03/26/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/26/2026 07:44
Die Zulassungen zum Zivildienst verharren seit 2009 in absoluten Zahlen auf hohem Niveau (2025: 7211 Neuzulassungen). Heute unterstehen über 60 000 Personen der Zivildienstpflicht. Der Bundesrat erachtet die Anzahl Zivildienstzulassungen, insbesondere von Armeeangehörigen mit bestandener Rekrutenschule, von Fachspezialisten sowie von Kadern der Armee, als problematisch. Zudem braucht es Massnahmen, die verhindern, dass man im Zivildienst gegenüber Militärdienstpflichtigen bessergestellt ist. Deshalb soll mit dieser Gesetzesänderung wieder klarer gelten: Der Zivildienst ist eine Ausnahme und nicht eine Alternative zum Militärdienst.
Gegen die Änderung des Zivildienstgesetzes wurde das Referendum ergriffen, deshalb kommt es am 14. Juni 2026 zur Volksabstimmung. Für das Referendumskomitee schadet die Gesetzesänderung der Gesellschaft, ohne die Armee zu stärken. Die Vorlage reduziere die Zahl der Zivildienstpflichtigen massiv. Diese würden dort fehlen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Die Armee werde nicht gestärkt: Viele, die sich von den neuen Regeln im Zivildienst abschrecken lassen, würden sich medizinisch ausmustern lassen, um keinen Militärdienst leisten zu müssen. Zudem schade die Gesetzesänderung dem sozialen Zusammenhalt, der Umwelt und der Sicherheit der Schweiz.
Sechs Massnahmen zur Reduktion der Zulassungen
Seit 2009 gilt die sogenannte Tatbeweislösung, d.h. die Zulassung zum Zivildienst erfolgt aufgrund der einseitigen Deklaration einer militärdiensttauglichen Person, dass sie den Militärdienst wegens eines Gewissenskonflikts nicht leisten kann. Die Tatbeweislösung wird mit der vorliegenden Änderung des Zivildienstgesetzes nicht in Frage gestellt. Die Anforderungen an den Tatbeweis werden aber für Personen erhöht, die bereits einen beträchtlichen Teil ihres Militärdienstes geleistet haben. Sie sollen mit der Bereitschaft zur Leistung von mindestens 150 Zivildiensttagen glaubhaft machen, dass ein Gewissenskonflikt erst spät eingetreten ist. Diese Minimaldauer ist rechtmässig und hat keinen Strafcharakter.
Gemäss der Vorlage werden im Weiteren Militärdienstpflichtige, die bereits alle Ausbildungstage der Armee geleistet haben, nicht mehr zum Zivildienst zugelassen. Damit wird verhindert, dass sie sich einen Vorteil verschaffen können, indem sie sich der Schiesspflicht entziehen, die bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht gilt. Neu findet zudem eine Angleichung des Dienstleistungsrhythmus von Militär- und Zivildienst statt. Es gilt eine jährliche Einsatzpflicht ab dem Kalenderjahr nach der Zulassung.
Die sechs Massnahmen im Überblick:
1. Mindestanzahl von 150 Diensttagen
2. Faktor 1.5 gilt auch für Unteroffiziere und Offiziere
3. Keine Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium erfordern.
4. Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit 0 Restdiensttagen
5. Jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung
6. Pflicht, den langen Einsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der RS gestellt wird
Erwarteter Rückgang der Zulassungen zum Zivildienst
Bundesrat und Parlament anerkennen, dass der Zivildienst seit 30 Jahren das Problem der Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen löst. Zudem leisten Zivis einen wertvollen Beitrag zur Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinsschaft, wo ansonsten personelle Ressourcen fehlen oder nicht genügen. Weil der Zivildienst nur einer der Faktoren ist, die Auswirkungen auf den Armeebestand haben, kann nicht erwartet werden, dass die Abgänge aus der Armee linear zur Senkung der Zulassungen zum Zivildienst abnehmen. Was die Zulassungen zum Zivildienst betrifft, wird nach Umsetzung dieser Massnahmen ein Rückgang angenommen. Demzufolge stehen längerfristig weniger Personen und weniger Diensttage für die Einsätze des Zivildienstes zu Gunsten der Gesellschaft zur Verfügung. Mit Blick auf die erforderliche Durchsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgabe, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst besteht, ist dies jedoch hinzunehmen.
Bundesrat und Parlament empfehlen die Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes zur Annahme.
Links
Abstimmung zur Änderung des Zivildienstgesetzes
BBl 2025 784 - Botschaft zur Änderung des Zivildienstgesetzes | Fedlex