Bundesland Sachsen-Anhalt

02/28/2026 | Press release | Distributed by Public on 02/28/2026 02:50

Arbeitsministerin und DGB rufen zur Teilnahme an Betriebsratswahlen auf

Aufgabe der Betriebsräte ist es unter anderem, die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzgesetzen zu überwachen, Betriebsvereinbarungen auszuhandeln und Ansprüche aus Tarifverträgen durchzusetzen.

Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne: "Betriebsräte geben den Beschäftigten eine Stimme und sorgen dafür, dass ihre Interessen im Arbeitsalltag durchgesetzt werden. Innerbetriebliche Demokratie stärkt Vertrauen, verbessert Arbeitsbedingungen und macht Unternehmen nachweislich erfolgreicher. Ob Arbeitszeiten, Pausen, Gesundheitsschutz oder Qualifizierung - es geht um die Interessen und Rechte der Beschäftigten, die nur von starken Betriebsräten durchgesetzt werden können. Ich rufe alle Wahlberechtigten auf, sich an den Betriebsratswahlen zu beteiligen."

Katrin Skirlo: "Ich rufe die Beschäftigten in Sachsen-Anhalt dazu auf, mit ihrer Beteiligung an der Betriebsratswahl den vielen engagierten Betriebsrätinnen und Betriebsräten den Rücken zu stärken. Starke Betriebsräte mit einer breiten Unterstützung der Belegschaft sind entscheidend, um gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen durchzusetzen. Betriebsräte stehen für Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb." Die Gewerkschafterin betont zudem, dass Demokratie nicht am Werkstor enden dürfe: "Betriebsratsbehinderung ist ein No-Go. Wer die Gründung oder Arbeit von Betriebsräten behindert, muss neben juristischen Schritten auch mit einem Ausschluss von Fördergeldern rechnen."

Hintergrund

Die Betriebsräte werden alle vier Jahre gewählt. Die Betriebsratswahlen 2026 finden im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt. Auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes können in Unternehmen der privaten Wirtschaft Betriebsräte gegründet werden, wenn diese ständig mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen.

Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)-Betriebspanel haben in Sachsen-Anhalt 42 % der insgesamt rund 53.000 Betriebe weniger als fünf Beschäftigte. Rund 10 % aller Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten hatten 2024 einen Betriebsrat. Der Anteil der Beschäftigten mit einer betrieblichen Interessenvertretung ist aufgrund der Wirtschaftsstruktur deutlich größer als der Betriebsanteil: Insgesamt sind mehr als ein Drittel (36 %) der sachsen-anhaltischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt, in dem es einen Betriebsrat gibt.

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