05/27/2026 | Press release | Distributed by Public on 05/27/2026 04:25
Die Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine verlängern sich erneut automatisch bis zum 4. März 2027 ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.
Die automatische Verlängerung entlastet Betroffene und Ausländerbehörden.
Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, es sei denn sie oder ihre Familienangehörigen haben vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung in der Ukraine gelebt.
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