09/17/2025 | Press release | Distributed by Public on 09/17/2025 04:21
Wer am 28. September 2025 nicht persönlich wählen gehen kann oder möchte, hat außerdem die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen - sofern er dies nicht bereits für beide Wahlen getan hat. Wer bereits vor der Hauptwahl für beide Wahlen Briefwahl beantragt hat, ist entsprechend vorgemerkt. Das heißt, die Unterlagen für die Stichwahl werden automatisch durch das Wahlamt verschickt. Eine erneute Beantragung ist nicht notwendig. Bürgerinnen und Bürger, die bereits vor der Hauptwahl auch für die Stichwahl Briefwahl beantragt haben, werden gebeten, auf die Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post zu warten und nicht ins Briefwahlbüro im Rathaus zu kommen.
Wer jetzt noch Briefwahl für die Stichwahl beantragen möchte, hat dafür mehrere Möglichkeiten:
Die Anträge bitte
- per Post an Kreisstadt Unna, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna
- per Fax an die Faxnummer 02303/1033398 oder
- per Mail an [email protected]
übermitteln.
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für Dritte ist eine entsprechende Vollmacht dieser Person beizufügen. Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen für Dritte per E-Mail ist nicht möglich. Ebenso können Briefwahlunterlagen nicht per Telefon beantragt werden.
Die Beantragung der Briefwahl im Rathaus ist möglich bis spätestens Freitag, 26. September, um 15 Uhr.
Die Wahlbriefe müssen bis zum Wahlsonntag, 28. September, um 16 Uhr im Rathaus eingetroffen sein. Sie sollten mindestens drei Werktage vor der Wahl zur Post gebracht werden. Alternativ können die Wahlbriefe im Hausbriefkasten des Rathauses (am Haupteingang) eingeworfen oder persönlich im Wahlbüro abgegeben werden.