02/26/2026 | Press release | Distributed by Public on 02/26/2026 02:08
26. Februar 2026
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat drei Beschlüsse zur Umsetzung des Hochwasserschutzes und der Revitalisierung an der Thur gefasst. Für die erste Etappe zwischen der Murgmündung bei Frauenfeld und Weinfelden hat er die Abschnittsplanung eingeleitet, eine Begleitplanung zur Trinkwasserversorgung gestartet und eine Vorstudie für die Gesamtmelioration beim Landwirtschaftsamt in Auftrag gegeben.
Der Hochwasserschutz und die Revitalisierung entlang der Thur wird in drei Etappen umgesetzt. Grundlage dafür ist das Konzept Thur3. Für die erste Etappe von der Murgmündung bei Frauenfeld (Warth-Weiningen) bis Weinfelden hat der Regierungsrat die Abschnittsplanung eingeleitet. Diese wird aufzeigen, wie viele einzelne Korrektionsprojekte nötig sind und in welcher Reihenfolge diese umgesetzt werden sollen. Damit ist die Abschnittsplanung besonders für Gemeinden und Verbände von Bedeutung, die in der Thur-Konferenz mitwirken. In einem ersten Schritt erarbeitet eine Arbeitsgruppe der Thur-Konferenz gemeinsam mit dem Amt für Umwelt im Jahr 2026 die entsprechenden Grundlagen. In einem zweiten Schritt können die Mitglieder der Thur-Konferenz ihre Anliegen aus den Bereichen Gemeinden, Infrastruktur, Landwirtschaft und Umwelt einbringen. Die Abschnittsplanung soll bis Ende 2027 stehen, damit anschliessend das erste konkrete Korrektionsprojekt gestartet werden kann. Erst bei den konkreten Projekten werden dann auch die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer miteinbezogen.
Parallel zur Abschnittsplanung wird die Begleitplanung Trinkwasserversorgung vorangetrieben. Innerhalb der ersten Etappe befinden sich sechs Trinkwasserfassungen, deren Schutzzonenreglemente auf die Revitalisierung- und Hochwasserschutzziele abgestimmt werden müssen. Vertreterinnen und Vertreter der Wasserversorgungen sowie Vertreter von Umwelt, Landwirtschaft und Wald entwickeln mit den Fachleuten des Amts für Umwelt Lösungsansätze für allfällige Zielkonflikte. Die Ergebnisse fliessen in die Abschnittsplanung ein.
Bereits abgeschlossen werden konnte der Entwicklungsprozess Ländlicher Raum (ELR) für den Abschnitt Warth-Weiningen bis Weinfelden, der im Juni 2023 gestartet war. Hier hatte die Mitwirkung deutlich gezeigt, dass für die Landwirtschaft vor allem Kompensations- und Ausgleichsmassnahmen wie Realersatz entscheidend werden. Um sämtliche Ausgleichs- und Strukturverbesserungsmassnahmen berücksichtigen zu können, rückte die Güterzusammenlegung ins Zentrum der Diskussionen. Dadurch können über ein grösseres Gebiet durchdachte Abtausche und Optimierungen (z.B. Zusammenlegung zerstreuter kleiner Flächen zu zusammenhängenden grösseren und hofnahen Flächen, ökologische Vernetzung, Be- und Entwässerungssysteme, Wegnetze, kommunale Bauvorhaben etc.) vorgenommen werden. Mit dem Abschluss des ELR hat der Regierungsrat das Landwirtschaftsamt mit einer Vorstudie für eine Gesamtmelioration im Abschnitt Warth-Weiningen bis Weinfelden beauftragt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich 2027 vorliegen. Anschliessend entscheidet der Regierungsrat über die Einleitung der Gesamtmelioration.