02/24/2026 | Press release | Distributed by Public on 02/24/2026 06:12
Aus der Sitzung des Senats am 24. Februar 2026:
Der Berliner Senat hat auf Vorlage von Senatorin Canel Kiziltepe die Reformierung der sozialhilferechtlichen Widerspruchsverfahren beschlossen. Es geht darum, die Verfahren erheblich zu verkürzen und zu vereinfachen, um eine damit verbundene Entscheidung im Sinne der Antragstellenden sicherzustellen.
Durch das Gesetz zur Abschaffung der Widerspruchsbeiräte in Angelegenheiten der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe wird auf die Beteiligung eines beratenden Beirates im Widerspruchsverfahren verzichtet. Die betroffenen Personen erhalten eine zeitnahe fachlich-rechtliche Entscheidung unter Berücksichtigung der einzelnen situations- und personenbedingten Bedarfslagen.
Der Rechtsweg und die Möglichkeit zur gerichtlichen Kontrolle dieser Entscheidung bleibt den Betroffenen unbenommen und wird nicht durch die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Widerspruchsbeiräte geschmälert. Mit der Reform entfallen die Terminintervalle der Beiräte und wirken einer bisherigen verzögerten Entscheidung im Widerspruchsverfahren entgegen.