City of Berlin

12/19/2025 | Press release | Distributed by Public on 12/19/2025 07:31

Zum Schutz von Mensch und Tier: Bezirk Spandau erlässt zeitlich begrenztes Böllerverbot

Zum Jahreswechsel 2025/2026 gilt im gesamten Bezirk Spandau ein zeitlich begrenztes Verbot von Knallfeuerwerk. Ziel der Regelung ist es, die Sicherheit zu erhöhen, Lärmbelastungen zu reduzieren und ein rücksichtsvolles Miteinander in der Silvesternacht zu fördern.

Konkret sieht die Regelung vor, dass Knallfeuerwerk der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung am 31. Dezember 2025 erst ab 18 Uhr und am 1. Januar 2026 bis 7 Uhr abgebrannt werden darf.

Tanja Franzke, Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit und kommissarisch für Ordnung: "In den letzten Jahren häuften sich Beschwerden, Verletzungen und Sachschäden durch knallende Feuerwerkskörper, gerade auch tagsüber. Viele Menschen fühlen sich inzwischen verunsichert, Tiere sind wegen des Lärms verängstigt und unsere Einsatzkräfte zunehmend stark belastet. Mit dem zeitlich begrenzten Böllerverbot schaffen wir klare Regeln und vermeiden unnötige Risiken, damit wir alle zusammen entspannt den Jahreswechsel feiern können."

Kontrollen zum Umgang mit Feuerwerk führt das Ordnungsamt Spandau teilweise zusammen mit der Polizei am 29. und 30. Dezember an verschiedenen Orten durch. In der Silvesternacht und zum Jahreswechsel sorgt wie in den Vorjahren die Polizei für die Einhaltung der Regeln. Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Neben der Sonderregelung zu Knallfeuerwerk für den Bezirk Spandau gelten auch die bundesrechtlichen Vorgaben: Feuerwerk ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder und Altenheimen sowie an besonders brandgefährdeten Orten wie Tankstellen ganzjährig verboten. Personen unter 18 Jahren dürfen keine F2 Feuerwerkskörper verwenden. Hierbei handelt es sich um Feuerwerksartikel, die für den Gebrauch im Freien durch private Personen zugelassen sind, aber stärker und lauter sind als kleine Tischfeuerwerke.

Die Allgemeinverfügung des Bezirks Spandau zum Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung finden Sie unter diesem Link:
https://www.berlin.de/ba-spandau/aktuelles/artikel.1628351.php

Pressekontakt:
Simone Engler
E-Mail: [email protected]
Tel.: 030 90279-2293

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