen Finanzministerium beteiligt waren. Als Vergeltungsmaßnahme wurde er verhaftet, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt und wurde ihm medizinische Versorgung vorenthalten. Er starb 2009 in einem Moskauer Gefängnis. In einem Urteil aus dem Jahr 2019 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Fall zahlreiche Menschenrechtsverletzungen fest.
Warum wurde der Fall Magnitski nicht aufgeklärt?
In einer auf der Grundlage des Berichts von Lesja Wasylenko (Ukraine, ALDE) verabschiedeten Entschließung betonte die Versammlung, dass alle Strafverfahren eingestellt wurden, die in Russland gegen die an der Misshandlung von Magnitski beteiligten Beamten eingeleitet wurden, ohne dass jemand zur Verantwortung gezogen wurde, während er selbst posthum wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde.
"Die Erträge der von Magnitski aufgedeckten Straftat wurden über ein komplexes Netz gewaschen, das möglicherweise über mehrere Staaten" in Europa und darüber hinaus verlaufen sei, erklärten die Abgeordneten. Sie begrüßten, dass in fünf Mitglieds- bzw. Beobachterstaaten des Europarates Ermittlungen zu Verurteilungen, Vergleichen und/oder Einziehungen der Erträge aus Straftaten geführt haben (Frankreich, Lettland, Niederlande, Schweiz und USA), bedauerten allerdings, dass in mehreren anderen Staaten die Verfahren bislang zu keinem Ergebnis, keiner Verurteilung und keiner Einziehung geführt haben.
In Bezug auf die Schweiz bedauerte die Versammlung zutiefst, dass die ursprünglich in diesem Land beschlagnahmten Gelder "an drei Personen mit russischer Staatsbürgerschaft zurückgegeben wurden, deren Verbindungen zum russischen Staatsapparat erwiesen sind", nachdem die Schweizer Justizbehörden zu dem Schluss gekommen waren, dass die Geldwäsche nicht als Werk einer kriminellen Vereinigung angesehen werden kann. Sie bedauerte auch, dass die Untersuchung "von schwerwiegenden Vorwürfen überschattet wurde, denen zufolge an der Untersuchung beteiligte Schweizer Beamte unangemessene Gefälligkeiten von hochrangigen russischen Beamten und Oligarchen angenommen hätten". Während diese Anschuldigungen zur Verurteilung eines Ermittlers führten, waren die Schweizer Behörden der Ansicht, dass sein Verhalten keinen Einfluss auf die Untersuchung oder ihre Ergebnisse hatte.
Die Versammlung forderte die Schweiz und die anderen Mitgliedsstaaten auf, "die Anwendung von Einziehungen ohne vorherige Verurteilung einzuführen oder auszuweiten, insbesondere durch Umkehr der Beweislast für die Herkunft ungerechtfertigter Vermögenszuwächse", sowie die Anwendung der Methode der "proportionalen Einziehung" zu revidieren. Staaten, die dies noch nicht getan haben, sollten auch erwägen, gezielte Sanktionen ("Magnitski-Sanktionen") wie ein Verbot der Visumerteilung und das Einfrieren von Vermögenswerten gegen Personen zu verhängen, von denen angenommen werden kann, dass sie für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind oder davon profitieren.