12/22/2025 | Press release | Distributed by Public on 12/22/2025 08:35
Wien (PK) - Die Koalitionsparteien setzen sich in einem Entschließungsantrag dafür ein, gesetzliche Lücken im Kinderschutz zu prüfen und in der Folge zu schließen. Erste Schritte dazu sollen ab Anfang 2026 gesetzt werden. Ebenfalls dem Familienausschuss zugewiesen wurde eine Initiative der Freiheitlichen, die für eine Abschaffung der Bundesstelle für Sektenfragen eintreten.
In einer sich ständig verändernden Welt sei es notwendig, auch die Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche laufend weiterzuentwickeln, zeigen sich ÖVP, SPÖ und NEOS in einem gemeinsamen Entschließungsantrag überzeugt (660/A(E)). So würde etwa das Internet viele Möglichkeiten bieten, um Identitäten und Absichten zu verschleiern, was beispielsweise über Social Grooming zu neuen Gefahren führen könne. Da es sich beim Kinderschutz um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handle, könne diese nur dann erfüllt werden, wenn Bund, Länder und Gemeinden, aber auch die Zivilgesellschaft, die Bildungseinrichtungen und die Medien an einem Strang ziehen würden, argumentieren die Abgeordneten. Im Regierungsprogramm habe man sich daher darauf verständigt, gemeinsam mit Fachexpertinnen und Fachexperten von Kinderschutzorganisationen Verbesserungsmöglichkeiten zu eruieren und umzusetzen.
Beginnend mit dem ersten Halbjahr 2026 sollen daher insbesondere die Familien- und die Justizministerin allfällige gesetzliche Lücken beim Kinderschutz - sei es im digitalen oder im analogen Leben - identifizieren und diese in weiterer Folge so rasch wie möglich im Rahmen der budgetären Möglichkeiten beseitigen.
Dabei stünden vor allem folgende Maßnahmen im Fokus: Unterstützung von Vereinen und Einrichtungen bei der Erstellung von qualitativ-hochwertigen Kinderschutzkonzepten, die Ausrollung von flächendeckenden Kinderschutzworkshops in Kindergärten und Schulen inklusive entsprechender Ressourcenausstattung, die stärkere Verankerung von Kinderschutz in den Ausbildungen der relevanten Berufsgruppen, die Anpassung von Curricula, der Ausbau der Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch, die Evaluierung der Regeln zum Tätigkeitsverbot im Sinne eines verbesserten Kinderschutzes, der Ausbau von Präventionsarbeit sowie die verbesserte Begleitung der Opfer in therapeutischer und finanzieller Hinsicht. Ferner soll die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Verankerung des Kinderschutzes auf Bundesebene beginnend mit dem 1. Quartal 2026 geprüft werden.
Für das Außerkrafttreten des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen setzen sich die beiden FPÖ-Abgeordneten Maximilian Weinzierl und Christian Hafenecker ein (661/A). Die FPÖ ist schon seit längerem der Ansicht, dass die B undesstelle für Sektenfragen ihren "ursprünglichen Auftrag über Bord geworfen habe und als Akteur auf der politischen Bühne gegen unliebsame weltanschauliche Gegner vorgehe".
In der Begründung des Antrags wird auf die Erläuterungen des im Jahr 1998 beschlossenen Gesetzes verwiesen, in denen klargestellt worden sei, dass es bei der Tätigkeit der Sektenstelle um Gefahren für Personen im Umfeld von Gruppierungen gehe, nicht um abstrakte gesellschaftliche Risiken. In den vergangenen Jahren habe die Bundesstelle diesen gesetzlichen Auftrag jedoch eigenmächtig ausgedehnt, indem sie den Gefährdungsbegriff auf allgemeine gesellschaftliche, politische oder institutionelle Bereiche ausgeweitet habe, kritisiert die freiheitliche Partei. So werde in aktuellen Veröffentlichungen, wie dem Sektenbericht 2024, ausdrücklich vor Verschwörungstheorien und angeblichen Gefahren für demokratische Prozesse gewarnt.
Hinzu komme der Mangel an Transparenz in den Quellen der Veröffentlichungen, geben die Antragsteller zu bedenken. Sie beklagen, dass häufig eigene Vorberichte oder Auswertungen von Kooperationspartnern wie dem "ultralinkslastigen" Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes zitiert würden. Dadurch entstehe eine "selbstreferenzielle Quellenlage, die politische Bewertungen reproduziere, ohne neutrale oder gar wissenschaftlich gesicherte Grundlagen vorzuweisen". Auch die Beobachtung und Benennung von Einzelpersonen in sozialen Netzwerken würde dem Gesetzesauftrag widersprechen, macht die FPÖ geltend.
Besonders problematisch sei aus Sicht der FPÖ jedoch die zunehmende Politisierung der Inhalte. Traditionelle Geschlechterrollen, konservative Familienbilder oder Kritik an politischen Maßnahmen der Machthabenden würden im Bericht in engem Zusammenhang mit vermeintlich extremistischen Tendenzen dargestellt. Die Bundesstelle für Sektenfragen richte ihren Fokus zudem auch zunehmend auf freie und regierungskritische Medien, die wiederholt, als Teil eines verschwörungstheoretischen Umfelds diffamiert werden, heißt es im Antrag. Unter den beobachteten Telegram-Kanälen würden sich neben politischen Akteuren nämlich auch Medien wie AUF1 TV, Info-Direkt oder Report 24 finden.
Unter diesen Umständen stelle sich für die Antragsteller nicht nur die Frage nach Reformen, sondern nach der grundsätzlichen Notwendigkeit dieser Einrichtung. Eine Abschaffung der Bundesstelle sei daher nach Einschätzung der FPÖ die einzig konsequente Maßnahme, um das staatliche Handeln wieder auf seinen rechtmäßigen Rahmen zurückzuführen und sicherzustellen, dass staatliche Institutionen nicht zur Diskreditierung unbequemer Meinungen oder Weltanschauungen missbraucht würden. (Schluss) sue