04/30/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/30/2026 06:51
Die Stadt Stuttgart reagiert auf stark steigende Einbürgerungsanträge mit einer Neuorganisation: Sie gliedert den Bereich aus der Ausländerbehörde aus, bündelt die Abläufe in einer eigenen Dienststelle und zentralisiert die Beratung. Ziel sind effizientere Verfahren und eine effektive Betreuung der Antragstellenden.
Seit Jahren steigen die Einbürgerungsanträge in Stuttgart stark an - und werden in absehbarer Zukunft weiter zunehmen. Deshalb stellt die Stadtverwaltung ihre Organisation um, um dieser Entwicklung mit verbesserten Strukturen und Abläufen zu begegnen, die Bearbeitung effizienter zu machen und die Beratung der Antragstellenden zu stärken. Bei dieser Neuordnung gliedert sie den Bereich Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Namensrecht (SEN) aus der ihrerseits stark beanspruchten Ausländerbehörde aus. Ab Mai arbeiten beide als Dienststellen innerhalb der Abteilung Einwohnerangelegenheiten des Amts für öffentliche Ordnung.
SEN gliedert sich neu in zwei Sachgebiete und das "Team Information", das die Antragstellenden telefonisch und schriftlich berät sowie die Vorprüfung der Anträge übernimmt. "Wir erreichen eine effizientere Aufgabenerledigung, indem wir die Sachbearbeitung entlasten und die Beratung zentralisieren", sagt die Leiterin des Ordnungsamts Susanne Scherz. "Weitere Optimierungen durch künftige Digitalisierungsmaßnahmen behalten wir im Blick. Für die Führungskräfte der Ausländerbehörde verringert die Ausgliederung zudem den inhaltlichen Umfang und die personelle Komplexität ihrer Aufgaben", so Scherz weiter.
Die Zahlen wachsen seit Jahren kontinuierlich an, berichtet Andreas Deuschle, der Dienststellenleiter der neuen Organisationseinheit. "Allein seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Sommer 2024 sind die Anträge auf Einbürgerung um mehr als 70 Prozent gestiegen. Und das Interesse ist weiter sehr groß", so Deuschle. Gingen 2023 rund 3400 Anträge ein, waren es 2025 bereits zirka 5800. Dazwischen lag die Gesetzesänderung, welche die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer in Deutschland von acht auf fünf Jahre verkürzte und eine Einbürgerung ermöglichte, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.
Jede größere Änderung der weltpolitischen Lage wirkt sich erkennbar auch auf das Einbürgerungsinteresse in Stuttgart aus. So zählten in den vergangenen Jahren aufgrund der Kriegshandlungen Syrien, Russland und die Ukraine stets zu den häufigsten Herkunftsstaaten. Ab dem nächsten Frühjahr erwartet die Behörde vermehrt Anträge von Menschen aus der Ukraine. Wer 2022 wegen des russischen Angriffs nach Deutschland geflüchtet ist, erfüllt bei einem passenden Aufenthaltstitel ab 2027 die zeitlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung. "Es ist daher auch künftig von sehr hohen Antragszahlen auszugehen", fügt Deuschle an.
Er verweist auf einen weiteren markanten Trend: "Momentan haben wir sehr viele Anfragen von US-amerikanischen Staatsangehörigen." Hier ist die Gesamtzahl zwar vergleichsweise gering, der Anstieg jedoch erheblich. Von 2000 bis 2023 gab es über vier Jahre insgesamt lediglich 98 Einbürgerungsanträge von US-Staatsangehörigen in Stuttgart. Mit 205 Anträgen seit 2024 hat sich diese Zahl, pro Jahr gerechnet, vervierfacht. Und es gehen wöchentlich weiterhin bis zu fünf Anfragen von US-Bürgerinnen und -Bürgern ein.
Eine größere Sichtbarkeit des gesellschaftlich bedeutenden Themas der Einbürgerung ist bei dieser Organisationsänderung ein gewollter Nebeneffekt. Denn die Einbürgerung ist ein wichtiger Faktor bei der Bindung zugewanderter Fachkräfte. "Wir bekommen positive Rückmeldungen von Forschungsinstituten, dass in Stuttgart überdurchschnittlich viele internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Einbürgerung beantragt haben und die Antragsprüfung zielgerichtet und kompetent erfolgt", sagt Amtsleiterin Scherz. "Das ist für Stuttgart ein echter Standortvorteil. Der beruht auf harter Arbeit und großem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde."
Die neue Dienststelle Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Namensrecht (SEN) hat ihre Büros in der Schmale Straße 9-13, 70173 Stuttgart. Zu erreichen ist sie per E-Mail anstaatsangehoerigkeitsrechtstuttgartde und per Telefon unter (0711) 216-91702 oder 216-91703. Weitere Telefonnummern sind online verzeichnet. Auf der städtischen Internetseite www.stuttgart.de finden sich unter dem Suchwort "Einbürgerung" Informationen rund um das Thema - vom Quick-Check zu den wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen über Antragsformulare und Merkblätter bis hin zu den Servicetelefonnummern.