Cassa di Risparmio di Bolzano S.p.A.

03/31/2023 | Press release | Distributed by Public on 03/31/2023 10:22

Eurovita: Anordnung zur außerordentlichen Verwaltung, um genügend Zeit für die Rekapitalisierung des Unternehmens zu gewährleisten



Auf Vorschlag der Versicherungsaufsichtsbehörde hat der Minister für "Unternehmen und Made in Italy", die außerordentliche Verwaltung und die Auflösung der Organe von Eurovita Holding spa und Eurovita spa angeordnet. Ivass hat daher Alessandro Santoliquido zum Beauftragten Kommissar für die außerordentliche Verwaltung der beiden Gesellschaften und Antonio Blandini zum Präsidenten des Überwachungsausschusse ernannt, während Sandro Panizza und Monica Biccari als Mitglieder desselben bestellt wurden. "Um einen geordneten Tätigkeitsverlauf zu gewährleisten und eine Marktlösung zu ermöglichen", fügt die von Luigi Federico Signorini geleitete Behörde hinzu, hat Ivass "die Aussetzung der vorzeitigen Rückzahlung von Versicherungs- und Kapitalisierungsverträgen mit Eurovita spa" um drei Monate bis zum nächsten 30. Juni 2023 verlängert.

"Wir sind zuversichtlich, dass in den nächsten Wochen eine Lösung gefunden wird", so Präsident Gerhard Brandstätter und Generaldirektor sowie Beauftragter Verwalter Nicola Calabrò: "Die wichtigsten nationalen Unternehmen des Versicherungs- und Bankenbereichs sitzen an einem Tisch, um eine Systemlösung umzusetzen, die eine Rekapitalisierung vorsieht, um das technische Problem der Solvabilitätsquote zu bereinigen".

Die außerordentliche Verwaltung ist kein Konkursverfahren und zielt auf die Sanierung des Unternehmens ab; sie bedeutet daher weder die Einstellung der Versicherungstätigkeit noch hat sie Auswirkungen auf die Versicherungsverträge. Während dieses Zeitraums wird die Gesellschaft ihren normalen Betrieb fortführen, mit Ausnahme der vorzeitigen Rückzahlung, dessen Antragsmöglichkeit für die Kunden bis zum 30. Juni ausgesetzt bleibt (IVASS-Beschluss Nr. 75800 vom 30. März 2023). Es wurde bestätigt, dass die Maßnahme nicht für Rückzahlungen und Vorschüsse im Rahmen der Zusatzrentensysteme gilt, die durch das Gesetzesdekret Nr. 252 vom 5. Dezember 2005 geregelt sind.

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