10/02/2025 | Press release | Archived content
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02.10.2025, Pressemitteilung
Pressemitteilung 16/2025
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) startet heute den Konsultationsprozessprozess zu den Eckpunkten für ein Kupfer-Glas-Migrationskonzept.
Die Umstellung von herkömmlichen Kupfer- auf zukunftssichere Glasfaserinfrastrukturen ist eines der größten Infrastrukturprojekte der kommenden Jahre. Es ist mit einer Vielzahl regulatorischer, wettbewerbspolitischer und verbraucherrelevanter Fragen verknüpft. Daher sieht der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode die Erstellung eines markt- und verbraucherfreundlichen Migrationskonzepts vor. Ziel ist es, allen Verbrauchern und Unternehmen mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit und - mit Blick auf Glasfaser ausbauende Unternehmen - mehr Investitionssicherheit zu geben.
Bundesminister Dr. Karsten Wildberger:
"Gemeinsam mit den Akteuren am Markt wollen wir optimale Rahmenbedingungen für den Übergang zu einem flächendeckenden Glasfasernetz schaffen. Glasfaser zu nutzen, ist eine individuelle Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger. Daher ist es wichtig, sie von den Vorteilen zu überzeugen und Glasfaser zu attraktiven Preisen anzubieten. Denn es ist unser Ziel, doppelte Kosten für den parallelen Betrieb alter und neuer Netze im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Unsere Eckpunkte für die Kupfer-Glas-Migration sind ein Impuls, diesen Prozess zu gestalten und mit allen wichtigen Akteuren zu diskutieren."
Aus Sicht des BMDS stärkt eine schnelle Kupfer-Glas-Migration die Leistungsfähigkeit unserer digitalen Infrastruktur und damit die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Regulatorische, technische und praktische Rahmenbedingungen müssen daher so ausgestaltet sein, dass eine effiziente und zwischen allen Beteiligten kooperative Migration unterstützt wird. Dazu gehört, dass
Weitere zentrale Aspekte des Eckpunktepapiers sind:
Die Konsultation richtet sich an alle betroffenen Telekommunikationsunternehmen, Länder und Kommunen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Bis zum 14. November 2025 können alle Interessierten ihre Vorschläge beisteuern.
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