 Bundesversammlung
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10/31/2025 | Press release | Distributed by Public on 10/31/2025 07:41
Im Vernehmlassungsverfahren, das zwischen dem 18. Dezember 2024 und dem 2. April 2025 durchgeführt wurde, sprachen sich 21 Kantone gegen eine Einführung eines eigenständigen Foltertatbestands aus (vgl. Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens). Die Gegner der Vorlage verneinen einen strafrechtlichen Handlungsbedarf, befürchten Doppelspurigkeiten, Rechtsunsicherheit sowie eine zusätzliche Belastung der Behörden. Umgekehrt betonten 5 von 6 Parteien sowie diverse Organisationen die Bedeutung einer spezifischen Folterstrafnorm für die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz, für ihr Engagement für die Menschenrechte sowie für den Kampf gegen die Straflosigkeit. Mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschied die Kommission, das Geschäft vorerst nicht abzuschreiben. Mit 19 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sie sich dafür aus, ihre Arbeiten auf der Basis der Variante 2 weiterzuführen. Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde der Verwaltung sodann der Auftrag erteilt, im Gespräch mit den kantonalen Gremien die Anregungen der Vernehmlassung in die Vorlage aufzunehmen.
Kein neuer Tatbestand zum Cybermobbing
Die Kommission hat einen Normvorschlag zur Einführung eines neuen Straftatbestands zum Cybermobbing diskutiert (Art. 177bis E-StGB). Dieser würde wiederholtes Demütigen, Schikanieren, Bedrohen oder Belästigen einer Person unter Strafandrohung stellen, mit einer Strafverschärfung bei öffentlichwirksamer Begehung, insbesondere mittels Gebrauch der Informations- und Kommunikationstechnologien. Nach ausführlicher Diskussion beantragt die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ihrem Rat, das Geschäft abzuschreiben (20.445). Sie kommt damit - wie bereits der Bundesrat in seinem Bericht vom 19. Oktober 2022 in Erfüllung des Postulats 21.3969 - zum Schluss, dass kein Bedarf für eine neue Norm besteht, da das geltende Recht die Handlungen bereits umfassend abdeckt. Ihre Arbeiten zur Einführung einer Strafnorm zum Cybergrooming (18.434) wird die Kommission jedoch weiterführen und beantragt ihrem Rat einstimmig, die Umsetzungsfrist zu verlängern.
Gesetz zur Rehabilitierung von Résistance- und Partisanen-Freiwilligen
Die Kommission hat die Arbeiten zur Rehabilitierung von Schweizer Freiwilligen abgeschlossen, die sich während des Zweiten Weltkriegs an den Kampfhandlungen der französischen Résistance oder an der Unterstützung von italienischen Partisanengruppen beteiligt haben. Die Kommission kommt zum Schluss, dass das historische Handeln dieser Freiwilligen aus historischer Sicht gerechtfertigt war. Sie unterbreitet deshalb ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen einen Gesetzesentwurf zur formellen Rehabilitierung dieser Personen. Eine Minderheit der Kommission lehnt das Vorhaben ab. Sie ist der Ansicht, dass es nicht angezeigt ist, rechtmässig ergangene Urteile und Entscheidungen nachträglich aufzuheben.
Evaluation der E-ID
Die Kommission hat sich einstimmig für ein Kommissionspostulat im Kontext der Umsetzung der E-ID ausgesprochen (25.4408). Sie will den Befürchtungen, die während des Abstimmungskampfes zum E-ID-Gesetz geäussert wurden, Rechnung tragen. So soll der Bundesrat die Umsetzung der E-ID nach zwei Jahren, insbesondere betreffend Freiwilligkeit, Veröffentlichung des Quellcodes, Profiling, des Finanzrahmens des Projektes, und der Gewährleistung der Unverknüpfbarkeit in einem Bericht evaluieren.
Weitere Geschäfte
Die Kommission tagte am 30./31. Oktober 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Vincent Maitre (M-E GE) in Bern.