08/19/2026 | Press release | Distributed by Public on 08/19/2026 08:47
Wie das Polizeipräsidium Ulm bereits mitgeteilt hat, wurde am Sonntag, 16. August 2026, ein Tiertransport aus Bulgarien am Rasthof Seligweiler kontrolliert. Das Veterinäramt des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis hatte durch einen Hinweis aus der Bevölkerung erfahren, dass dort Tiere an ihre künftigen Halter übergeben werden sollten, und entschied sich deshalb zu einer gemeinsamen Kontrolle mit der Polizei Ulm.
Groß angelegter Sammeltransport mit mehreren Übergabestationen
Bei dem Transport handelte es sich nicht um die Beförderung einzelner Tiere zu einem bestimmten Zielort, sondern um einen groß angelegten Sammeltransport. Nach den dem Veterinäramt vorliegenden Informationen waren insgesamt 50 Hunde und 31 Katzen aus Bulgarien auf den Weg nach Deutschland gebracht worden. Der Transport war durch 18 Tierschutzorganisationen belegt; die Tiere sollten an insgesamt 77 Adoptanten übergeben werden. Die Übergaben sollten entlang einer langen Route mit mehreren Stationen durchgeführt werden, über München, Ulm, Mannheim bis nach Hamburg.
Kontrolle aufgrund der Transportbedingungen angezeigt
Ziel der Kontrolle war es, die Einhaltung der tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Kontrolliert werden dabei unter anderem Alter und Gesundheitszustand der Tiere, Unterbringung, Versorgung und Ladedichte sowie die Rechtmäßigkeit der Transportpapiere.
Unter den gegebenen Umständen war eine Kontrolle besonders angezeigt: Allein der Transportweg aus Bulgarien bis nach Ulm betrug mehr als 2.000 Kilometer bei einer Fahrtdauer von mindestens 26 Stunden. Am Tag der Kontrolle herrschten Außentemperaturen von rund 38 Grad Celsius.
Die vorgeschriebene Anmeldung eines Tiertransports und vollständige Begleitpapiere bestätigen nicht dessen tierschutzgerechte Durchführung. Vielmehr ermöglichen sie gerade die behördliche Überwachung. Die Kontrolle von Tiertransporten gehört zu den originären Aufgaben des Veterinäramts und dient dem Tierwohl.
Deutliche Mängel bei Unterbringung und Versorgung
Beim Öffnen des Transportfahrzeugs stellten die Amtstierärzte mit einem geeichten Thermometer eine Innentemperatur von mehr als 31 Grad Celsius fest.
Die Gittertransportboxen waren eng belegt: Hundeboxen größtenteils mit zwei Tieren, Katzenboxen teilweise mit drei Tieren. Die Boxen waren lediglich mit Holzspänen eingestreut. Die kleinen, an den Gittern befestigten Tränkeschalen waren überwiegend leer oder enthielten nur geringe Mengen Wasser.
Das Fahrzeug verfügte zudem nicht über eine professionelle Klimaanlage, die bei diesen Bedingungen eine ausreichende und dauerhaft verlässliche Kühlung des Transportbereichs gewährleistet hätte. Ein derart langer Transport zahlreicher Tiere bei Außentemperaturen von rund 38 Grad Celsius ist unter solchen Bedingungen aus tierschutzfachlicher Sicht besonders kritisch zu bewerten.
Aufgrund dieser Feststellungen wurde die Kontrolle intensiviert und der Transporter unter Begleitung der Polizei zum Tierheim Ulm gebracht. Dort wurde das Fahrzeug an einem schattigen Platz abgestellt; während der weiteren Kontrolle lief der Motor, sodass die vorhandene Fahrzeugklimatisierung den Innenraum zumindest teilweise kühlen konnte.
Mängel bei Papieren und Alter der Tiere
Auch die Transportpapiere waren nicht durchgehend ordnungsgemäß. Bei einem erheblichen Teil der Europäischen Heimtierausweise fehlten vorgeschriebene Sicherungsmerkmale bei den Angaben zur Kennzeichnung der Tiere und zur Tollwutimpfung. Diese Überklebungen dienen dazu, nachträgliche Veränderungen und Manipulationen der Einträge zu erschweren.
Bei zwei Katzen ergaben sich zudem Anhaltspunkte dafür, dass sie jünger als 15 Wochen und damit für den innergemeinschaftlichen Transport zu jung waren.
Dass einzelne Tiere nach Abschluss der Kontrolle an ihre vorgesehenen Halter übergeben werden konnten, steht diesen Beanstandungen nicht entgegen. Tiere und Unterlagen werden jeweils individuell beurteilt; die Freigabe einzelner Tiere bedeutet daher nicht, dass der Transport insgesamt ohne Mängel war.
Mehrere Tiere gesundheitlich erheblich beeinträchtigt
Bei der Einzeluntersuchung fielen mehrere Tiere mit teils erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf.
Eine Katze zeigte Lähmungserscheinungen der Hinterhand sowie auffällige Herz- und Lungengeräusche. Ein Hund wies Probleme beim Harnabsatz und deutlich veränderten Harn auf; zudem war seine Transportbox zu klein.
Besonders schwer beeinträchtigt war ein etwa 15 Jahre alter Hund. Festgestellt wurden hochgradige orthopädische Veränderungen, erhebliche Schmerzen, Verknöcherungen der Wirbelsäule, Lähmungserscheinungen der Hinterhand, ausgeprägte Stand- und Gehprobleme, vollständige Inkontinenz sowie weitere gesundheitliche Auffälligkeiten.
Ein Weitertransport dieses Tieres wäre aus Sicht des Veterinäramts hochgradig tierschutzwidrig gewesen. Der Hund wurde deshalb beschlagnahmt und in die Quarantänestation des Tierheims gebracht.
Wegen des Transports zweier aus Sicht des Veterinäramts nicht transportfähiger Tiere - der gesundheitlich erheblich beeinträchtigten Katze und des schwer erkrankten Hundes - wird das Veterinäramt Strafanzeige gegen die Transportverantwortlichen stellen.
Kontrolle durch zusätzliche Personen erheblich erschwert
Die Dauer der Kontrolle ergab sich aus dem Umfang der notwendigen Untersuchungen und wurde zusätzlich durch das Verhalten Beteiligter verlängert.
Während der laufenden Kontrolle wurden mehrere sogenannte Adoptanten zum Tierheim bestellt, um die für sie vorgesehenen Tiere zu übernehmen. Vor einer Übergabe mussten auch diese Tiere einzeln untersucht werden. Darüber hinaus wurde der Ablauf nach Einschätzung des Veterinäramts durch wiederholte Einmischungen, fachlich nicht zielführende Diskussionen und ein teilweise bedrängendes Auftreten mehrerer Adoptanten und Vertreter der Tierschutzorganisation erheblich erschwert.
Die Kritik an der Kontrolldauer ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. Wer Tiere über eine derart lange Strecke transportieren lässt, nimmt bereits eine erhebliche Reisezeit für die Tiere in Kauf. Eine notwendige behördliche Kontrolle zum Schutz dieser Tiere anschließend als unverhältnismäßige zusätzliche Belastung darzustellen, greift daher zu kurz.
"Tierschutz endet nicht mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung oder vollständigen Papieren. Entscheidend ist, was ein Tier während einer solchen Reise tatsächlich aushalten muss. Bei mehr als 2.000 Kilometern Fahrt, hohen Außentemperaturen und gesundheitlich angeschlagenen Tieren muss sehr genau geprüft werden, ob ein solcher Transport überhaupt verantwortbar ist", sagt Dr. Hans-Joachim Butscher, Leiter des Veterinäramtes im Landratsamt Alb-Donau-Kreis.
Lange Transporte bedeuten zusätzliche Belastung
Das Veterinäramt weist grundsätzlich darauf hin, dass lange grenzüberschreitende Transporte für Tiere eine erhebliche Belastung darstellen können - insbesondere für ältere, kranke, geschwächte oder verängstigte Tiere und bei hohen Außentemperaturen.
Wer einem Hund oder einer Katze ein neues Zuhause geben möchte, sollte daher auch die örtlichen Tierheime und Tierschutzvereine berücksichtigen. Viele Tierheime sind stark ausgelastet. Bei einer Aufnahme vor Ort entfallen lange Transportwege; zugleich können Interessenten das Tier vorab kennenlernen und sich ein eigenes Bild von Gesundheitszustand, Verhalten und individuellen Bedürfnissen machen.